Betreff
Anfrage der CDU-Stadtratsfraktion - Ehemaliges FER-Gelände (Oppenheimstraße/Rennbahn) - Abriss der restlichen Gewerbegebäude und weitere Nutzung der Fläche
Vorlage
AF-0242/2016
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Konnten mittlerweile Gespräche mit dem Eigentümer geführt werden. Wenn ja, mit welchem Ergebnis und wie gestalten sich die „kontinuierlichen Bemühungen“?

2.      Gibt es die Möglichkeit, rechtliche Schritte gegen den Eigentümer einzuleiten und ist dies vorgesehen?

3.      Aus welchem Grund stehen keine Fördermittel zur Verfügung?

4.      Welche Vorstellung hat die Stadtverwaltung für die zukünftige Nutzung dieser Fläche?

 


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.

Die Bemühungen um ein Gespräch mit dem Grundstückseigentümer hinsichtlich der Beräumung der verbliebenen Gewerbegebäude auf dem FER-Gelände wurden zwischenzeitlich unterbrochen: Angesichts einer konkreten Projektidee für das Areal fanden im 2. Quartal 2016 projektspezifische Abstimmungen zwischen Stadtverwaltung und Eigentümer statt.

Mit Zerschlagung der Projektidee werden die Bemühungen von Seiten der Stadt Eisenach um ein grundsätzliches Gespräch zur weiteren Entwicklung des FER-Areals nun weiter fortgesetzt.

 

Zu 2.

Die Möglichkeit, rechtliche Schritte gegen den Eigentümer einzuleiten, wurde bisher nicht abschließend geprüft. Es ist jedoch davon auszugehen, dass der Handlungsspielraum der Stadtverwaltung diesbezüglich stark eingeschränkt und auf Situationen begrenzt ist, in denen Gefahr im Verzug ist.

Ungeachtet dessen ist es nach wie vor das Ziel, auf kooperativem Wege die Entwicklung des FER-Areals anzustoßen.

 

Zu 3.

Für den Abriss von leer stehenden gewerblich genutzten Gebäuden existiert derzeit kein entsprechendes Förderprogramm von Seiten des Bundes oder des Landes ohne einen erforderlichen Eigenanteil der Stadt, den die Stadt aufgrund der Haushaltslage nicht bereitstellen kann (wie etwa im Programm Stadtumbau – Aufwertung notwendig).

 

Zu 4.

Die Stadtverwaltung Eisenach strebt für das ehemalige FER-Gelände eine nicht störende gewerbliche Entwicklung oder eine Mischnutzung des Areals an, welche sich mit den Wohnnutzungen in den angrenzenden Quartieren gut verträgt. Die Lärm- und Altlastenkonstellation sowie die Hochwassergefährdung werden hierbei gleichermaßen planerisch zu berücksichtigen sein.