I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
1.
Dem Abschluss der gemeinsamen Vereinbarung zur
Finanzierung des Landestheaters Eisenach für die Jahre 2017 bis 2024 zwischen
dem Ministerium für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten, der
Kulturstiftung Meinungen-Eisenach, dem Landkreis Wartburgkreis und der Stadt
Eisenach wird zugestimmt.
2.
Dem Abschluss der gemeinsamen Vereinbarung zur Finanzierung
und Betrieb der Thüringen Philharmonie Gotha-Eisenach für die Jahre 2017 bis
2024 zwischen dem Ministerium für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten,
der Kulturstiftung Meiningen-Eisenach, der Stadt Gotha, dem Landkreis Gotha,
dem Landkreis Wartburgkreis, der Gesellschaft der Freunde und Förderer der
Thüringer Philharmonie Gotha e.V. und der Stadt Eisenach wird zugestimmt.
3.
Die Beschlüsse zu 1. und zu 2. stehen unter dem
Haushaltsvorbehalt für den genannten Finanzierungszeitraum.
II. Begründung:
1. Die gemeinsame Vereinbarung zur Finanzierung
des Landestheaters Eisenach für die Jahre 2017 – 2024
Mit dieser Vereinbarung schaffen die Vertragspartner die Voraussetzungen für eine Weiterentwicklung des Theaterstandortes Eisenach. Auch ein weiterer Austausch von Gastspielen mit dem Theater Meiningen wird gegenseitig fortgesetzt.
Das Schauspielangebot wird aus der eigenen Sparte „Junges Schauspiel“ sowie zukünftig mit Produktionen des Thüringer Landestheater Rudolstadt abgedeckt. Einzelheiten müssen zwischen den Theatern Eisenach und Rudolstadt sowie dem Freistaat Thüringen abgestimmt bzw. vereinbart werden.
Für die Sicherung der Zielstellung für die Jahre 2017 – 2021 wird hierzu eine Festbetragsfinanzierung in folgender Staffelung gewährt:
Jahr Freistaat Stadt Eisenach Landkreis
Thüringen Wartburgkreis
2017 2.354.166 € 1.766.667 € 587.500 €
2018 1.916.166 € 1.440.000 € 476.667 €
2019 1.950.000 € 1.440.000 € 476.667 €
2020 1.985.000 € 1.440.000 € 476.667 €
2021 2.021.000 € 1.440.000 € 476.667 €
Die Landeszuwendungen enthalten eine Dynamisierung von Kosten für sozialversicherungspflichtig beschäftigtes Personal. Für die kommunalen Partner ist eine Dynamisierung nicht vorgesehen, sondern bedarf einer zusätzlichen Vereinbarung ab dem Jahr 2021. Zusammen mit der gemeinsamen Finanzierung der Thüringen Philharmonie Gotha-Eisenach wird für den Zeitraum bis 2021 die jetzige jährliche Finanzierung der Stadt für das Theater in Eisenach in der Höhe von jährlich 2.000.000 € nicht überschritten.
2.
Gemeinsame
Vereinbarung zur Finanzierung und Betrieb der Thüringen Philharmonie
Gotha-Eisenach für die Jahre 2017 – 2024
Mit der Ausgliederung der Landeskapelle Eisenach aus der Kulturstiftung Meiningen-Eisenach und der Fusion mit der Thüringen Philharmonie Gotha wird ein gemeinsamen Sinfonieorchester geschaffen, das Konzertangebote in Gotha, Eisenach, dem Landkreis Gotha und dem Wartburgkreis abdeckt. Es kann Ballettproduktionen begleiten, daneben im Bereich der Barockmusik sich profilieren.
Zur Sicherstellung der Zielstellung wird in den Jahren 2017 – 2021 eine Förderung als Festbetragsfinanzierung in der folgenden Staffelung gewährt:
Jahr Freistaat Stadt Stadt Landkreis Landkreis
Thüringen Eisenach Gotha Gotha Wartburgkreis
2017 800.000 € 233.333 € 222.250 € 443.750 € 79.167 €
2018 1.668.000 € 560.000 € 533.400 € 1.065.000 € 190.000 €
2019 1.710.000 € 560.000 € 533.400 € 1.065.000 € 190.000 €
2020 1.745.000 € 560.000 € 533.400 € 1.065.000 € 190.000 €
2021 1.745.000 € 560.000 € 533.400 € 1.065.000 € 190.000 €
01. August bis 31.Dezember 2017
Die Landeszuwendungen enthalten eine Dynamisierung von Kosten für sozialversicherungspflichtig beschäftigtes Personal. Die Zuwendungen der kommunalen Partner enthalten keine Dynamisierung. Eine Dynamisierung des kommunalen Anteils bedarf einer neuen Vereinbarung ab dem Jahr 2021.
Zur Nichterhöhung der jetzigen Theaterförderung der Stadt bis zum Jahr 2021 wird auf Punkt 1. verwiesen.
Zusätzlich übernehmen die kommunalen Partner die Finanzierung von Ansprüchen von Musikern, die durch unternehmerische Entscheidungen nach dem Jahr 2021 entstehen können und durch Tarifvertrag vorgegeben sind (Übergangsgelder oder Abfindungen) und von der Thüringen Philharmonie gezahlt werden müssen. Dabei gilt das Herkunftsprinzip. Konkret bedeutet das, dass die Stadt Eisenach mit dem Freistaat Thüringen und dem Wartburgkreis für Ansprüche aufkommen muss, die bei Musikern entstehen, die vormals von der Landeskapelle Eisenach bei der Fusion in die Thüringen Philharmonie Gotha-Eisenach gewechselt sind.
3. Die Beschlüsse sind unter Haushaltsvorbehalt zu stellen, da zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht absehbar ist, entsprechend dem Haushaltssicherungskonzept, dass eine Finanzierung des Theaters und der Thüringen Philharmonie durch die Stadt Eisenach abgesichert werden kann.
Die gemeinsame Vereinbarung zur Finanzierung des Landestheaters Eisenach und die gemeinsame Vereinbarung zur Finanzierung und Betrieb der Thüringen Philharmonie Gotha-Eisenach jeweils für die Jahre 2017 – 2024 ist der Beschlussvorlage beigefügt
Anlagenverzeichnis:
1. Gemeinsame Vereinbarung zur Finanzierung des Landestheaters Eisenach für die Jahre 2017 bis 2024
2. Gemeinsame Vereinbarung zur Finanzierung und zum Betrieb der Thüringen Philharmonie Gotha-Eisenach für die Jahre 2017 bis 2024