Betreff
Anfrage der Stadträtin Frau Durner - Anwohner überwacht Regeleinhaltung im Kartausgarten
Vorlage
AF-0244/2016
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Ist der Stadtverwaltung dieser Umstand bekannt?

2.      Wie bewertet die Stadtverwaltung die Kontrollen der Gäste des Kartausgartens durch diesen Bewohner?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1:  

Die Stadtverwaltung wurde durch Anfragen von Eltern darauf vor einigen Wochen aufmerksam gemacht.

 

Zu 2:  

Der Stadtverwaltung ist diese Person namentlich bekannt. In einem Gespräch wurde sie darauf hingewiesen, dass sie keine Kompetenzen hat, Besucher des Kartausgartens auf vermeintliche Regelmissachtungen dieser Art (Kinder verlassen den Weg oder fahren mit dem Dreirad, Laufrad, Roller etc.). Die Pflichten eines jeden Bürgers bei offensichtlicher Regelmissachtung (Fußballspielen in den Rabatten etc.) sind davon nicht berührt. D.h. der Bürger bzw. die Person kann ggf. Anzeige erstatten.

Der Außendienst des Ordnungsamtes führt, insbesondere in den Sommermonaten, bzgl. der Einhaltung städtischer Satzungen Kontrollen im Karthausgarten und anderen Orten durch.