Betreff
Verschönerung und Sauberkeit der Innenstadt
Vorlage
EAF-0067/2016
Art
Einwohneranfrage

II. Fragestellung

 

1.      Kann sich die Stadtverwaltung vorstellen,        
a.   sogenannte Blumenampeln an den Straßenbeleuchtungen (Fußgängerzone)          anzubringen?
b.   diese auch als Werbeträger von Firmen, bei Kostenübernahme
, zu nutzen?

2.      Wurde eine solche Bereitschaft in der Vergangenheit schon einmal abgefragt bzw. ist dies geplant?

3.      Inwieweit ist es zulässig, dass die Pflege oder Patenschaft für Baumscheiben durch Private (Bürger) übernommen werden kann?

4.      Wird eine Kostenübernahme für Pflanzen und Pflanzenerde durch die Stadtverwaltung für möglich gehalten?

5.      Wie bewertet die Stadtverwaltung das Tätigwerden des Ordnungsamtes hinsichtlich der Bürgerpflichten zur Einhaltung der Sauberkeit in der Stadt, insbesondere bezüglich Hundekot, Nichtnutzung der Abfallkörbe usw..


Ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.:

a.)

Vorstellbar ist eine solche Lösung aus Gründen der Verbesserung des Stadtbildes schon. Daraus entstehende Aufwendungen für die Unterhaltung, Zugänglichkeit, Arbeitsschutz (Wässern an elektrischen Anlagen) und Verkehrssicherheit machen eine Blumenampel wiederum unattraktiv.

 

b.)

Generell ist es nicht gestattet ohne Genehmigung im dargestellten Maße werben zu dürfen. Zusammen mit den unter 1.a.) genannten Gründen ist es aus Haftungsgründen nicht möglich. Eine Beleuchtung ist für den ordnungsgemäßen Zweck der Sicherheit vorgesehen. Werbung ist u.U. nach ordnungsbehördlichen Antrag nur mit eigenständiger Tragkonstruktion möglich.

 

Zu 2.:

Eine solche benannte Bereitschaft ist nicht bekannt.

 

Zu 3.:

Aus der Erfahrung sind Geldspenden an unterhaltende Kommunen bekannt. Die Stadt verantwortet die fachgerechte Pflegeleistung selbst. Eine Säuberung und Wässern ist u.U. durch Erlaubnis der Stadt möglich.

 

Zu 4.:

Die Stadt übernimmt Pflanzleistungen aus fachlichen Gründen selbst. Auch hier kann man in Form von Geldspenden einen Beitrag leisten.

 

Zu 5.:

Die Außendienstmitarbeiter des Ordnungsamtes sind stets bestrebt und auch im Rahmen ihres Dienstauftrages dazu angehalten, Verstöße gegen die Straßenreinigungssatzung zu erfassen und zur Reinigungspflicht aufzufordern. Auch bei der Verunreinigung durch Hundekot werden in den „Schwerpunktgebieten“ der Verunreinigung verstärkt Kontrollen durchgeführt, um diese zu reduzieren. Leider gibt es auch hier immer wieder Bürger, welche sich nicht daran halten und ihre Hunde im öffentlichen Bereich ihre Notdurft verrichten lassen oder ihren Müll nicht in die bereitgestellten Müllbehältnisse entsorgen. Sofern solche Bürger festgestellt bzw. angetroffen werden, erfolgt selbstverständlich umgehend der Erlass entsprechender Verwarn- und Bußgelder.

Problematisch gestaltet sich dabei aber die Nachweis/Beweisführung, um solche Bürger  auf „frischer Tat“ zu ertappen. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Hund gerade in dem Augenblick seine Notdurft verrichtet oder ein Bürger den Müll einfach wegwirft, wenn die Mitarbeiter des Ordnungsamtes dies beobachten, ist sehr gering.

Jeder Bürger oder Besucher der Stadt kann bzw. sollte zu einem sauberen Stadtbild beitragen.  Alle Bürger der Stadt können auch aktiv mitwirken, indem festgestellte Verschmutzungen zur Anzeige gebracht werden. Das Ordnungsamt nimmt diese Anzeigen entgegen. (Tel. 03691/670-312-311).