Betreff
Entwurf Haushalt 2017 - Sachstandsbericht Verwaltungshaushalt
Vorlage
0579-BR/2016
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 57 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) ist die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. Orientiert an dieser zeitlichen Vorgabe, waren die einzelnen Organisationseinheiten angehalten bis zum 29. Juli 2016 die entsprechenden Mittelanmeldungen für das Haushaltsjahr 2017 einzureichen. Die Herstellung des Haushaltsausgleiches konnte bisher nicht erreicht werden.

 

Mit der heutigen Vorlage wird der aktuelle Sachstand zum Haushalt 2017, hier des Verwaltungshaushaltes, dargelegt.

 

Nach Erfassung sämtlicher eingereichter Mittelanmeldungen für den Verwaltungshaushalt steht gegenwärtig ein laufender Fehlbetrag für das Jahr 2017 von rd. 4,2 Mio. € zu Buche (Vgl. 2016 4,9 Mio. €).

 

Die Einnahme- und Ausgabehauptgruppen des Verwaltungshaushaltes weisen per 23.08.2016 folgenden Stand aus:

 

Hauptgruppe

Haushalt 2017

(Stand 23.08.16)

in €

Haushalt 2016

 

in €

Veränderung

zum Vorjahr

in €

0 – Steuern, allg. Zuweisungen

69.785.856

75.717.222

-5.931.366

1 – Einn. aus Verwaltung und Betrieb

26.407.288

27.273.344

-866.056

2 – Sonstige Finanzeinnahmen

7.719.600

7.693.560

+26.040

Summe Einnahmen

103.912.744

110.684.126

-6.771.382

 

 

 

 

4 – Personalausgaben

24.540.187

23.941.646

+598.541

5/6 – Sächl. Verw.- und Betriebsaufwand

16.026.992

16.042.307

-15.315

7 – Zuweisungen und Zuschüsse

64.275.233

62.753.340

+1.521.893

8 – Sonstige Finanzausgaben

3.308.413

7.946.833

-4.638.420

Summe Ausgaben

108.150.825

110.684.126

-2.533.301

Saldo

-4.238.081

0

-4.238.081

 

 

Erläuterungen zu den Veränderungen im Vergleich zum Haushalt 2016:

 

§  HGr. 0 – Steuern, allgemeine Zuweisungen              

 

Im direkten Vergleich zum Vorjahr sind folgende wesentliche Veränderungen anzuführen:

-       eigene Steuereinnahmen (hier Gewerbesteuer)                                                                 +0,6 Mio. €

-       Schlüsselzuweisungen                                                                                                                      +0,7 Mio. €

-       Gemeindeanteile an der Einkommensteuer/ Umsatzsteuer                                           +1,7 Mio. €

-       Bedarfszuweisungen                                                                                                                          -9,1 Mio. €

 

Bei den eigenen Steuereinnahmen konnte unter Berücksichtigung der Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen im lfd. Jahr ein Einnahmezuwachs von rd. 0,6 Mio. € für das nächste Jahr berücksichtigt werden. Der Planansatz 2017 für die Gewerbesteuer beträgt nach derzeitiger Kalkulation 14,0 Mio. €.

 

Mit Schreiben vom 08.08.2016 wurden seitens des Ministeriums für Inneres und Kommunales die Orientierungsdaten zur Aufstellung der kommunalen Haushalte für das Jahr 2017 bekannt gegeben. Darauf basierend wurde eine Schlüsselzuweisung für das Jahr 2017 für die Stadt in Höhe von rd. 27,9 Mio. € ermittelt.

 

Die Ansätze 2017 für die Gemeindeanteile an der Einkommen- sowie der Umsatzsteuer basieren auf den Ergebnissen der regionalisierten Steuerschätzung vom Mai 2016.

