I. Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Eisenach beschließt:
Im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens zur Errichtung eines Kindertreffs in Eisenach erfolgt die Leistungsvergabe an die Diako Kinder- und Jugendhilfe gGmbH, Karlsplatz 27- 31, 99817 Eisenach. Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung des Jugendamtes mit der entsprechenden Anpassung des bestehenden Leistungsvertrages mit der Diako Kinder- und Jugendhilfe gGmbH zur Kinder- und Jugendarbeit in Eisenach Nord. Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, um das eingereichte Konzept schnellstmöglich umzusetzen.
II. Begründung
Die Kinder- und Jugendarbeit gehört
insbesondere nach § 11 SGB VIII (Jugendarbeit) in Verbindung mit § 79 SGB VIII
(Gesamtverantwortung, Grundausstattung) zu den Pflichtaufgaben der Stadt
Eisenach als örtlicher, öffentlicher Träger der Kinder- und Jugendhilfe.
Am 12.04.2016
beauftragte der Stadtrat der Stadt Eisenach die Oberbürgermeisterin, bis
spätestens Schuljahresbeginn 2016/2017 einen Kindertreff Eisenach Nord in den
Räumlichkeiten Am Gebräun 1e zu eröffnen und hierfür die notwendigen
Voraussetzungen zu schaffen. Der Betrieb des Kindertreffs in Eisenach Nord soll
in freier Trägerschaft erfolgen.
Im Rahmen des
Interessenbekundungsverfahrens, ausgeschrieben in der regionalen Presse und auf
der Homepage der Stadt Eisenach, reichten fristgemäß am 20.05.2016 drei freie
Träger Interessenbekundungen und entsprechende Konzepte ein.
Bei den eingegangenen Interessenbekundungen
handelte es sich um:
·
Arbeiter-Samariter-Bund Eisenach e.V., Dr. Moritz-
Mitzenheim- Straße 11, 99817 Eisenach (Inhalt: Anschreiben, Konzept mit 13
Seiten und eine Broschüre)
·
Diako- Kinder- und Jugendhilfe gGmbH, Karlsplatz
27- 31, 99817 Eisenach (Inhalt: Anschreiben, Konzept mit 16 Seiten)
·
Johanniter- Unfall- Hilfe e.V., Regionalverband
Westthüringen, Klosterstraße 19, 99831 Creuzburg (Inhalt: Anschreiben, Konzept
mit 13 Seiten und zwei Anlagen).
Die Vorauswahl des
freien Trägers, der die Leistung erbringen soll, erfolgte in der Arbeitsgruppe,
die am 28.04.2016 durch Beschluss (Beschluss Nr. JHA/018/2016) gebildet wurde. Der Arbeitsgruppe zur Vorauswahl des
Leistungserbringers gehörten an:
Frau Stefanie Benedix stimmberechtigtes
Mitglied Jugendhilfeausschuss
Frau Heike Apel stimmberechtigtes
Mitglied Jugendhilfeausschuss
Frau Dorothee Schwertfeger stimmberechtigtes
Mitglied Jugendhilfeausschuss
Frau Stephanie Loose stimmberechtigtes
Mitglied Jugendhilfeausschuss
Herr Herbert Suck stimmberechtigtes
Mitglied Jugendhilfeausschuss
Frau Viola Stephan Amtsleiterin
der Verwaltung des Jugendamtes.
Nach Öffnung der Interessenbekundungen in
einer ersten Sitzung am 26.05.2016 erfolgte in einer zweiten Sitzung am
31.05.2016 die Bewertung der eingegangenen Konzepte und die Vorauswahl des
Leistungserbringers.
Die Einschätzung
der Konzepte erfolgte einerseits standardisiert anhand einer Checkliste mit
Bewertungskriterien. Diese wurde ergänzt durch eine Arbeitszeit- und
Personalbedarfsberechnung sowie einen Entwurf für einen Kosten- und
Finanzierungsplan für den Kindertreff Eisenach Nord, die die Verwaltung als
Orientierungshilfe vorbereitet hatte.
