II. Fragestellung
1. Wie ist der gegenwärtige
Sachstand zu folgenden B-Plänen und der Kaufmännischen Berufsschule?
- B 12.1 (A WE-Stammwerk - Städtebaulicher
Vertrag mit dem Investor war abge- schlossen)
- B 8 (Gaswerk)
- B 23.1 (Karthäuser Höhe -
Änderungsverfahren des einfachen B-Planes gemäß Vorgabe des Stadtrates auf Antrag der CDU/SPD/BfE)
- B 48 Oppenheimstraße (Anmeldung und
Aufnahme bei Genial Zentral erfolgt)
- Kaufmännische Berufsschule
2. Wie ist die weitere Vorgehensweise zu den oben genannten B-Plänen und der Kaufmännischen Berufsschule durch die Oberbürgermeisterin geplant?
Ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Zu 1 und 2.:
B
12.1 (AWE-Stammwerk)
1. Aus dem Ergebnis des zum
Entwurf des Bebauungsplanes durchgeführten Beteiligungsverfahrens leitete sich
die Erforderlichkeit mehrerer Gutachten ab, welche zwischenzeitlich beauftragt,
erstellt und ausgewertet wurden. Die Ergebnisse der Gutachten sowie von
Abstimmungsgesprächen mit der höheren Verwaltungsbehörde wurden mit dem
Vorhabenträger zwischenzeitlich erörtert. Um im Verfahren fortzufahren, wäre
zunächst die Erstellung weiterer Gutachten erforderlich, welche sämtlich vom
Vorhabenträger zu finanzieren wären. Es wurde daher seinem Wunsch nach
Bedenkzeit in Bezug auf die Fortführung des laufenden Verfahrens entsprochen.
2. Mit einem Ergebnis zur
Verfahrensfortführung ist noch 2016 zu rechnen.
B 8
(Gaswerk)
1. Der Aufstellungsbeschluss für
diesen Bebauungsplan geht auf eine Initiative des Stadtrates von 2009 zurück. Hierzu werden
seitdem umweltfachliche Vorbetrachtungen angestellt. Der Eintritt in ein
förmliches Bauleitplanverfahren zur Brachflächenrevitalisierung ist ohne eine
grundsätzliche Agenda für die Lösung der vorliegenden Kontaminationsproblematik
nicht zielführend, da ein rechtsfähiger Bebauungsplan unter den gegebenen
Umständen nicht konfliktfrei aufstellbar wäre.
2. Mit dem Flächennutzungsplan
wird aber noch 2016 eine verbindliche Aussage zur zukünftig beabsichtigten
Grundstücksnutzung getroffen. Das Areal ist als gewerbliche Baufläche
dargestellt. Da es sich um Grundstücksflächen der Stadt Eisenach handelt, wird
eine Bearbeitung des Bebauungsplanes voraussichtlich auch von zukünftigen
Vermarktungsinteressen beeinflusst sein und ist zeitlich derzeit nicht
abgrenzbar. Zu beachten ist dabei die starke Kontamination des Bodens und der
Gebäuderestsubstanz.
B
23.1 (Karthäuser Höhe – Landschaftskorridor Prellerstraße)
1. In Auswertung des zum
Vorentwurf des Bebauungsplanes vorliegenden Beteiligungsergebnisses finden
derzeit Abstimmungsgespräche mit der Bürgerinitiative „IG Karthäuser Höhe“
statt. Im Ergebnis der Beteiligung wurden Bedenken und Anregungen mit
widerstreitenden Interessenlagen vorgetragen (z. B. Bebauung Elisabethstraße,
Ausbau Prellerstraße) die eine ganzheitliche Betrachtung des Planungsraumes
erfordern und in deren Folge den Intentionen von Stadtrat und Bürgerschaft
womöglich weniger entsprochen werden kann als mit dem rechtskräftigen
Bebauungsplan von 1997.
2. Im 4. Quartal soll dem Stadtrat
eine gemeinsame Empfehlung von Verwaltung und Bürgerinitiative hinsichtlich der
Fortführung des Bebauungsplanes gegeben werden.
B 48
Oppenheimstraße (Anmeldung und Aufnahme bei Genial Zentral erfolgt)
1. Ein Aufstellungsbeschluss zum
Bebauungsplan wurde noch nicht gefasst. Ein Fördermittelantrag konnte noch
nicht gestellt werden, da die Erarbeitung des Bebauungsplans in 2016 haushalts-
und personalbedingt zurückgestellt werden musste. Die Aufnahme des ehemaligen
FER-Quartiers in die Programminitiative „Genial Zentral“ des Landes ist weder
automatisch mit der Bereitstellung von Fördermitteln verbunden, noch gibt es
hierzu Umsetzungsfristen.
2. Gegenwärtig liegt der
Schwerpunkt auf der 2. Fortschreibung des Stadtentwicklungskonzeptes
einschließlich einer Überarbeitung des Stadtteilpasses des Stadtumbaugebietes
„Oppenheimstraße“. Ein Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan ist daher
frühestens 2017 sinnvoll.
Kaufmännische
Berufsschule
1. Die im Rahmen der
Städtebauförderung finanzierte Sicherungsmaßnahme am Objekt Georgenstraße 26
kann voraussichtlich zum Jahresende abgeschlossen werden.
2. Eine weiterführende Sanierung
ist im Zusammenhang mit einer zukünftigen Nutzung seitens des Eigentümers
vorgesehen. Um eine angemessene Nutzung des historischen Gebäudes ggf. in
Verbindung mit der Errichtung eines neuen Seitenflügels im Hofbereich zu finden
führt der Eigentümer derzeit Gespräche mit Interessenten. Die Stadt Eisenach
hat berechtigte Hoffnungen, dass die Bemühungen des Eigentümers im nächsten
Jahr in einen Bauantrag münden können. Eine Bauvoranfrage ist hierzu nach
Angaben des Eigentümers bereits in Vorbereitung.