II. Fragestellung
1. Für
wann ist die 4. Auslegung des Entwurfs zum B-Plan Nr. 6 vorgesehen und ist
trotz der erheblichen Bedenken bzw. Ablehnung von Trägern öffentlicher Belange,
wie z. B. des Straßenbauamtes Süd-West Thüringen zur geplanten Verkehrsführung,
der EVB und des TAV zur Überplanung von Leitungen und der Denkmalbehörde zum
geplanten Abriss des Bus-Pavillons noch vor der Rechtskraft des B-Planes die Erteilung
einer Baugenehmigung oder Teilbaugenehmigung an den Investor geplant?
2. Wenn ja, voraussichtlich wann und zu welchen Baumaßnahmen bzw. Abschnitten?
Ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Die 4. Auslegung des Entwurfs zum B-Plan Nr. 6 ist für Anfang 2017vorgesehen. Ob vor der Rechtskraft des B-Planes die Erteilung einer Baugenehmigung oder Teilbaugenehmigung für einen Investor in Betracht kommt, wird davon abhängig sein, inwieweit sich die baulichen Vorhaben mit dem Ergebnis der Abwägung in Übereinstimmung befinden. Ob in diesem Zusammenhang zunächst bestehende Konflikte noch auszuräumen sind, kann erst nach Vorlage entsprechender Bauanträge eingeschätzt werden.
Hinsichtlich der Erschließung sind derzeit noch keine
vertraglichen Voraussetzungen für die Erteilung von Baugenehmigungen gegeben.
Seitens des Straßenbauamtes Südwestthüringen sind zur geplanten Verkehrsführung
aber keine durchgreifenden Bedenken geäußert worden.
Die Erteilung von denkmalrechtlichen Erlaubnissen bleibt
Angelegenheit der zuständigen Behörden und wird durch das Abwägungsergebnis
nicht vorweg genommen.
Zu 2.:
Zur zeitlichen Abfolge von baurechtlichen Verfahren und Baumaßnahmen kann mangels entsprechender Bauanträge mit Hinweis auf die Beantwortung unter Nummer 1 derzeit keine Auskunft gegeben werden.