Betreff
Finanzierung eines Gutachtens, zur Klärung eines Planungsverschuldens des Architekturbüros
Vorlage
0594-HFA/2016
Art
Beschlussvorlagen HFA

I. Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

Die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 70.000 € in der neu einzurichtenden Haushaltsstelle: 22500.655000.

 

Deckungsvorschlag:

DK0081                     Budget oRB                          35.000,00 EUR

DK0015                     Zinsen Kassenkredit 20.000,00 EUR

82000.715100            ÖPNV, lfd. Zuschuss           15.000,00 EUR


Sachverhalt:

 

Zur Klärung eines möglichen Planungsverschuldens des Architekten bei der ersten Sanierung der Wartburgschule Eisenach (2010/2011) wurde die Rechtsanwaltskanzlei Schicker Thies, 99084 Erfurt, mit der rechtlichen Einordnung beauftragt (ca. 15 T€). Zur abschließenden Einschätzung empfahl die Rechtsanwaltskanzlei ein Rechts-Gutachten bei einem Sachverständigen (Gutachterbüro) in Auftrag zu geben (ca. 55 Tsd. €). In dem Gutachten soll geklärt werden, ob für den Architekten zum damaligen Zeitpunkt eine PAK-Kontaminierung erkennbar sein konnte bzw. ob aus technischer Sicht eine entsprechende Substanzerkundigungspflicht in Bezug auf PAK bzw. Naphthalin bestand.

 

Die Kosten für ein solches Gutachten können derzeit nicht beziffert werden.

 

Um einer Verjährung des Anspruches entgegen zu wirken, konnte vorerst eine Fristverlängerung auf den 30.06.2017 erwirkt werden. Die Erstellung eines Rechtsgutachtens, im hier aufgeführten Fall, wird sicherlich mehrere Monate in Anspruch nehmen. Sollte das Gutachten ein Planungsverschulden feststellen, könnte die andere Seite ein Gegengutachten beauftragen. Hieraus ergibt sich die zeitliche Unabweisbarkeit.

 

Deckungsvorschlag:

DK0081                     Budget oRB                           35.000,00 EUR

DK0015                     Zinsen Kassenkredit              20.000,00 EUR

82000.715100            ÖPNV, lfd. Zuschuss            15.000,00 EUR

 

Hintergrund:

 

Nach der ersten Sanierung wurden Ende 2013 im Schulgebäude in verschiedenen Räumen geruchliche Auffälligkeiten festgestellt. In den anschließenden Untersuchungen der Raumluft wurden erhöhte PAK-Werte festgestellt.

 

Von den 2014-2015 untersuchten 15 Unterrichts- und Vorbereitungsräumen der Wartburgschule wurden in 5 Räumen der Innenraumluft-Richtwert I für Naphthalin und naphthalinähnliche Stoffe (Innenraumluft-Hygienekommission des UBA: bi- und tricyclische PAK, 10 μg/m³) und in 9 Räumen der diesbezügliche Richtwert II (30 μg/m³) überschritten. Lediglich ein Raum lag unterhalb des RW I. Nachfolgende Detailuntersuchungen in den Sanitäranalagen und der Schülerspeiseversorgung zeigten, dass auch hier 4 von 6 Räumen zum Teil sehr starke Überschreitungen des RW II aufwiesen, während in 2 Räumen der RW I überschritten wird. Unterhalb des RW I liegen das Atrium/die Aula und die Flure.

 

Als Ursache der Innenraumluftverunreinigungen wurden stets teerhaltige Sperrschichten auf der Rohdecke, unter dem Fußboden- und Dachaufbau,  ermittelt. Die Teergehalte und deren mobilere Anteile (bi- und tricyclische PAK) waren heterogen, d. h. in stark wechselnden Konzentrationen ausgeprägt.

 

Basierend auf den Messergebnissen, wurde eine weitere Sanierung festgelegt. Diese umfasste die Trockenlegung, die Dachsanierung und die nochmalige Sanierung der Unterrichtsräume. Diese Sanierung wurde Anfang 2016 abgeschlossen.

Hieraus ergibt sich die sachliche Unabweisbarkeit.