II. Fragestellung
1. Welche
Gesamtkosten werden für die Unterbringung und Versorgung von UMA für 2016
veranschlagt und wie viele Mittel wurden in welchen Haushaltsstellen bis zum
31.5.2016 bereits verausgabt?
2. Welche Kosten
entstehen monatlich je UMA für die Heimunterbringung im Durchschnitt?
3. Auf welchen
Fallzahlen basieren die im Haushalt eingestellten Mittel?
4. Welche eventuellen
Mehrkosten im Verhältnis zu anderen Heimkindern fallen durch etwaige
Besonderheiten von UMA in welcher Haushaltsstelle an?
ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
HHSt. der
Leistung |
Planansatz 2016 |
Ist bis
31.05.2016 |
45570.771310 |
1.700.000,00 € |
251.920,81 € |
45570.772910 |
30.000,00 € |
8.245,52 € |
45610.771310 |
100.000,00 € |
7.352,02 € |
45610.772910 |
0,00 € |
0,00 € |
45650.771310 |
130.000,00 € |
168.079,68 € |
45650.772910 |
10.000,00 € |
3.478,50 € |
Es sei der Hinweis gestattet, dass für die erbrachten Leistungen die
Kostenerstattung des Landes gem. § 89 d SGB VIII geregelt ist, sodass dies zu
100% in der Einnahme (Gruppierung 161000) geplant wurde.
Zu 2 – 4.:
Diese Fragen werden nicht beantwortet, weil sie zum übertragenen Wirkungskreis gehören.