II. Fragestellung
1. Kann sich die Stadtverwaltung
vorstellen,
a. sogenannte Blumenampeln an den
Straßenbeleuchtungen (Fußgängerzone) anzubringen?
b. diese auch als Werbeträger von
Firmen, bei Kostenübernahme, zu
nutzen?
2. Wurde eine solche Bereitschaft
in der Vergangenheit schon einmal abgefragt bzw. ist dies geplant?
3. Inwieweit ist es zulässig, dass die Pflege oder
Patenschaft für Baumscheiben durch Private (Bürger) übernommen werden kann?
4. Wird eine Kostenübernahme für Pflanzen und Pflanzenerde durch
die Stadtverwaltung für möglich gehalten?
5. Wie bewertet die Stadtverwaltung das Tätigwerden des Ordnungsamtes hinsichtlich der Bürgerpflichten zur Einhaltung der Sauberkeit in der Stadt, insbesondere bezüglich Hundekot, Nichtnutzung der Abfallkörbe usw..
Ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
a.)
Vorstellbar ist eine solche Lösung aus Gründen der Verbesserung des Stadtbildes schon. Daraus entstehende Aufwendungen für die Unterhaltung, Zugänglichkeit, Arbeitsschutz (Wässern an elektrischen Anlagen) und Verkehrssicherheit machen eine Blumenampel wiederum unattraktiv.
b.)
Generell ist es nicht gestattet ohne Genehmigung im dargestellten Maße werben zu dürfen. Zusammen mit den unter 1.a.) genannten Gründen ist es aus Haftungsgründen nicht möglich. Eine Beleuchtung ist für den ordnungsgemäßen Zweck der Sicherheit vorgesehen. Werbung ist u.U. nach ordnungsbehördlichen Antrag nur mit eigenständiger Tragkonstruktion möglich.
Zu 2.:
Eine solche benannte Bereitschaft ist nicht bekannt.
Zu 3.:
Aus der Erfahrung sind Geldspenden an unterhaltende Kommunen bekannt. Die Stadt verantwortet die fachgerechte Pflegeleistung selbst. Eine Säuberung und Wässern ist u.U. durch Erlaubnis der Stadt möglich.
Zu 4.:
Die Stadt übernimmt Pflanzleistungen aus fachlichen Gründen selbst. Auch hier kann man in Form von Geldspenden einen Beitrag leisten.
Zu 5.:
Die Außendienstmitarbeiter des Ordnungsamtes sind stets bestrebt und
auch im Rahmen ihres Dienstauftrages dazu angehalten, Verstöße gegen die
Straßenreinigungssatzung zu erfassen und zur Reinigungspflicht aufzufordern.
Auch bei der Verunreinigung durch Hundekot werden in den „Schwerpunktgebieten“
der Verunreinigung verstärkt Kontrollen durchgeführt, um diese zu reduzieren.
Leider gibt es auch hier immer wieder Bürger, welche sich nicht daran halten
und ihre Hunde im öffentlichen Bereich ihre Notdurft verrichten lassen oder
ihren Müll nicht in die bereitgestellten Müllbehältnisse entsorgen. Sofern
solche Bürger festgestellt bzw. angetroffen werden, erfolgt selbstverständlich
umgehend der Erlass entsprechender Verwarn- und Bußgelder.
Problematisch gestaltet sich dabei aber die Nachweis/Beweisführung, um
solche Bürger auf „frischer Tat“ zu
ertappen. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Hund gerade in dem Augenblick seine
Notdurft verrichtet oder ein Bürger den Müll einfach wegwirft, wenn die
Mitarbeiter des Ordnungsamtes dies beobachten, ist sehr gering.
Jeder Bürger oder Besucher der Stadt kann bzw. sollte zu einem sauberen
Stadtbild beitragen. Alle Bürger der
Stadt können auch aktiv mitwirken, indem festgestellte Verschmutzungen zur
Anzeige gebracht werden. Das Ordnungsamt nimmt diese Anzeigen entgegen. (Tel.
03691/670-312-311).