Betreff
Anfrage der NPD-Stadtratsfraktion - Investitionen zur Schaffung von Flüchtlingsunterkünften
Vorlage
AF-0251/2016
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      In welcher Höhe wird die SWG insgesamt in die Schaffung von Flüchtlingsunterkünften investieren?

2.      Welche Eigenmittel und / oder Kredite wird die SWG hierfür einsetzen?

3.      Welche dementsprechenden Maßnahmen sind in 2016 zu welchen Kosten geplant? Bitte Einzelaufstellung nebst Kosten anhängen!

 


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Aus der Beschlussvorlage des Rates 0458-StR/2016 geht nicht hervor, dass die SWG neben der Investition zur Schaffung einer GU weitere Investitionen im genannten Sinne tätigen wird.

 

Zu 1/2.:

Neben der geförderten Investition zur Schaffung einer GU hat die SWG 500 TEUR aufgewendet, um (tlw.) lange leerstehende Wohnungen vermietbar und als dezentrale Unterkünfte nutzbar zu machen.

 

Die Umsetzung dieser Maßnahmen erfolgte im Herbst 2015 und Winter 2015/2016 aus dem laufenden Instandhaltungs- und Instandsetzungsaufwand der SWG und wird durch Eigenmittel finanziert.

 

Der Eigenmittelanteil an der geplanten GU beträgt planmäßig 0,8 Mio. EUR. Derzeit wird geprüft, ob bei gleichzeitiger energetischer Sanierung dieser Eigenmittelanteil durch KFW-Mittel (Darlehen & Zuschuss) i.H.v. 1,5 Mio. EUR ersetzt werden kann.

 

Zu 3.:

Da neben der geförderten Maßnahme zur Schaffung einer GU keine weiteren Maßnahmen zur Schaffung von Flüchtlingsunterkünften geplant sind, erübrigt sich eine Einzelauflistung.