Betreff
Stand der Haushaltsausführung 2016/Hochrechnung zum 31.12.2016
Vorlage
0601-BR/2016
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Auf Basis des Stichtages 30.06.2016 erfolgte eine Hochrechnung der gebuchten Daten hinsichtlich des zu erwartenden Ergebnisses zum 31.12.2016. Der Verwaltungshaushalt weist danach einen voraussichtlichen Überschuss in Höhe von 891 T€ aus, welcher vollumfänglich zur Fehlbetragsdeckung eingesetzt werden würde.

 

HGr.

Bezeichnung

(alle Angaben in T€)

Plan

2016

AO-Soll

30.06.2016*

Hochrechnung 31.12.2016

mehr/

weniger

+/- %

0

Steuern, allgemeine Zuweisungen

75.717

42.446

75.169

-548

-0,7%

1

Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb

27.273

 

12.060

26.790

-483

-1,8%

2

Sonstige Finanzeinnahmen

7.694

6.040

8.271

+578

+7,5%

 

Summe Einnahmen

110.684

60.546

110.230

-454

-0,4%

 

 

 

 

 

 

 

4

Personalausgaben

23.942

10.983

22.832

-1.109

-4,6%

5/6

Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand

16.042

8.346

15.880

-162

-1,0%

7

Lfd. Zuweisungen und Zuschüsse

62.753

29.800

62.623

-131

-0,2%

8

Sonstige Finanzausgaben

7.947

430

8.004

+57

+0,7%

 

Summe Ausgaben

SALDO

110.684

0

49.559

+10.987

109.339

+891

-1.345

+891

-1,2%

*informatorisch

 

Einnahmen

 

§  Hauptgruppe 0 – Steuern, allgemeine Zuweisungen

 

Mit Ausnahme der Bedarfszuweisung liegt die Planerfüllung in dieser Hauptgruppe bei voraussichtlich 100%. Sowohl bei der Gewerbesteuer (+ rd. 1,0 Mio. €) als auch beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (+ rd. 0,2 Mio. €) fließen darüber hinaus Mehreinnahmen in die Hochrechnung ein.

 

Hinsichtlich der Bedarfszuweisung erging mit Datum vom 31.08.2016 der Bescheid für das Jahr 2016. Danach hat die Stadt eine Einnahme in Höhe von 7.279.736  € zu erwarten, was eine Mindereinnahme gegenüber dem Planansatz in Höhe von 1.800.000 € bedeutet. Auf die Kompensation dieses Einnahmeausfalles wird im Anschluss nochmals eingegangen.

 

§  Hauptgruppe 1 – Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb

 

Hier liegen insbesondere die Erstattungen vom Land hinter den geplanten Beträgen, was primär auf den Abschnitt 42 – Durchführung Asylbewerberleistungsgesetz – zurückzuführen ist. Gleichzeitig werden in diesem Abschnitt aber auch Minderausgaben nachgewiesen (Gruppierung 79; -854 T€), was im Saldo zu einer Entlastung des städtischen Haushaltes führt.

 

Im Übrigen wird aktuell mit einer fast vollständigen Planerfüllung in dieser Hauptgruppe gerechnet.

 

§  Hauptgruppe 2 – Sonstige Finanzeinnahmen

 

Die unter dieser Gruppierung ausgewiesenen Mehreinnahmen stehen im Zusammenhang mit der in die Hochrechnung aufgenommenen Gewinnausschüttung der Sportbad GmbH in Höhe von rd. 0,5 Mio. €. Die Mehreinnahme basiert auf der Mitteilung der Gesellschaft zum voraussichtlichen Jahresergebnis in Höhe von rd. 646 TEUR vom 15.07.2016. Gegenüber der ursprünglichen im Haushalt geplanten Zahl von rd. 51 TEUR kann damit eine Gewinnausschüttung in Höhe von rd. 544 TEUR (netto) generiert werden.

 

Im Weiteren lassen die Sollstellungen für 2016 eine durchweg positive Planerfüllung erwarten, sowohl bei den Ersätzen sozialer Leistungen, als auch bei den weiteren Finanzeinnahmen (Bußgelder etc.).

 

 

Ausgaben

 

§  Hauptgruppe 4 – Personalausgaben

 

Laut aktueller Hochrechnung des Fachbereiches ist mit einer Minderausgabe für das lfd. Jahr in der ausgewiesenen Höhe zu rechnen. Ursache hierfür sind vor allem nicht bzw. noch nicht besetzte Stellen, welche aber in der Planung für das Jahr 2016 ganzjährig berücksichtigt waren.

