I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
Der gemeinsame Wille zur
weiteren Entwicklung der Wartburgregion, bestehend aus den Gebieten der
kreisfreien Stadt Eisenach und des Wartburgkreises, der insbesondere in den
Beschlüssen des Stadtrates vom 17.11.15 (StR/0276/2015)
und des Kreistages vom 04.11.15 (KT
0272/2015) zum Ausdruck gebracht wurde, wird erneut
bekräftigt.
Die Oberbürgermeisterin wird
beauftragt, unverzüglich auf Grundlage der gegenwärtigen Fassung der Thüringer
Kommunalordnung beim Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales die förmliche
Einleitung eines Gesetzgebungsverfahrens zur freiwilligen Eingliederung der
Stadt Eisenach in den Wartburgkreis zu beantragen.
Die Stadt Eisenach beantragt unter Aufgabe ihrer Kreisfreiheit die Eingliederung in den Wartburgkreis und die entsprechende Einleitung eines Gesetzgebungsverfahrens. Der Landesgesetzgeber möge die Modalitäten der Eingliederung regeln, möglichst im Einvernehmen mit der Stadt Eisenach und dem Wartburgkreis.
II. Begründung:
Die Thüringer Landesregierung hat mit ihrem Leitbild für eine
Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform die Kriterien für den langfristigen
Bestand von Gemeinden, kreisfreien Städten und Landkreisen definiert.
Mittelfristig sollen die kommunalen Strukturen anhand dieses Leitbildes
ausgerichtet werden.
In der Verantwortung gegenüber den Einwohnern der Wartburgregion wirken die
Stadt Eisenach und der Wartburgkreis schon viele Jahre gemeinsam für das Wohl
der Region und letztlich auch zum Vorteil des Freistaates.
Artikel 1 § 2 des Gesetzentwurfs zum Vorschaltgesetz bestimmt die
allgemeinen Anforderungen an die künftigen Landkreise im Freistaat Thüringen.
Der Wartburgkreis und die Stadt Eisenach gemeinsam entsprechen exakt den
Vorgaben und Zielstellungen des Landesgesetzgebers.
Die Stadt Eisenach wie auch der Wartburgkreis sind getragen von dem Willen, den Prozess der Gebietsreform in Thüringen konstruktiv zu unterstützen und bereits zeitlich vor der von der Landesregierung angekündigten Kreisgebietsreform als Modellregion Beispiel für andere Landkreise und kreisfreien Städte in Thüringen zu sein.