Betreff
Anfrage des Stadtratsmitgliedes Herrn Lieske - Projekte für zukünftige Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
Vorlage
AF-0262/2016
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Gibt es in der Zuständigkeit der Stadt Eisenach fertige oder geplante Projekte in Vorbereitung zu erwartender Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen?

2.      Wenn ja, um welche Projekte handelt es sich und in welchen Gemarkungen soll die Realisierung erfolgen?

3.      Wenn nein, besteht die Absicht, perspektivisch solche Projekte in Angriff zu nehmen?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.:

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden in Umsetzung der kommunalen Planungshoheit durch Bebauungspläne bestimmt oder bei Vorhaben im Außenbereich durch die jeweils zuständige Naturschutzbehörde festgesetzt. Planungsziel der Stadt Eisenach ist es, den notwendigen Ausgleich im Rahmen der Bauleitplanung innerhalb des jeweiligen Planungsgebietes umzusetzen.

Kompensationsmaßnahmen können auch durch andere Planträger im Rahmen von deren Zuständigkeitsbereich festgelegt sein (z. B. Planfeststellungsverfahren der Straßenbauverwaltung Thüringen). Dem zu Folge gibt es eine Reihe von klar definierten Maßnahmen, die im Zuge der Durchführung von baulichen Vorhaben umzusetzen sind. Bei Einzelvorhaben im Außenbereich wird Einzelfall bezogen die Ausgleichsverpflichtung berechnet und umgesetzt. Hierfür und für den Fall, dass auf Ebene des Bebauungsplanes ein Ausgleich vor Ort nicht möglich ist, weist der Flächennutzungsplan der Stadt Eisenach insgesamt 10,02 ha Kompensationsflächen aus.

 

Zu 2.:

Als Schlüsselprojekt ist beispielsweise die Renaturierung des Siebenbornteiches zu nennen, welche im Zuge der Umsetzung des Bebauungsplanes Nr. 5 für das Industriegebiet „Auf dem Gries“ festgesetzt und vorgesehen ist. Die Ausgleichsmaßnahmen aller rechtskräftigen Bebauungspläne der Stadt Eisenach können an dieser Stelle nicht einzeln aufgeführt werden. Darüber hinaus  werden im Zuge der Umsetzung des Hochwasserschutzkonzeptes umfangreiche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durchzuführen sein.

 

Zu 3.:

Für die Kompensation von Vorhaben im Außenbereich werden Überlegungen angestellt, vorausschauend und zukünftig fachübergreifend im Rahmen eines Flächenpools und eines Ökokontos Maßnahmen festzulegen und zu finanzieren. Hierbei kommen auch Grunderwerbe aus den zur Verfügung stehenden Mitteln in Betracht, um z. B. Biotopverbunde erst zu ermöglichen. Entscheidend ist, dass die vorgesehenen Maßnahmen über eine grünordnerische Funktion (z. B. Alleepflanzung) deutlich hinausgehen und eine tatsächliche Kompensationswirkung im Sinne des Naturschutzrechtes nachweisbar ist. Hierfür stehen den zuständigen Behörden entsprechende Berechnungsmodelle zur Verfügung.