 

§  Hauptgruppe 5/6 – Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand

 

Im Bereich des sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwandes zeichnet sich mit der aktuellen Hochrechnung ein geringfügiges Einsparpotenzial ab, insbesondere bei den Geschäftsausgaben ist mit Minderausgaben ggü. der Haushaltsplanung zu rechnen.

 

§  Hauptgruppe 7 – Zuweisungen und Zuschüsse

 

Die Hochrechnung der zu erwartenden Ausgaben im Bereich der Sozialen Leistungen (Gruppierung 73-79) erfolgte federführend durch die Fachbereiche. Die Sozial- und Jugendhilfe weisen danach einen zu finanzierenden Mehrbedarf von rd. 1,0 Mio. € für das aktuelle Jahr aus. Bei den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist hingegen eine voraussichtliche Ersparnis von rd. 0,9 Mio. € zu verzeichnen.

 

Bei den Zuweisungen und Zuschüssen (Gruppierung 71) wird nach derzeitigem Stand mit einer Ersparnis in Höhe von rd. 0,2 Mio. € gerechnet. In Gesamtheit fallen die Ausgaben der Hauptgruppe 7 damit voraussichtlich rd. 0,1 Mio. € niedriger aus als geplant.

 

§  Hauptgruppe 8 – Sonstige Finanzausgaben

 

Neben den zu finanzierenden Zinsaufwendungen wird unter dieser Hauptgruppe auch die Gewerbesteuerumlage abgebildet. Mit den ausgewiesenen Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer gehen zwangsläufig Mehrausgaben bei der Gewerbesteuerumlage einher.

 

Die Zuführung an den Vermögenshaushalt wurde in die Hochrechnung in voller Höhe aufgenommen (rd. 6,2 Mio. €). Damit wären die eingeplanten Maßnahmen des Vermögenshaushaltes 2016 vollumfänglich finanziert.

 

 

Im Gesamtergebnis der Hochrechnung wird damit, wie eingangs bereits erwähnt, derzeit ein voraussichtlicher Überschuss der laufenden Rechnung in Höhe von 891 T€ ausgewiesen, welcher vollumfänglich zur Fehlbetragsdeckung herangezogen werden muss.

 

Ausgehend von der VV Haushaltssicherung i.V.m. § 53a Abs. 1 Zf. 2 ThürKO und § 23 ThürGemHV sind im Rahmen der Haushaltskonsolidierung frei werdende Mittel ausschließlich für den Abbau von (Alt-)Sollfehlbeträgen einzusetzen.

 

Die Stadt Eisenach trägt per 31.12.2015 einen offenen Sollfehlbetrag in Höhe von 9.678 TEUR vor. Rein rechnerisch müssten damit bis zum Ende des Konsolidierungszeitraumes 2022 durchschnittlich 1.383 TEUR jährlich finanziert werden.

 

Sowohl der Bescheid zur öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2016 vom 4.7.2016 als auch der Bescheid zur Genehmigung der 3. Fortschreibung des HSK 2012-2022 enthält einen entsprechenden Hinweis bzw. eine konkrete Auflage. Es wird erwartet, dass der anteiligen Deckung der Altfehlbeträge höchste Priorität durch das Erschließen weiteren Konsolidierungspotentials und einer sparsamen Haushaltsführung eingeräumt wird.

 

Um im Rahmen der von der Kommunalaufsicht mit dem Genehmigungsbescheid zur 3. Fortschreibung des HSK beauflagten Vorlage der 4. Fortschreibung bis zum 28.02.2017 eine vollständige Kompensation der Altfehlbeträge zum Ende des Konsolidierungszeitraumes im Jahre 2022 darstellen zu können, sind für das Jahr 2016 noch rd. 490 TEUR zur Erreichung des bereits dargestellten durchschnittlich erforderlichen jährlichen (Tilgungs-) Betrages von 1.383 TEURO erforderlich.

 

Mit Datum vom 31.08.2016 erhielt die Stadt Eisenach den Bescheid über die Gewährung einer Bedarfszuweisung zur Haushaltssicherung in Höhe von 7.279.736  €. Die hieraus resultierenden Mindereinnahmen in Höhe von insgesamt 1,8 Mio. € sind in der laufenden Haushaltsausführung zu kompensieren. Der Beschluss einer haushaltswirtschaftlichen Sperre in entsprechender Höhe wird derzeit geprüft.

 

Die Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2016 erfolgt in der 36. KW.