Betreff
Einwohneranfrage - Wettbewerb und Transparenz bei der Vergabe öffentlicher Aufträge - Neugestaltung des Eisenacher Lutherplatzes
Vorlage
EAF-0069/2016
Art
Einwohneranfrage

II. Fragestellung

 

1.      Gab es eine öffentliche Ausschreibung für die Planung einer Neugestaltung des Lutherplatzes?

2.      Wenn ja - wann wurde diese wo veröffentlicht?

1.      Welche Büros haben sich beteiligt?

2.      Wann wurden die Entwürfe bzw. Gestaltungsvarianten dem Bauausschuss und   der Öffentlichkeit vorgestellt?

3.      Wer hat die Entscheidung für den Entwurf des Büros Herath getroffen?

4.      Warum wurde die fachlich plausible Ablehnung dieses Entwurfs durch den Fachreferenten der Thüringer Denkmalfachbehörde (Thüringisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie) - zunächst vollumfänglich unterstützt durch die Eisenacher Untere Denkmalschutzbehörde - nicht diskutiert bzw. akzeptiert?

 


Ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Grundlage zur Aufwertung des Lutherplatzes bildete der im Jahre 1995 durchgeführte gutachterliche Wettbewerb zur „Marktgestaltung“, einschließlich der den Markt umgebenden Bereiche. Aus diesem Wettbewerb ging das Büro Planteam A1 als Gewinner hervor.

 

Um dieses geplante  einheitliche Gestaltungsbild zu erreichen, wurde im Folgenden das Büro Ende 2004 zunächst mit der Vor- und Entwurfsplanung beauftragt, die im Jahr 2006 beendet wurde.

Inwieweit zu der Zeit der Bauausschuss über den Planungsstand informiert war, kann in der Kürze der Zeit nicht nachvollzogen werden.

 

Mit Bereiterklärung des Landes zur Mitfinanzierung des städtischen Anteils im Rahmen der Städtebauförderung zum Lutherjahr 2017 wurde der Entwurfsstand aufgegriffen und weitergeführt.

 

Zielstellung war von Anfang an das Bauen im historischen Kontext unter Beachtung des historischen Stadtgrundrisses (Grundlage der Erhaltungs- und Sanierungssatzung).

Da der Lutherplatz historisch gesehen ein kleiner Platz zwischen dem nicht mehr vorhandenen Marstall, dem Lutherhaus und dem Schlosshotel war, sollte dieser in der Neugestaltung der Fläche wieder abgegrenzt und stadträumlich dargestellt werden. Auch die ehemalige Bebauung sollte dazu nachempfunden und kenntlich gemacht werden.

 

Der Stadt liegt eine denkmalrechtliche Erlaubnis zur Neugestaltung vor. Grundlage bildeten die Antragsunterlagen und die Abstimmungen im Antragsverfahren.