Betreff
Anfrage des Stadtratsmitgliedes Frau Rexrodt - Stand der Abwicklung /Vermögensübergänge der Altverbände des TAV
Vorlage
AF-0253/2016
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Wie ist der aktuelle Sachstand hinsichtlich der Abwicklung aller Altverbände?

2.      Wer verwaltet das Altvermögen insbesondere von WALE und NWA?

3.      Gibt es zu den Altverbänden jährlich geprüfte Bilanzen und wenn ja, wer prüft diese?

4.      In welcher Weise besteht die Möglichkeit/Gefahr, dass bei abgeschlossenem Vermögensübergang aller Altverbände erneut ein Defizit und somit finanzielle Forderungen für die betroffenen Kommunen/den TAV entstehen?

 


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.)

Für folgende Altverbände wurde Herr Peter Kahlenberg durch die Kommunalaufsicht des Wartburgkreises als Abwickler benannt: TZE i.A., AVE i.A., WALE, AZV Hörsel-Emsetal i.A.

 

Sämtliche Abwicklungen sind noch nicht abgeschlossen, wobei der TZE und der AVE zum Jahresende 2016 abgewickelt werden sollen. Für diese beiden Altverbände wurde alles so vorbereitet, dass es keine Forderungen von Dritten oder an Dritte mehr gibt. Der Fahrplan für die  Beendigung der Abwicklung wird aktuell erstellt.

 

Der Verband Hörsel-Emsetal wird dann als nächster abgewickelt. Auch hier bestehen keine Forderungen mehr von Dritten bzw. an Dritte.

 

Der Altverband WALE ist noch Zwangsmitglied im Altlastenzweckverband Nord/Ost. Der Verband WALE kann erst abgewickelt werden, wenn der Alt-Lastenzweckverband seine letzte Maßnahme umgesetzt hat. Dies soll in den Jahren 2017/2018 mit Eigenmitteln des Altlastenzweckverbandes sowie mit Fördermitteln des Landes Thüringen erfolgen.

 

Im Jahr 2019 kann dann der Abschluss der Abwicklung des Verbandes WALE erfolgen. Ein vorzeitiger Austritt aus dem ALZV N/O wird nicht gestattet.

 

Zu 2.)

Es gibt kein Altvermögen mehr was verwaltet werden müsste.

 

Zu 3.)

Da alle Altverbände keine Anlagen bzw. kein Vermögen mehr haben, sind auch keine jährlichen Bilanzen aufgestellt worden.

 

Zu 4.)

Die von der Fragestellerin angesprochene Gefahr bei den Vermögensübergängen erneut auf neue Schulden zu treffen, ist aus der Sicht des Abwicklers unbegründet. Die Vermögensübergänge wurden geprüft und mit den Übertragungsverträgen ratifiziert und abgeschlossen.

 

Selbst wenn noch irgendetwas auftauchen sollte, hat die Verjährung eingesetzt und die Alt-Mitglieder können nicht mehr belastet werden.

 

Eine Unsicherheit besteht bei der Realisierung der letzten Maßnahme des Altlastenzweckverbandes. Zum heutigen Stand ist aber diese Maßnahme ausfinanziert (Eigenmittel + Fördermittel), so das auch hier keine Kosten auf den Verband zukommen dürften (mögliche Umlage des ALZV N/O auf seine Mitglieder).