hier: Nachbesetzung eines Aufsichtsratsmitgliedes
I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
Als
Nachfolger für das Aufsichtsratsmitglied der Eisenach-Wartburgregion Touristik
GmbH (EWT), Herrn Marcus Coenen, wird gemäß § 9 Abs. 2 des
Gesellschaftsvertrages mit sofortiger Wirkung
Herr/Frau
………………………
bestellt und in den Aufsichtsrat entsandt.
II. Begründung:
Mit Mitteilung vom 26.07.2016 hat Herr Marcus Coenen sein Stadtratsmandat und die damit verbundenen Ämter mit sofortiger Wirkung niedergelegt. Dies betrifft u. a. auch dessen Aufsichtsratsmandat in der Eisenach-Wartburgregion Touristik GmbH (EWT).
Gem. § 9 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der EWT muss der Stadtrat für die Restdauer der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitgliedes (= Wahlperiode des Stadtrates) einen Nachfolger bestimmen.
Gem. § 9 Abs. 1 werden die Mitglieder dabei gem. § 101 Aktiengesetz vom Gesellschafter entsendet.
Eine weitergehende Festlegung zur Verfahrensweise bei der Besetzung des Aufsichtsrates enthält die Satzung nicht. Aus dem Grund erfolgt die Bestellung der Mitglieder des Aufsichtsrates gem. § 9 Abs. 2 – 4 der Hauptsatzung der Stadt Eisenach.
Hiernach steht das Benennungsrecht zur Nachbesetzung des freigewordenen Aufsichtsratsmandates der B90/Grünen/BfE-Fraktion zu.