Betreff
Anfrage der Stadträtin Frau Wolf - Postdienstleister
Vorlage
AF-0089/2010
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

Welche Unternehmen tragen die Behördenpost für die kommunalen Behörden sprich für die Stadt Eisenach aus?

Wie hoch sind die Löhne in den für die Zustellung von Behördenpost der Kommune beauftragten Unternehmen nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zum Post-Mindestlohn und dem Auslaufen des zugrunde liegenden Tarifvertrags Ende April?

Stellt die Kommune sicher, dass auch nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zum Post-Mindestlohn und dem Auslaufen des zugrunde liegenden Tarifvertrags Ende April einen Lohn von mindestens 9,80 Euro pro Stunde gezahlt wird? Bitte begründen Sie ihr Vorgehen.

 


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Mit Beschluss des Haupt- u. Finanzausschusses (HF0184/1996) erfolgte nach öffentlicher Ausschreibung der Abschluss eines postalischen Dienstleistungsvertrages mit dem nachstehenden Unternehmen.

 

Thüringer Postservice GmbH & Co. KG

An den Pappeln 2

99100 Erfurt-Alach

Telefon 036208/732-0

Telefax 036208/732-220

Web www.thpsonline.de

Email info@thpsonline.de

 

Auf Grund der durch den Dienstleister - hier vor allem durch die Agentur Eisenach – bis dato erbrachten Leistungen, in einer hohen Qualität beim Postein –u. ausgang und der  zuverlässigen Zustellung beim Kunden, ist das o.g. Unternehmen zur Zeit als Vertragspartner für die  Stadt Eisenach tätig.

Durch die stetige Vergrößerung der Zustellbezirke des Unternehmens ist eine kostengünstige Postversendung gegeben. Einsparungen von ca. 30%  gegenüber der DP-AG werden erzielt.

Der bestehende Dienstleistungsvertrag steht der Pflicht  (§ 53 ThürKO) zur geforderten sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltswirtschaft nicht entgegen.

 

Weiterhin wurden folgende Unternehmensangaben übermittelt:

 

·         Am 21.12.2007 wurde der Post-Mindestlohn für allgemein verbindlich erklärt und in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufgenommen.

 

·         Seit 01.01.2008 wurde dieser geforderte Mindestlohn von 9,-€ durch THPS an seine Mitarbeiter gezahlt, im Gegensatz zu anderen Postdienstleistern in Thüringen.  

 

·         Am 28.01.2010 wurde der Postmindestlohn in letzter Instanz vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig als rechtswidrig erklärt.

 

·         Im Vorfeld dieser  Gerichtsentscheidung spielten sicher auch die  unterschiedlichen Auffassungen der Parteien und politischen Entscheidungsträger in Deutschland eine entscheidende Rolle.

 

·         Durch dieses Urteil ist es in Deutschland weiterhin möglich, dass in der “Postbranche” durch Zahlungen von Existenz gefährdenden Niedriglöhnen Postdienstleistungen zu Dumpingpreisen angeboten werden können und auch gerade von Ministerien, Ämter und Behörden genutzt werden.

 

·         Auf Grund dieser Entwicklung und um auf dem Postmarkt überhaupt konkurrenzfähig  zu sein, sahen wir, die THPS GmbH & Co. KG, uns gezwungen den bisher gezahlten Mindestlohn auf 7.-€ zu reduzieren, welches bei Weitem nicht dem unterstem Lohnniveau entspricht.