 

Im Entwurf des Haushaltes 2017 ist derzeit kein Ansatz für eine Bedarfszuweisung enthalten, so dass Mindereinnahmen ggü. dem Vorjahres-Planansatz in Höhe von 9,1 Mio. € ausgewiesen werden. Auch für das Haushaltsjahr 2017 besteht das Ziel, eine Bedarfszuweisung des Landes zur Haushaltssicherung zu erhalten. Die Höhe der möglichen Bedarfszuweisung steht derzeit jedoch noch nicht fest. 

 

§  HGr. 1 – Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb

 

Die Veränderungen in der Hauptgruppe 1 – Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb – stehen mit folgenden Veranschlagungen primär in Verbindung:

Die Leistungen für die minderjährigen unbegleiteten Ausländer waren nach aktuellem Fallaufkommen sowie der Zuweisungsquote für 2017 deutlich nach unten zu reduzieren. Den verringerten Ausgaben für diesen Bereich stehen wegfallende Einnahmen in gleicher Höhe (rd. 1,3 Mio. €) gegenüber.

Daneben ist bei der Ausgleichszahlung für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ein deutlicher Anstieg im Vgl. zum Jahr 2016 zu verzeichnen (+ rd. 0,5 Mio. €), bei gleichzeitigem Ausgabezuwachs (Bundesbeteiligung an dieser Aufgabe 100%).

 

§  HGr. 2 – Sonstige Finanzeinnahmen

 

Die sonstigen Finanzeinnahmen orientieren sich im Wesentlichen an den Werten des Jahres 2016.

 

 

§  HGr. 4 – Personalausgaben

 

Die Planung der Personalausgaben basiert aktuell noch auf den Finanzplanwerten 2016. Eine aktuelle Hochrechnung für das Jahr 2017 wird gegenwärtig erstellt. Unter Berücksichtigung der laufenden Entwicklung im Jahr 2016 ist davon auszugehen, dass gegenüber der bisherigen Kalkulation für 2017 voraussichtlich eine Reduzierung des Gesamtansatzes möglich sein wird. Gleichzeitig sind in der Planung wiederum Tarif-/ Stufensteigerungen, Besoldungsanpassungen etc. zu berücksichtigen.

 

§  HGr. 5/6 – Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand

 

In der Hauptgruppe 5/6 – Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand ist nach dem momentanen Planungsstand ein relativ konstantes Ausgabeniveau zu verzeichnen.

 

§  HGr. 7  – Zuweisungen und Zuschüsse für laufenden Zwecke

 

Es besteht ein Minderaufwand in 2017 bei den Leistungen für unbegleitete minderjährige Ausländer (rd. 1,3 Mio. €), daneben sind Mehrbedarfe bei der Eingliederungshilfe in Einrichtungen (rd. 1,0 Mio. €), bei den Hilfen in Heimen (rd. 0,7 Mio. €) sowie bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (rd. 0,4 Mio. €) in der Planung enthalten.

 

Das Budget an den optimierten Regiebetrieb weist einen Anstieg von rd. 0,3 Mio. € im Vergleich zu 2016 aus. Die Personalkostenzuschüsse an die freien Träger von Kitas steigen um rd. 0,2 Mio. €.

 

 

§  HGr. 8 – Sonstige Finanzausgaben

 

Die dargestellte Veränderung zum Vorjahr ist im Wesentlichen auf die Veranschlagung der Zuführung an den Vermögenshaushalt zurückzuführen. Der Planansatz 2017 bildet derzeit lediglich den Betrag der Pflichtzuführung (in Höhe der ordentlichen Tilgung von Krediten) ab. In 2016 waren neben der Pflichtzuführung (rd. 1,9 Mio. €) weitere rd. 4,3 Mio. € als Zuführung für nicht anderweitig gedeckte Aufwendungen für Investitionen im Vermögenshaushalt geplant. Dies war jedoch nur möglich durch die eingeplante Bedarfszuweisung in Höhe von rd. 9,1 Mio. €.

 

 

Abschließend wird darauf verwiesen, dass im oben dargestellten Planungsstand die Maßnahmen aus der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes der Stadt enthalten sind.