Die wichtigsten
Bewertungskriterien für die Konzepte waren:
·
Die allgemeinen
Trägervoraussetzungen (anerkannter freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe,
praktische Erfahrungen im Bereich der Kinder- und Jugendförderung und der
Armutsprävention, Netzwerkerfahrungen im örtlichen Zuständigkeitsbereich der
Stadt Eisenach, und Aussagen im Konzept zur fachlichen Begleitung der
Mitarbeiter durch den Träger)
·
Konzeptinhalte und
Rahmenbedingungen für deren Umsetzung (Darstellung von Bedarfen und deren
weitestgehende Orientierung am Sozialraum Eisenach Nord; Ziele, Zielgruppen
sowie daraus abgeleitete Leistungen und Aufgaben; Benennung der personellen,
räumlichen und finanziellen Ressourcen; Aussagen zur Anzahl, Qualifikation und Eingruppierung/ Bezahlung
der benötigten Fachkräfte; Aussagen zu Öffnungszeiten der Einrichtung und
Präsenzzeiten der Fachkräfte; Benennung von bestehenden und angestrebten
trägerinternen und trägerexternen Kooperationspartnern)
·
Aussagen zur
Qualitätsentwicklung und Fortschreibung des Konzeptes (allgemeine Dokumentation
der Arbeit sowie Dokumentation von Einzelfallhilfen und gruppenbezogenen
Projekten; Hinweise auf Verfahrensstandards, insbesondere bei der Feststellung
von Anhaltspunkten für Kindeswohlgefährdungen und Umgang mit diesen;
trägerinterne Selbstevaluation und deren Turnus)
·
Übersichtliche und
detaillierte Aussagen zu Kosten und deren Finanzierung.
Zusammenfassend
stellte die Arbeitsgruppe heraus, dass alle drei Konzepte klar gegliedert,
verständlich geschrieben und aussagekräftig waren. Die Konzepte beinhalteten
auch sozialräumliche Bezüge. Alle drei Träger sind anerkannte freie Träger und
erfüllen damit die Voraussetzungen nach § 75 SGB VIII (Anerkennung als Träger
der freien Jugendhilfe). Damit lassen sie u.a. auch von den fachlichen und
personellen Voraussetzungen erwarten, dass sie die Leistung erfüllen können.
Differenzierte praktische Erfahrungen im Bereich der zur Kinder- und
Jugendförderung liegen bei der Johanniter- Unfall- Hilfe im Wartburgkreis und
bei der Diako Kinder- und Jugendhilfe gGmbH in der Stadt Eisenach vor. Der
Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) hat keine unmittelbaren Erfahrungen in diesem
Arbeitsbereich in der Stadt Eisenach, kann aber ggf. auf überregionale
Erfahrungen im Gesamtverband zurück greifen. Allgemeine Netzwerkerfahrungen in
der Stadt Eisenach haben vor allem der ASB und die Diako Kinder- und
Jugendhilfe gGmbH.
Hinsichtlich der
Rahmenbedingungen und inhaltlich wiesen die Konzepte Unterschiede auf.
Im Konzept des ASB wurde bei den Aussagen zur
Qualifikation und Eingruppierung/ Bezahlung der benötigten Fachkräfte nicht
differenziert nach Sozialpädagoge und Erzieher. Eine übersichtliche Kosten- und
Finanzierungsplanung wurde vom ASB im Konzept nicht vorgelegt. Es gab keine Hinweise auf den Umgang mit
möglichen Kindeswohlgefährdungen, weniger Aussagen zu Kooperationspartnern und
Netzwerkarbeit als in den anderen Konzepten, sowie der trägerinternen
Unterstützung der Fachkräfte.
In den Konzepten der Diako Kinder- und
Jugendhilfe gGmbH und der Johanniter- Unfall- Hilfe gab es solide und
weitestgehend vergleichbare Aussagen zu Konzeptinhalten und Rahmenbedingungen
für den Betrieb des Kindertreffs. Es fehlten bei der Johanniter- Unfall- Hilfe
Angaben zu Verfahrensstandards im Umgang mit möglichen Kindeswohlgefährdungen.
Bei der Diako Kinder- und Jugendhilfe gGmbH sind dazu Aussagen vorhanden.
Aussagen zur
Qualitätsentwicklung und Fortschreibung des Konzeptes fanden sich in allen drei
Konzepten. Detailliertere Angaben dazu machten die Diako Kinder- und
Jugendhilfe gGmbH und die Johanniter- Unfall- Hilfe.
