II. Fragestellung
1. Gab
es eine öffentliche Ausschreibung für die Planung einer Neugestaltung des
Lutherplatzes?
2. Wenn
ja - wann wurde diese wo veröffentlicht?
1. Welche
Büros haben sich beteiligt?
2. Wann
wurden die Entwürfe bzw. Gestaltungsvarianten dem Bauausschuss und der Öffentlichkeit vorgestellt?
3. Wer
hat die Entscheidung für den Entwurf des Büros Herath getroffen?
4. Warum
wurde die fachlich plausible Ablehnung dieses Entwurfs durch den Fachreferenten
der Thüringer Denkmalfachbehörde (Thüringisches Landesamt für Denkmalpflege und
Archäologie) - zunächst vollumfänglich unterstützt durch die Eisenacher Untere
Denkmalschutzbehörde - nicht diskutiert bzw. akzeptiert?
Ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Grundlage zur Aufwertung des Lutherplatzes bildete der im
Jahre 1995 durchgeführte gutachterliche Wettbewerb zur „Marktgestaltung“,
einschließlich der den Markt umgebenden Bereiche. Aus diesem Wettbewerb ging
das Büro Planteam A1 als Gewinner hervor.
Um dieses geplante
einheitliche Gestaltungsbild zu erreichen, wurde im Folgenden das Büro
Ende 2004 zunächst mit der Vor- und Entwurfsplanung beauftragt, die im Jahr
2006 beendet wurde.
Inwieweit zu der Zeit der Bauausschuss über den
Planungsstand informiert war, kann in der Kürze der Zeit nicht nachvollzogen
werden.
Mit Bereiterklärung des Landes zur Mitfinanzierung des
städtischen Anteils im Rahmen der Städtebauförderung zum Lutherjahr 2017 wurde
der Entwurfsstand aufgegriffen und weitergeführt.
Zielstellung war von Anfang an das Bauen im historischen
Kontext unter Beachtung des historischen Stadtgrundrisses (Grundlage der
Erhaltungs- und Sanierungssatzung).
Da der Lutherplatz historisch gesehen ein kleiner Platz
zwischen dem nicht mehr vorhandenen Marstall, dem Lutherhaus und dem
Schlosshotel war, sollte dieser in der Neugestaltung der Fläche wieder
abgegrenzt und stadträumlich dargestellt werden. Auch die ehemalige Bebauung
sollte dazu nachempfunden und kenntlich gemacht werden.
Der Stadt liegt eine denkmalrechtliche Erlaubnis zur Neugestaltung vor. Grundlage bildeten die Antragsunterlagen und die Abstimmungen im Antragsverfahren.