II. Fragestellung
1. Wie weit sind
die Vorbereitungen gediehen zu den 2015 geplanten Sicherungsmaßnahmen für die
zu erhaltenden Gebäudeteile des „Fürstenhof'?
2. Gibt es eine
genehmigte Bauvoranfrage zum „Fürstenhof'?
3. Wenn das der Fall sein sollte, welchen Inhalts ist diese Genehmigung? Hat der Bauausschuss Kenntnis davon?
Ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Sobald die erforderliche Zustimmung des Eigentümers vorliegt,
sollen mehrere Planer mit der Angebotsabgabe für die Erstellung eines
Sicherungskonzeptes beauftragt werden. Das Konzept wird von der Stadt Eisenach
finanziert und soll im Rahmen einer Sicherungsmaßnahme durch
Städtebaufördermittel refinanziert werden.
Zu 2.:
Die Genehmigung der Bauvoranfrage wird im übertragenen
Wirkungskreis erteilt und kann nicht Gegenstand einer öffentlichen Anfrage
sein.
Zu 3.:
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung, Umwelt und Sport hat am 14.09.2015 seine Zustimmung zum
Teilabriss, zur Sanierung, Neunutzung und Neubebauung der Liegenschaft
„Fürstenhof" entsprechend des vorgelegten Nachnutzungskonzeptes unter der
Bedingung gegeben, dass nach nochmaliger gutachterlicher Untersuchung für den
Gebäudeteil 4 wiederholt eine Rückbauempfehlung erfolgt. Der Ausschuss für
Stadtentwicklung, Umwelt und Sport hat nach Vorlage des entsprechenden
Gutachtens am 09.11.2015 seine Zustimmung zur Erteilung der
erhaltensrechtlichen Genehmigung für den Teilabriss des nördlichen Eckgebäudes
(ehem. Saaleingang zum Hotel Fürstenhof) gegeben.