Betreff
Anfrage der SPD-Stadtratsfraktion - Direktvergabe des Eisenacher Stadtverkehrs an die KVG
Vorlage
AF-0265/2016
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.           Ist eine Direktvergabe des Eisenacher Stadtverkehrs an die Kommunale Personennahverkehrsgesellschaft Eisenach mbH (KVG) vorgesehen (bspw. im Rahmen einer gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung zur Durchführung des Eisenacher Stadtverkehrs)?

2.           Gibt es konkrete Überlegungen vonseiten der Eisenacher Stadtverwaltung, einen Vertrag mit dem Wartburgkreis über die Bildung einer „Gruppe von Behörden“ nach EUVO 1370/07 zu schließen, um die regionalen Fahrpläne, Beförderungstarife, das Marketing usw. enger miteinander abzustimmen und die gegenwärtig bestehenden vertraglichen Vereinbarungen entsprechend weiterzuentwickeln?

3.           Gibt es konkrete Überlegungen vonseiten der Eisenacher Stadtverwaltung, den Gesellschaftsvertrag der KVG ggf. dahingehend anzupassen, sich ein „Durchgriffsrecht“ der Stadt Eisenach gegenüber der KVG in allen Angelegenheiten des Eisenacher Stadtverkehrs zu sichern?

4.           Welche Überlegungen gibt es in der Eisenacher Stadtverwaltung, das Risiko eines eigenwirtschaftlichen Antrags durch Dritte bei der Neuvergabe zu minimieren (bspw. im Wege einer Direktvergabe gemeinwirtschaftlicher Aufgaben an die KVG)?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.

Hierzu wird derzeit innerhalb der Verwaltung geprüft, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Direktvergabe erfolgen kann und soll. Eine abschließende Entscheidung bleibt dem Stadtrat vorbehalten. Eine Entscheidungsvorlage wird zeitnah vorgelegt.

Nach dem derzeitigen Arbeitsstand strebt die Stadt eine EU–rechtskonforme Direktvergabe gemäß Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) 1370/07 in Verbindung mit § 8 a Abs. 3 PBefG an die KVG an. Sie geht davon aus, dass eine Eigenwirtschaftlichkeit des Stadtbusverkehrs auf der Grundlage des NVP 2017-2022 nicht gegeben ist.

 

Zu 2.

Selbstverständlich soll die enge Kooperation zwischen Stadt Eisenach und Wartburgkreis fortentwickelt werden. In welcher Form die künftige Organisation mit dem Wartburgkreis erfolgt, wird derzeit ebenfalls geprüft.

 

Zu 3.

Auch diese Frage wird derzeit geprüft.

 

Zu 4.

Auch diese Frage wird derzeit geprüft.

Es ist davon auszugehen, dass der vom Aufgabenträger des ÖPNV für den Stadtverkehr Eisenach festzulegende Leistungsrahmen im Nahverkehrsplan 2017-2022 die gestiegenen Anforderungen aus der Bevölkerung, der Wirtschaft, des Tourismus hinsichtlich einer besseren Vertaktung der Linien und den gesetzlichen Vorgaben, wie z. B. zur Barrierefreiheit verankern wird. Insofern wird zum derzeitigen Zeitpunkt, unter den getroffenen Annahmen, wegen der zu erwartenden fehlenden Wirtschaftlichkeit des Stadtbusverkehrs das Risiko eines eigenwirtschaftlichen Antrages durch Dritte als relativ gering eingeschätzt.