Betreff
Einwohneranfrage - Sachstand zu B-Plänen
Vorlage
EAF-0074/2016
Art
Einwohneranfrage

II. Fragestellung

 

1.      Wie ist der gegenwärtige Sachstand zu folgenden B-Plänen und der Kaufmännischen Berufsschule?         
-     B 12.1 (A WE-Stammwerk - Städtebaulicher Vertrag mit dem Investor war abge-           schlossen)
-     B 8 (Gaswerk)           
-     B 23.1 (Karthäuser Höhe - Änderungsverfahren des einfachen B-Planes gemäß Vorgabe            des Stadtrates auf Antrag der CDU/SPD/BfE)       
-     B 48 Oppenheimstraße (Anmeldung und Aufnahme bei Genial Zentral erfolgt)  
-     Kaufmännische Berufsschule

2.      Wie ist die weitere Vorgehensweise zu den oben genannten B-Plänen und der Kaufmännischen Berufsschule durch die Oberbürgermeisterin geplant?

 


Ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1 und 2.:

B 12.1 (AWE-Stammwerk)

1.      Aus dem Ergebnis des zum Entwurf des Bebauungsplanes durchgeführten Beteiligungsverfahrens leitete sich die Erforderlichkeit mehrerer Gutachten ab, welche zwischenzeitlich beauftragt, erstellt und ausgewertet wurden. Die Ergebnisse der Gutachten sowie von Abstimmungsgesprächen mit der höheren Verwaltungsbehörde wurden mit dem Vorhabenträger zwischenzeitlich erörtert. Um im Verfahren fortzufahren, wäre zunächst die Erstellung weiterer Gutachten erforderlich, welche sämtlich vom Vorhabenträger zu finanzieren wären. Es wurde daher seinem Wunsch nach Bedenkzeit in Bezug auf die Fortführung des laufenden Verfahrens entsprochen.

2.      Mit einem Ergebnis zur Verfahrensfortführung ist noch 2016 zu rechnen.

 

B 8 (Gaswerk)

1.      Der Aufstellungsbeschluss für diesen Bebauungsplan geht auf eine Initiative des  Stadtrates von 2009 zurück. Hierzu werden seitdem umweltfachliche Vorbetrachtungen angestellt. Der Eintritt in ein förmliches Bauleitplanverfahren zur Brachflächenrevitalisierung ist ohne eine grundsätzliche Agenda für die Lösung der vorliegenden Kontaminationsproblematik nicht zielführend, da ein rechtsfähiger Bebauungsplan unter den gegebenen Umständen nicht konfliktfrei aufstellbar wäre.

2.      Mit dem Flächennutzungsplan wird aber noch 2016 eine verbindliche Aussage zur zukünftig beabsichtigten Grundstücksnutzung getroffen. Das Areal ist als gewerbliche Baufläche dargestellt. Da es sich um Grundstücksflächen der Stadt Eisenach handelt, wird eine Bearbeitung des Bebauungsplanes voraussichtlich auch von zukünftigen Vermarktungsinteressen beeinflusst sein und ist zeitlich derzeit nicht abgrenzbar. Zu beachten ist dabei die starke Kontamination des Bodens und der Gebäuderestsubstanz.

 

B 23.1 (Karthäuser Höhe – Landschaftskorridor Prellerstraße)

1.      In Auswertung des zum Vorentwurf des Bebauungsplanes vorliegenden Beteiligungsergebnisses finden derzeit Abstimmungsgespräche mit der Bürgerinitiative „IG Karthäuser Höhe“ statt. Im Ergebnis der Beteiligung wurden Bedenken und Anregungen mit widerstreitenden Interessenlagen vorgetragen (z. B. Bebauung Elisabethstraße, Ausbau Prellerstraße) die eine ganzheitliche Betrachtung des Planungsraumes erfordern und in deren Folge den Intentionen von Stadtrat und Bürgerschaft womöglich weniger entsprochen werden kann als mit dem rechtskräftigen Bebauungsplan von 1997.

2.      Im 4. Quartal soll dem Stadtrat eine gemeinsame Empfehlung von Verwaltung und Bürgerinitiative hinsichtlich der Fortführung des Bebauungsplanes gegeben werden.

 

B 48 Oppenheimstraße (Anmeldung und Aufnahme bei Genial Zentral erfolgt)

1.      Ein Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan wurde noch nicht gefasst. Ein Fördermittelantrag konnte noch nicht gestellt werden, da die Erarbeitung des Bebauungsplans in 2016 haushalts- und personalbedingt zurückgestellt werden musste. Die Aufnahme des ehemaligen FER-Quartiers in die Programminitiative „Genial Zentral“ des Landes ist weder automatisch mit der Bereitstellung von Fördermitteln verbunden, noch gibt es hierzu Umsetzungsfristen.

2.      Gegenwärtig liegt der Schwerpunkt auf der 2. Fortschreibung des Stadtentwicklungskonzeptes einschließlich einer Überarbeitung des Stadtteilpasses des Stadtumbaugebietes „Oppenheimstraße“. Ein Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan ist daher frühestens 2017 sinnvoll.

 

Kaufmännische Berufsschule

1.      Die im Rahmen der Städtebauförderung finanzierte Sicherungsmaßnahme am Objekt Georgenstraße 26 kann voraussichtlich zum Jahresende abgeschlossen werden.

2.      Eine weiterführende Sanierung ist im Zusammenhang mit einer zukünftigen Nutzung seitens des Eigentümers vorgesehen. Um eine angemessene Nutzung des historischen Gebäudes ggf. in Verbindung mit der Errichtung eines neuen Seitenflügels im Hofbereich zu finden führt der Eigentümer derzeit Gespräche mit Interessenten. Die Stadt Eisenach hat berechtigte Hoffnungen, dass die Bemühungen des Eigentümers im nächsten Jahr in einen Bauantrag münden können. Eine Bauvoranfrage ist hierzu nach Angaben des Eigentümers bereits in Vorbereitung.