Betreff
Wartburg-Sparkasse: Entlastung des Verwaltungsrates der Wartburg-Sparkasse für das Geschäftsjahr 2015
Vorlage
0567-StR/2016
Aktenzeichen
20.1 / 81 25 14
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

1.      Der Stadtrat nimmt den Jahresabschluss mit Bestätigungsvermerk sowie den Lagebericht der Wartburg-Sparkasse für das Geschäftsjahr 2015 zur Kenntnis.

2.      Dem Verwaltungsrat der Wartburg-Sparkasse wird für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt.

 


II. Begründung:

 

Der Verwaltungsrat der Wartburg-Sparkasse hat in seiner Sitzung am 28.06.2016 den mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Prüfungsstelle des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen versehenen Jahresabschluss zum 31.12.2015

 

mit einer Bilanzsumme von 1.587.529.676,91 EUR

und einem Jahresüberschuss von 1.687.130,90 EUR

 

einstimmig festgestellt und den Lagebericht des Vorstandes der Sparkasse gebilligt.

 

Dem Vorstand wurde in der Sitzung des Verwaltungsrates am 28.06.2016 gemäß § 20 Abs. 4 Thüringer Sparkassengesetz (ThürSpkG) Entlastung für das Geschäftsjahr zum 31.12.2015 erteilt.

 

Gemäß § 21 Satz 1 ThürSpkG ist von dem im Jahresabschluss ausgewiesenen Jahresüberschuss mindestens ein Viertel den Rücklagen zuzuführen und damit zur Stärkung der Substanz der Sparkasse zu verwenden. Hinsichtlich des verbleibenden Betrages kann der Verwaltungsrat auf Vorschlag des Vorstandes die teilweise oder vollständige Abführung an den Träger zur Verwendung für gemeinnützige Zwecke beschließen, soweit er nicht zur Stärkung des haftenden Eigenkapitals benötigt wird.

 

Die 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (Stadtrats-Beschluss 10.05.2016) beinhaltet unter der lfd. Nr. VwHH6 die Maßnahme Gewinnausschüttung Wartburg-Sparkasse (WSK). Darin heißt es, dass die Oberbürgermeisterin unter Berücksichtigung der Stellungnahme der Wartburg-Sparkasse beauftragt wird, in Abstimmung mit dem Wartburgkreis die Möglichkeit jährlicher Gewinnausschüttungen ab dem Jahre 2016 auch weiterhin zu prüfen.

 

In der Verwaltungsratssitzung am 17.03.2016 wurde im Rahmen des TOP 2 „Verwendung des Jahresüberschusses“ die notwendige Stärkung des Eigenkapitals der Wartburg-Sparkasse erörtert. Grundsätzlich wurde bereits zugestimmt, keine Ausschüttung vorzusehen und den ausgewiesenen Jahresüberschuss nach § 21 Satz 1 und 2 ThürSpkG in voller Höhe zur Stärkung des haftenden Eigenkapitals den Rücklagen der Wartburg-Sparkasse zuzuführen.

 

Folgender Beschluss wurde dazu in der Verwaltungsratssitzung am 28.06.2016 gefasst:

Der Verwaltungsrat beschließt auf Vorschlag des Vorstandes nach § 21 Satz 2 ThürSpkG den Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr 2015 i. H. v. 1.687.130,90 EUR in voller Höhe zur Stärkung des haftenden Eigenkapitals der Sparkasse zu verwenden und den Rücklagen zuzuführen.

 

Gemäß § 20 Abs. 5 ThürSpkG beschließt die Vertretungskörperschaft des Trägers über die Entlastung des Verwaltungsrates.

 

Der Beschlussvorlage sind Kopien der Verwaltungsratsbeschlüsse sowie dazugehörige Anlagen beigefügt.


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1:             Kopie des Verwaltungsratsbeschlusses vom 28.06.2016 über die Feststellung

                               des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 sowie Bilanz und GuV,

Anlage 2:             Kopie des Verwaltungsratsbeschlusses vom 28.06.2016 über die Billigung

                               des Lageberichtes der Wartburg-Sparkasse,

Anlage 3:             Kopie des Verwaltungsratsbeschlusses vom 28.06.2016 über die Verwendung

                               des Jahresüberschusses 2015,

Anlage 4:             Kopie des Verwaltungsratsbeschlusses vom 28.06.2016 über die Entlastung

                               des Vorstandes,

Anlage 5:             Kopie des Berichtes des Verwaltungsrates