hier: Anweisung an den städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der GFG mbH zur Gründung einer Servicegesellschaft
I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
Der Gründung der St. Georg
Servicegesellschaft Eisenach mbH mit einem Stammkapital von 50 TEUR als 100%ige
Tochtergesellschaft der St. Georg Klinikum Eisenach gGmbH zu zustimmen.
Die geplante Servicegesellschaft wird eine 100%ige Tochtergesellschaft der GKE sein.
Der Hauptzweck der Gesellschaft gemäß § 2 des Gesellschaftsvertrages (s. Anlage) lautet wie folgt:
„Die Gesellschaft erbringt gegenüber der St. Georg
Klinikum Eisenach gGmbH und deren Gesellschaftern sowie gegenüber Unternehmen,
mit denen seitens der St. Georg Klinikum Eisenach gGmbH ein Beteiligungsverhältnis
besteht, Leistungen zu deren Aufgabenerfüllung, der Versorgung und
Unterhaltung, der Verpflegung, der hauswirtschaftlichen und technischen Dienste
sowie der Verwaltung, einschließlich der Liegenschaftsverwaltung.“
Die Gründung von Servicegesellschaften und Auslagerung
von nicht dem Krankenhausbetrieb unmittelbar dienenden Tätigkeiten ist im
Bereich des Krankenhauswesens üblich und folgt betriebswirtschaftlichen und
finanziellen Anforderungen.
Die kommunalrechtlichen Regelungen gemäß § 71 ff. Thüringer Kommunalordnung werden im Entwurf des Gesellschaftsvertrages berücksichtigt.
Der Antrag auf Genehmigung der Gesellschaftsgründung nach § 73 ThürKO wurde durch den Mehrheitsgesellschafter der GFG, dem Wartburgkreis mit Schreiben vom 12.4.2016 vom Thüringer Landesverwaltungsamt positiv beschieden. Vereinbarungsgemäß wird sich die Stadt unter Bezugnahme auf die erteilte Genehmigung am Verfahren beteiligen. Der entsprechende Antrag wurde im April 2016 gestellt.
Anlagenverzeichnis:
Entwurf Gesellschaftsvertrag Servicegesellschaft