II. Fragestellung
1. Warum
korrigierte die Oberbürgermeisterin/der Bürgermeister diese Falschaussage des
Mitarbeiters, Herrn Diedrich, nicht und ließ somit die Bürger im Glauben, das
Land sei zuständig für etwaige Störungen auf den angrenzenden Straßen?
2. In
welcher Weise und mit welchem Ergebnis wurden gemäß dieser gesetzlichen
Vorschrift die Veränderungen auf Bundes- und Landesstraßen mit der zuständigen
Behörde abgestimmt?
Ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Woher die Zuversicht des Fragestellers genommen wird, unterschiedliche Aussagen festzustellen, bleibt schleierhaft. In allen vom Fragesteller erwähnten Dokumenten ist kein Widerspruch ersichtlich. Insofern bestehen weder Falschaussagen noch Korrekturbedarfe.
An der grundsätzlichen Zuständigkeit der Straßenbauverwaltung des Freistaates ändert eine etwaige Zustandsstörung der Stadt nichts. Ausgehend von der Selbstverständlichkeit, alle das Bundes- und Landesstraßennetz tangierenden Straßenbaumaßnahmen der jeweiligen Gemeinde – hier der Stadt Eisenach – eng mit dem Straßenbaulastträger abzustimmen, sind weder inhaltlich noch rechtlich Versäumnisse festzustellen.
Zu 2.:
Sowohl die Aufbindung der Müllerstraße samt ZOB als auch die Anbindung des Fachmarktzentrums über eine Kreisverkehrsanlage an die Bahnhofstraße sind mit dem Straßenbauamt Zella-Mehlis bzw. dem Landesamt für Bau und Verkehr intensiv abgestimmt. Der Straßenbauverwaltung des Freistaates sind alle im Zusammenhang mit den Baumaßnahmen erstellten Unterlagen bekannt. Zur Plausibilisierung der projektbedingten Verkehrsauswirkungen fanden auch Unterlagen des Freistaates selbst Verwendung. ZOB und Müllerstraße sind ein vom Freistaat finanziertes Förderprojekt. Die Erschließungslösung für das Fachmarktzentrum ist hinsichtlich der Linienführung im Zuge des bauleitplanerischen Verfahrens, hinsichtlich der technischen Parameter durch Vorhabenträger und Fachverwaltung abgestimmt worden. Hauptnetzrelevante Störungen – wie in der Einwohnerversammlung befürchtet - werden seitens der Straßenbauverwaltung offensichtlich nicht erwartet. Die rechtskonforme Eigenfinanzierung des Netzeingriffs durch die Gemeinde wird in beiden Fällen sichergestellt: die Müllerstraße als Fördermaßnahme des Kommunalen Straßenbaus, der Kreisverkehr über einen Erschließungsvertrag mit dem Vorhabenträger.