II. Fragestellung
1. Wer ist für die
Grasmahd und den Heckenschnitt im Gewerbegebiet zuständig?
2. In welchen
Abständen werden diese Arbeiten ausgeführt?
3. Wurden diese
Arbeiten an Dritte vergeben?
4. Wann werden der Wildwuchs beseitigt und die Bürgersteige vom Unkraut befreit?
ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Für die Grasmahd und den Heckenschnitt auf den städtischen Grünflächen im Ortsteil Stedtfeld ist das Sachgebiet Grünflächen des Amtes 67 zuständig.
Zu 2.:
Die Grasmahd erfolgt in der Saison von April bis Oktober je nach Wetterlage und Aufwuchs in der Regel jeweils in Abständen von 4 bis 6 Wochen
Der Heckenschnitt wird zweimal jährlich durchgeführt; der 1. Schnitt im zeitigen Frühjahr bis zum Beginn der Vogelbrut und der 2. Schnitt im September. Bei Beeinträchtigung des Lichtraumprofiles oder Gefährdung der Verkehrsteilnehmer wird der Aufwuchs auch zusätzlich während der Vogelbrutzeit zurückgeschnitten
Zu 3.:
Die Pflege der Grünflächen in Stedtfeld ist an die örtlichen Vereine über den Ortsteilbürgermeister Herrn Schlundt vergeben.
Zu 4.:
Die Säuberungsarbeiten einschließlich der Beseitigung der Wildkräuter auf den Bürgersteigen ist Obliegenheit der Anlieger lt. Straßenreinigungssatzung der Stadt.
Hier sind hauptsächlich die Gewerbetreibenden in der Pflicht.