Hinsichtlich einer
detaillierte Kosten– und Finanzierungsplanung gab es im Konzept des ASB keine
Übersicht. Zu den Fachkräften lagen beim ASB Angaben zu den benötigten
Personalkosten vor. Diese waren für die jeweiligen Fachkräfte in gleicher Höhe
ausgewiesen (Sozialpädagoge und Erzieher). Die
Personalkosten beim ASB lagen deutlich unter dem TVöD. In der Ausschreibung zur
Interessenbekundung waren die Bruttopersonalkosten in vergleichbarer Höhe zum
TVöD – SuE gefordert. (Gleichbehandlungsprinzip). Darüber hinaus gibt es das
Angebot durch den ASB, aus Eigenmitteln eine zusätzliche Hilfskraft zur
Verfügung zu stellen, allerdings ohne Hinweis auf deren Qualifikation,
Eingruppierung, Stundenumfang und Aufgaben. Das Konzept des ASB sieht vor, die
benötigten Sachmittel ausschließlich über Spenden/Sponsoring zu decken. Dies
entlasten den kommunalen Haushalt, kann aber aus Sicht der Arbeitsgruppe zu
mangelnder Kontinuität der Arbeit oder Wegfall von Angeboten führen, weil die
Akquise von Spenden unsicher ist.
Übersichtliche und
detaillierte Aussagen zu Kosten und deren Finanzierung gab es bei der Diako
Kinder- und Jugendhilfe gGmbH und die Johanniter- Unfall- Hilfe.
Die ausgewiesenen
Personalkosten bei beiden Trägern orientieren sich weitestgehend an den bestehenden
Tarifverträgen und liegen jeweils höher als die vergleichbaren
Bruttopersonalkosten TVöD- SuE. Hier muss bei Zuschlagerteilung nachverhandelt
werden.
Bei den Sachkosten
liegt die Diako Kinder- und Jugendhilfe gGmbH unter der Vergleichsrechung des
Jugendamtes (2076 €), insgesamt 17,6 % der veranschlagten
Personalkostenförderung und berücksichtigt alle Sachkostenbereiche, außer Miete
und Mietnebenkosten.
Die
Johanniter-Unfall-Hilfe hat mit 26,3 % der Personalkostenförderung deutlich
höhere Sachkosten (auch ohne Miete und Mietnebenkosten). Dazu kommt noch eine
einmalig veranschlagte Erstausstattung in Höhe von 9.355 €.
Im Vergleich sehen
die Kosten für ein volles Kalenderjahr wie folgt aus:
|
ASB |
Diako |
Johanniter |
Personalkosten |
56.758 |
72.025 |
76.256 |
Sachkosten |
5.676* |
12.690* |
20.035* |
Erstausstattung |
- |
- |
9.355 |
Gesamt |
62.434 |
84.715 |
105.646 |
Anmerkungen |
*Verwaltungskostenpau-schale in Höhe von 10 % der PK |
*ohne Miete und Mietnebenkosten |
*ohne Miete und Mietnebenkosten |
Angaben in der Tabelle in
€
Zusammenfassend hat die Arbeitsgruppe einstimmig beschlossen, dass die Diako Kinder- und Jugendhilfe gGmbH im Rahmen der Vorauswahl den Zuschlag
für die Leistungserbringung bekommen soll, auch wenn die Konzepte der Diako
Kinder- und Jugendhilfe gGmbH und der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.
fachlich-inhaltlich fast gleich hohe Ansprüche erfüllen.
Der Zuschlag wurde an die Diako Kinder- und Jugendhilfe gGmbH vergeben, weil sie im Sozialraum und in der Stadt Eisenach vor allem auf praktische Netzwerkerfahrungen und bestehende Kooperationsbeziehungen vor Ort zurückgreifen kann. Nach Einschätzung der Arbeitsgruppe lassen die bereits bestehende sozialräumliche Arbeit im Rahmen des Vertrages zur Kinder- und Jugendarbeit in Eisenach Nord und die Trägerschaft der schulbezogenen Jugendsozialarbeit an der Wartburgschule Synergien (trägerinterne Zusammenarbeit bei Einzelfallhilfen und Elternarbeit, Ergänzung der Angebote, Gestaltung von Übergängen und Mitarbeiterpool) erwarten. Die Kostenplanung der Diako Kinder- und Jugendhilfe gGmbH liegt weitestgehend im vergleichbaren Rahmen der Berechnung des Jugendamtes.
Anlagenverzeichnis:
Interessenbekundung/Konzept der Diako Kinder-
und Jugendhilfe gGmbH zum Kindertreff
Eisenach Nord vom 19.05.2016