Betreff
Gemeinsame Nutzung der Predigerkirche durch die Stadt Eisenach und die Ev. Schulstiftung in MItteldeutschland
Vorlage
0598-BR/2016
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Beschluss StR/0279/2015 hat der Stadtrat der Stadt Eisenach die Oberbürgermeisterin beauftragt, einen Letter of Intent (Absichtserklärung bzw. Grundsatzvereinbarung) zu unterzeichnen, mit dem die Stadt Eisenach und die Evangelische Schulstiftung in Mitteldeutschland ihren Willen zu einer künftigen gemeinsamen Nutzung der Räumlichkeiten in der Predigerkirche zum Ausdruck bringen.

 

In Umsetzung dieser Absichterklärung haben die Vertragspartner inzwischen mehrfach verhandelt, wobei im Einzelnen folgende wesentliche Sachverhalte zu klären waren/sind:

 

1.       In welcher Rechtsform soll die Vereinbarung über die gemeinsame Nutzung geschlossen werden?

Derzeit befindet sich die Rechtsform des Eintrags einer persönlichen Dienstbarkeit in der Verhandlung zwischen den Partnern.

2.    Da in die Sanierung der Predigerkirche Fördermittel des Freistaates geflossen sind, ist zu prüfen, inwieweit die angedachte gemeinsame Nutzung ggf. zu einer Fördermittelrückzahlungsforderung führen kann.

Diese Prüfung bedarf zum einen der Vorlage eines Entwurfes entsprechender Nutzungspläne, zum anderen des Entwurfs der geplanten Rechtsform der Nutzung (siehe 1.)

3.       Mit Datum vom 28.4.2016 hat die Ev. Schulstiftung bei der Stadt Eisenach eine Bauvoranfrage zum bezeichneten Projekt eingereicht. In dessen Folge wurde sie u.a. beauflagt, ein bauhistorisches Gutachten nachzureichen, auf dessen Grundlage die denkmalschutzrechtliche Prüfung erfolgen kann.

 

Die unter 1. bis 3. genannten Sachverhalte bedingen hinsichtlich ihrer Lösung einander. Die Ev. Schulstiftung wird zeitnah das geforderte bauhistorische Gutachten beauftragen. Es wird von einem Realisierungszeitraum von ca. 2 Monaten ausgegangen. Parallel dazu wird die Stadt Eisenach als Fördermittelempfänger auf der Grundlage des jetzt erreichten Verhandlungsstandes mit dem Fördermittelgeber die Frage hinsichtlich eventueller Fördermittelrückzahlungen beraten. Nach Eingang der gem. Pkt. 3 nachgeforderten Unterlagen wird die Stadt Eisenach die Bauvoranfrage bescheiden und zugleich das denkmalschutzrechtliche Verfahren abstimmen. Hierfür wird ein Zeitraum von ca. 6 Wochen vorgesehen. Bis zu diesem Zeitpunkt soll die Vereinbarung nach Pkt. 1 soweit endverhandelt sein, dass sie dem Stadtrat der Stadt Eisenach in seiner Sitzung im Dezember 2016 zur Entscheidung vorgelegt werden kann. Danach wird es möglich sein, die weiteren konkreten Schritte der Umsetzung einzuleiten.