Betreff
Anfrage des Stadtratsmitgliedes Herrn Herbert Suck - Möglicher Wegfall der "Brötchentaste" an ausgewählten Parkplätzen bei gleichzeitiger Streichung weiterer innerstädtischer Parkplätze
Vorlage
AF-0229/2016
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Wie hoch ist der Prozentsatz der Mindereinnahmen von unterstellten 5.000,-€ zu den erzielten Mehreinahmen bei den Parkplatzgebühren nach der Gebührenerhöhung?

2.      Wie hoch sind die Verluste durch den Wegfall zentrumsnaher Parkplätze (Hospitalstraße, Theaterplatz, Goldschmiedenstraße) jährlich!

3.      Welche Einnahmeverluste sind durch den Wegfall der 12 Parkplätze am Karlsplatz zu erwarten bzw. welcher Verlustausgleich wird durch die Erhebung von Sondernutzungsgebühren bei den Betreibern der geplanten Außengastronomie generiert?

 


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.

Im Vergleich zu 2013 sanken die Einnahmen an den drei Standorten mit Brötchentaste (Markt-Westseite, Querstraße, Apotheke Karlsplatz) in 2014 um 10,7 % auf 31.089 € und in 2015 um 11,5 % auf 30.832 €.

An vergleichbar gelegenen Standorten im Innenstadtbereich (Post, Sparkasse Karlsplatz, Thüringer Hof) stiegen die Einnahmen im Vergleich zu 2013 um 7,7 % in 2014 auf 87.725 € und in 2015 um 23,7 % auf 100.778 €.

Insgesamt lagen die Einnahmen aus Parkgebühren in 2013 bei 883.324 €, in 2014 bei 915.650 € und in 2015 bei 917.518 €.

 

Zu 2.

Am Theaterplatz betrugen die Einnahmen 2013 52.139 €, in 2014 53.548 € und in 2015 39.931 €, in der Goldschmiedenstraße 2013 2.339 €, in 2014 2.759 € und in 2015 570 €. In der Hospitalstraße gab es in 2013 Einnahmen in Höhe von 1.355 €.

 

Zu 3.

Die Einnahmen am Thüringer Hof betrugen in 2015 31.544 €. Bei der Einrichtung von Außengastronomie auf diesen Flächen werden gem. der geltenden Sondernutzungssatzung Gebühren in Höhe von 2,50 € /qm und Woche von Mai bis September sowie 0,24 €/qm und Woche von Oktober bis April erhoben. Hinzu kommen noch 150 € Ausgleichszahlung für entfallene Parkgebühren je Stellplatz monatlich.