Betreff
Stellenplan hier Besetzung Sachbearbeitung Dorfentwicklung
Vorlage
0602-StR/2016
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

entgegen des Stadtratsbeschlusses zur 1. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes der Stadt Eisenach 2012-2022 vom 02.12.2014 die Reduzierung des vorgesehenen Stellenabbaus zugunsten einer Stelle beim Amt für Stadtentwicklung für einen Sachbearbeiter/in Dorf- und Siedlungsplanung zur Umsetzung der vom Stadtrat beschlossenen Förderung der Dorfentwicklung für alle Eisenacher Ortsteile (Dorferneuerung) und der sich daraus ableitenden Tätigkeiten in der Maßnahmenbegleitung.


II. Begründung:

 

Mit Fortschreibung des Stadtentwicklungskonzeptes beabsichtigte die Abteilung Stadtplanung des Amtes für Stadtentwicklung ab 2016 eine vertiefende Betrachtung der Ortsteilentwicklung, der Verflechtungsbeziehungen der Ortsteile untereinander sowie die Untersuchung der Entwicklungstendenzen hinsichtlich der siedlungsräumlichen und funktionellen Bezüge der Ortsteile zur Kernstadt und ihrem übrigen Umland im Kreisgebiet.

 

Zum Jahresbeginn 2016 wurde von der Stadtverwaltung die Anerkennung des Ortsteiles Neukirchen als Förderschwerpunkt in der Dorferneuerung beantragt. Mittlerweile ist auf den positiven Bescheid des Landesamtes für Landentwicklung und Flurbereinigung hin bereits eine Dorfentwicklungsplanung für Neukirchen beauftragt worden, welche sich bis ins Jahr 2017 erstrecken wird. In Neukirchen ist ein Dorfentwicklungsbeirat zu gründen und dessen Arbeit zu begleiten sowie im kommenden Jahr eine sogenannte „Schule der Dorferneuerung“ zu absolvieren. In den Folgejahren werden kommunale und private Fördermaßnahmen der Dorferneuerung vorzubereiten, durchzuführen und abzurechnen sein.

 

Weiterhin ist gemäß Beschlusslage des Stadtrates für alle Eisenacher Ortsteile eine Entwicklungsplanung zur Förderung der Dorfentwicklung nach der Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung und der Revitalisierung von Brachflächen (FR ILE/REVIT) 2015 vorgesehen. Mit Umsetzung dieser Richtlinie sollen die Ortsteile bei der Bewältigung der Folgen des demografischen Wandels und von sozioökonomischen Veränderungen unterstützt werden. Die Förderrichtlinie zielt dabei insbesondere auf eine nachhaltige Verbesserung der lokalen Daseinsfürsorge und die Entwicklung lebendiger Ortskerne. Darüber hinaus sollen mit der Realisierung abgeleiteter Maßnahmen der soziale Zusammenhalt und das bürgerschaftliche Engagement gestärkt werden.

 

Aufgrund vorgenannter Förderrichtlinie ist ein zweistufiges Verfahren zu wählen, mit dem zunächst ortsteilübergreifende Entwicklungsbereiche untersucht werden und aus den Ergebnissen abgleitet wird, welche Schwerpunkte die jeweilige Dorfentwicklungskonzeption der einzelnen Ortsteile beinhalten soll. Hieraus wird die Antragstellung für die klassische Dorferneuerung abgeleitet. Im Anerkennungsfall wird das Verfahren – wie oben beschrieben - analog dem Ortsteil Neukirchen zu führen sein. Diese Aufgabe wird im Interesse der verfolgten Nachhaltigkeit in der ländlichen Entwicklung eine kontinuierliche Befassung der zuständigen Abteilung mit den betreffenden Themen der Stadt- und Siedlungsplanung erfordern. Nur eine langfristige, dauerhafte Einflussnahme auf Themen der Ortsbildpflege im Rahmen von geförderten und sonstigen baulichen, landschaftspflegerischen und infrastrukturellen Vorhaben und Maßnahmen in den Ortsteilen gemäß der Vorgaben der zukünftigen Dorfentwicklungspläne und der zu erstellenden Gestaltungskonzepte ermöglicht die Umsetzung der vom Stadtrat beschlossenen Entwicklungsagenda einschließlich der Stabilisierung des Siedlungs- und Wirtschaftsraumes und der Bewahrung ländlicher Daseinstraditionen.

 

Parallel zur Thematik der Dorferneuerung steht die Planungsverwaltung vor weiteren Steuerungsaufgaben im ländlichen Siedlungsraum der Stadt Eisenach. So sollen in den Ortsteilen Bebauungspläne für die Wohnbauland- und Gewerbeentwicklung aufgestellt werden. Am Pflinzhöck in Stockhausen sowie in der Oberlandstraße in Stedtfeld ist die Ausweisung von Wohn- bzw. Mischbaugebieten geplant. Vor der Schanze in Hötzelsroda bieten sich Möglichkeiten, den dort rechtskräftigen Bebauungsplan in den kommenden Jahren wohnungswirtschaftlich umzusetzen. Eine bauleitplanerische Auseinandersetzung ist mit Konfliktbereichen beispielsweise in Stockhausen (Holzbach) sowie in Stregda-West (Eisenach-Arena, Ortsumfahrung K3, Gewerbegebiet Schleierbornweg) angezeigt.

 

Die Abteilung Stadtplanung wäre auch bei entsprechender finanzieller Ausstattung personell nicht in der Lage, diese Aufgaben in einem überschaubaren Zeitraum systematisch abzuarbeiten. Lohnenswerte Projekte wie eine rechtssichere Abgrenzung von Siedlungssplittern im Außenbereich (Gefilde, Ramsborn, Mittelshof, etc.) oder die Formulierung verbindlicher baugestalterischer Grundsätze für besonders erhaltenswerte Dorfstrukturen und Ortsbilder (Stedtfeld, Hörschel, Neukirchen) stehen seit Jahren mehr oder minder ergebnislos auf der Agenda der Stadtentwicklung.

 

Es wird daher der Beschluss des Stadtrates ausdrücklich begrüßt, den Aufgaben der Ortsteilentwicklung mehr Augenmerk zu verleihen und beantragt, bei der Abteilung Stadtplanung zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Vollzeitstelle für die Dorfplanung einzurichten.