Betreff
Anfrage der CDU-Stadtratsfraktion - Ampelschaltung in der Mühlhäuser Straße
Vorlage
AF-0241/2016
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Sind der Stadtverwaltung die oben beschriebenen Umstände bekannt und wie werden diese bewertet?

2.      Wann wurde die Ampelschaltung im Bereich der Mühlhäuser Straße zuletzt überprüft und mit welchem Ergebnis?

3.      Ist beabsichtigt, aufgrund der vorgenommenen Bewertung Änderungen der Ampelschaltungen vorzunehmen?

 


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.:    

Im Zusammenhang der Festlegung der Umleitungsstrecke zum Brückenbau Karolinenstraße, hat genau dieser beschriebene Umstand eine wesentliche Rolle gespielt. Es wurde entschieden, auf Grund der geringen Bauzeit der Brücke (Bauende Juli 2016), keine kostenintensive Umprogrammierung der LSA vorzunehmen. Das vorhandene Programm, mit Unterstützung der Infrarotdedektoren, ist in der Lage, eine Verkehrsabhängigkeit zu gewährleisten. In Spitzenzeiten kann es jedoch dazu kommen, dass die Fahrtrichtung aus der Friedhofstraße nicht komplett räumen kann, so dass ein warten auf den nächsten Umlauf (90 bzw. 120 Sekunden) erfolgen muss.

 

Zu 2.:    

Auf Grund der Anfrage wurde die LSA letztmals am 08.06.2016 überprüft. Es konnte festgestellt werden, sofern sich die Verkehrsteilnehmer entsprechend der StVO verhalten, dass ein ordentlicher Verkehrsfluss zu verzeichnen ist.

Gesondert wurden auch die Fußgänger, welche die Mühlhäuser Straße queren, betrachtet. Entsprechend des gegebenen Umlaufes der Anlage erhält dieser Fußgänger eine Grünfreigabe von 14 Sekunden. Das entspricht auf Grund der vorgegebenen Geometrie des Knotens und der Richtlinie für die Errichtung von Lichtsignalanlagen exakt den Vorgaben. Auch entsprechend der Richtlinie wurde eine Mittelinsel als Querungshilfe errichtet, damit Personen, welche den angenommenen Wert von 2 m/s nicht einhalten können, diese Insel nutzen können. Auf dieser Mittelinsel kann erneut das Grünsignal angefordert werden.

 

Zu 3.:

Eine Änderung ist derzeit nicht beabsichtigt.