Betreff
Jugendhilfeplanung, Teilplanung Kindertageseinrichtungen/ Tagespflege 2016/2017
Vorlage
0527-JHA/2016
Aktenzeichen
51.3.800
Art
Beschlussvorlage Jugendhilfeausschuss

I. Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

die Fortschreibung der Jugendhilfeplanung der Stadt Eisenach; Teilplanung Kindertageseinrichtungen/Tagespflege 2016/2017

 


II. Begründung

 

Nach § 17 Abs. 2 Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz stellen die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe für ihr Gebiet einen Bedarfsplan für die Kindertagesbetreuung in Tageseinrichtungen und in Tagespflege auf und schreiben ihn rechtzeitig fort. Der Bedarfsplan weist für die Stadt Eisenach die Einrichtungen und Plätze aus, die zur Erfüllung des Anspruches nach § 2 ThürKitaG im Kindergartenjahr 2016/2017 erforderlich sind. Für das Kindergartenjahr 2017/2018 wird ein Ausblick gegeben.

 

Die Aufnahme in den Bedarfsplan ist nach § 18 Abs. 2 ThürKitaG Voraussetzung für die Finanzierung der Kindertageseinrichtungen bzw. der Tagespflege.

Grundlage für die Planung ist die Statistik der in Eisenach lebenden Kinder in den betreffenden Altersgruppen, die Inanspruchnahme der Plätze in den Vorjahren sowie die von den Eltern vorliegenden Anmeldungen für einen Tageseinrichtungs- bzw. Tagespflegeplatz.

 

Im laufenden Kindergartenjahr 2015/2016 werden 1619 Kinder im Alter von zwei Jahren bis zum Schuleintritt betreut. Das entspricht einer durchschnittlichen Inanspruchnahme von 90,04% aller mit Hauptwohnsitz in Eisenach gemeldeten Kinder dieser Altersgruppe (insgesamt 1798).

Die Zahl der Kinder zwischen zwei Jahren und dem Schuleintritt die im kommenden Kindergartenjahr 2016/2017 zur Betreuung anstehen, beträgt 1810. Dies ist eine deutliche Steigerung und bedingt durch die Zuzüge der letzten Zeit und beinhaltet auch die Kinder aus den Flüchtlingsfamilien. Für 90,72% dieser Kinder werden insgesamt 1642 Plätze zur Verfügung gestellt. Es werden damit 25 Plätze im Kindergartenbereich mehr als im laufenden Kindergartenjahr geplant. Dies ist möglich, durch die Ausschöpfung bestehender Raumkapazitäten, Umwandlung von Hortplätzen in Kindergartenplätze im Ev. Kinderhaus „Hedwig von Eichel“ sowie die Erhöhung der Rahmenkapazität in der Kindertageseinrichtung „Spielkiste“, Stedtfelder Straße 33, auf 230 Plätze insgesamt. In den 1642 Plätzen sind 43 Plätze für behinderte bzw. von Behinderung bedrohte Kinder enthalten.

 

Zusätzlich zu diesen Plätzen werden für Kinder zwischen ein und zwei Jahren 235 Krippenplätze sowie 11 Tagespflegeplätze angeboten. Die insgesamt 246 Plätze entsprechen einer Versorgungsquote von 69,3% aller mit Hauptwohnsitz in Eisenach lebenden Kinder zwischen ein und zwei Jahren. Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab vollendetem 1. Lebensjahr kann damit voll umfänglich  erfüllt  werden. Für Kinder unter 1 Jahr ist die Nachfrage sehr gering. Hier wird bei nachgewiesener Notwendigkeit ein Platz zur Verfügung gestellt. Die Erhöhung der Plätze erfolgte in der Kindertageseinrichtung „Spielkiste“, Stedtfelder Str. 33, um 6 Plätze.

 

Der Bedarfsplan dient als Grundlage der Finanzierung der Kindertageseinrichtungen und der Tagespflege in der Stadt Eisenach. Die entsprechenden Haushaltsmittel wurden für 2016  bereits eingeplant und werden für die Haushaltsplanung 2017 berücksichtigt. Die Planung ist gültig vom 01.09.2016 bis 31.08.2017.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Jugendhilfeplanung der Stadt Eisenach; Teilplanung Kindertageseinrichtungen/ Tagespflege 2016/2017