Betreff
Erhöhung der Pacht für Gärten nach dem Bundeskleingartengesetz und damit Änderung des Generalpachtvertrages zwischen der Stadt Eisenach und dem Verband der Kleingärtner in Eisenach und im Wartburgkreis e.V. ab 01.01.2017
Vorlage
0559-StR/2016
Aktenzeichen
Generalpachtvertrag 2016
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Die Erhöhung der Pacht für Gärten nach dem Bundeskleingartengesetz (BKleingG) und damit die Änderung des Generalpachtvertrages zwischen der Stadt Eisenach und dem Verband der Kleingärtner in Eisenach und im Wartburgkreis e.V. ab 01.01.2017.

 

Der Pachtzins für diese Grundstücke erhöht sich ab 01.01.2017 auf 0,09 €/m² und gilt für einen Zeitraum von 5 Jahren.


II. Begründung:

 

Zwischen der Stadt Eisenach und dem Verband der Kleingärtner in Eisenach und im Wartburgkreis e.V. besteht seit 01.07.1994 ein Generalpachtvertrag auf der Grundlage des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG).

 

Die aktuell verpachtete städtische Gesamtfläche beträgt 503.190 m² Gartenland in 28 Kleingartenanlagen/ Vereinen.

Derzeit  bezahlen die Pächter der Kleingärten einen jährlichen Pachtzins in Höhe von 0,054 €/m². Dieser Betrag resultiert aus dem Jahr 1997 (0,105/DM/m²).

 

Hinsichtlich einer ursprünglich geplanten Erhöhung der Pacht auf 0,11 € /m² wird seitens der Verwaltung nun eine Anpassung auf 0,09 €/m² über einen Zeitraum 5 Jahren vorgeschlagen.

 

In einem ausführlichen Gespräch zwischen dem Kleingartenverband und der Stadtverwaltung konnte das herausragende Engagement des Kleingartenverbandes in sämtlichen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens in der Stadt Eisenach herausgearbeitet werden. 

 

So erläuterte Frau Hoppe, dass die Vereine neben Erholung auch einen wertvollen Beitrag leisten hinsichtlich Naturerhalt und –pflege, Weiterbildung und Qualifikation in Sachen Baumschnitt, Erhalt und Rekultivierung von historischen Pflanzen und Gewächsen. Desweiteren werden Wirkungsräume für physisch und psychisch behinderte Menschen geschaffen.       

 

Der Verband sieht die Notwendigkeit einer Pachtzinserhöhung grundsätzlich ein, ist jedoch der Auffassung, dass der Stellenwert des  Kleingartenwesens für die Gesellschaft entsprechend durch eine moderate finanzielle Belastung gewürdigt werden sollte.

 

In Anbetracht dieser Tatsache konnte man einen gemeinsamen, für beide Seiten  vertretbaren Konsens finden, der zunächst für 5 Jahre die Erhöhung ab 01.01.2017 auf 0,09 € vorsieht.

Bei Inkrafttreten der in Rede stehenden Zinsanpassung ab dem 01.01.2017 werden die Einnahmen von derzeit 27.172,26 € / Jahr auf 45.287,10 €/ Jahr steigen. Das ergibt eine Mehreinnahme in Höhe von 18.114,84 €/ Jahr.

 

Bezüglich des bestehenden Generalpachtvertrages soll es zwischen der Stadt Eisenach und dem Verband in nächster Zeit eine inhaltliche Überarbeitung und Aktualisierung des Vertragswerkes geben.


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1: Generalpachtvertrag vom 01.07.1994 in der Fassung vom 17.12.2010

Anlage 2: Änderung des Generalpachtvertrages zum 01.01.2017

Anlage 3: Information des Verbandes