I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
1.
Der
Stadtrat nimmt den Jahresabschluss mit Bestätigungsvermerk sowie den
Lagebericht der Wartburg-Sparkasse für das Geschäftsjahr 2015 zur Kenntnis.
2.
Dem
Verwaltungsrat der Wartburg-Sparkasse wird für das Geschäftsjahr 2015
Entlastung erteilt.
II. Begründung:
Der
Verwaltungsrat der Wartburg-Sparkasse hat in seiner Sitzung am 28.06.2016 den
mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Prüfungsstelle des
Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen versehenen Jahresabschluss zum
31.12.2015
mit einer
Bilanzsumme von 1.587.529.676,91 EUR
und einem
Jahresüberschuss von 1.687.130,90 EUR
einstimmig festgestellt und den Lagebericht des Vorstandes
der Sparkasse gebilligt.
Dem Vorstand
wurde in der Sitzung des Verwaltungsrates am 28.06.2016 gemäß § 20 Abs. 4
Thüringer Sparkassengesetz (ThürSpkG) Entlastung für das Geschäftsjahr zum
31.12.2015 erteilt.
Gemäß § 21 Satz 1
ThürSpkG ist von dem im Jahresabschluss ausgewiesenen Jahresüberschuss
mindestens ein Viertel den Rücklagen zuzuführen und damit zur Stärkung der
Substanz der Sparkasse zu verwenden. Hinsichtlich des verbleibenden Betrages
kann der Verwaltungsrat auf Vorschlag des Vorstandes die teilweise oder
vollständige Abführung an den Träger zur Verwendung für gemeinnützige Zwecke
beschließen, soweit er nicht zur Stärkung des haftenden Eigenkapitals benötigt
wird.
Die 3.
Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (Stadtrats-Beschluss
10.05.2016) beinhaltet unter der lfd. Nr. VwHH6 die Maßnahme Gewinnausschüttung
Wartburg-Sparkasse (WSK). Darin heißt es, dass die Oberbürgermeisterin
unter Berücksichtigung der Stellungnahme der Wartburg-Sparkasse beauftragt
wird, in Abstimmung mit dem Wartburgkreis die Möglichkeit jährlicher
Gewinnausschüttungen ab dem Jahre 2016 auch weiterhin zu prüfen.
In der
Verwaltungsratssitzung am 17.03.2016 wurde im Rahmen des TOP 2 „Verwendung des
Jahresüberschusses“ die notwendige Stärkung des Eigenkapitals der
Wartburg-Sparkasse erörtert. Grundsätzlich wurde bereits zugestimmt, keine
Ausschüttung vorzusehen und den ausgewiesenen Jahresüberschuss nach § 21 Satz 1
und 2 ThürSpkG in voller Höhe zur Stärkung des haftenden Eigenkapitals den
Rücklagen der Wartburg-Sparkasse zuzuführen.
Folgender
Beschluss wurde dazu in der Verwaltungsratssitzung am 28.06.2016 gefasst:
Der
Verwaltungsrat beschließt auf Vorschlag des Vorstandes nach § 21 Satz 2
ThürSpkG den Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr 2015 i. H. v. 1.687.130,90
EUR in voller Höhe zur Stärkung des haftenden Eigenkapitals der Sparkasse zu
verwenden und den Rücklagen zuzuführen.
Gemäß § 20 Abs. 5
ThürSpkG beschließt die Vertretungskörperschaft des Trägers über die Entlastung
des Verwaltungsrates.
Der Beschlussvorlage sind Kopien der Verwaltungsratsbeschlüsse sowie dazugehörige Anlagen beigefügt.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1: Kopie
des Verwaltungsratsbeschlusses vom 28.06.2016 über die Feststellung
des
Jahresabschlusses zum 31.12.2015 sowie Bilanz und GuV,
Anlage 2: Kopie
des Verwaltungsratsbeschlusses vom 28.06.2016 über die Billigung
des
Lageberichtes der Wartburg-Sparkasse,
Anlage 3: Kopie
des Verwaltungsratsbeschlusses vom 28.06.2016 über die Verwendung
des
Jahresüberschusses 2015,
Anlage 4: Kopie
des Verwaltungsratsbeschlusses vom 28.06.2016 über die Entlastung
des
Vorstandes,
Anlage 5: Kopie des Berichtes des Verwaltungsrates