II. Fragestellung
1. Seit wann und in
welchem Umfang sind die Eisenacher Ortsteile bereits mit „schnellem Internet“
versorgt (bitte nach einzelnen Ortsteilen und Versorgungsgrad aufschlüsseln;
Differenzierung nach Übertragungsleistungen unter 30 Mbit/s, zwischen 30 und 50
Mbit/s sowie über 50 Mbit/s)?
2. Sofern noch keine
Grundversorgung mit dem oben genannten „schnellem Internet“ in einzelnen
Eisenacher Ortsteilen gewährleistet ist, bis wann und auf Grundlage welcher
konkreten Maßnahmenplanungen (Zeitplan/Investitionsplan) wird der Ausbau der
entsprechenden Grundversorgung angestrebt (bitte nach einzelnen Ortsteilen aufschlüsseln)?
3. Wurden bereits
Fördermöglichkeiten hierfür vonseiten des Bundes und des Landes ins Auge
gefasst und wenn ja, welche konkreten Förderanträge befinden sich in
Vorbereitungen, wurden bereits gestellt bzw. bereits abgerufen?
4. Mit welcher Begründung verzichtet die Stadtverwaltung auf konkrete Initiativen bzw. Maßnahmeplanungen zum Ausbau der Grundversorgung in den Eisenacher Ortsteilen, soweit sie diese als entbehrlich betrachtet?
ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Zu 1.
zum Breitbandausbau in Eisenach möchte ich Ihnen zum besseren Verständnis zunächst die nachfolgenden grundsätzlichen Informationen zum Projekt geben.
Erschließungsgebiet: Kernstadt Eisenach
Stregda
Berteroda
Hötzelsroda
Erschließungslänge: ca. 25 km
Anschlusspunkte: ca. 115 Kabelverzweigerkästen (KvZ)
Dauer: von März-September 2016
DSL-Bandbreite: bis zu 100 Mbit/s
Eigentümer evb Kabelinfrastruktur
Thüringer Netkom GmbH: Kabelverzweigerkästen mit integrierter aktiver Technik
Vertragspartner Endkunden: Thüringer Netkom GmbH
Endkundenprodukt: Thüringen DSL.
Kategorien: privat (Preis noch nicht veröffentlicht)
Kategorien: business (Preis noch nicht veröffentlicht)
Die Standortabstimmungen zwischen
der Stadtverwaltung Eisenach und der evb zu den Kabelverzweigerkästen (KvZ)
sind weitestgehend abgeschlossen. Die Erschließungsleistungen sind in drei
Abschnitte aufgeteilt. In allen drei Bauabschnitten verlaufen die Tiefbau- und
Montageleistungen planmäßig und kommen zügig voran. Die Genehmigung der Telekom
zur Anbindung der Kaberverzweigerkästen an die Hauptverzweiger liegt vor. Die evb
hat von der Bundesnetzagentur den Genehmigungsbescheid als
Telekommunikationsnetzbetreiber erhalten. Derzeit verlaufen alle Arbeiten
planmäßig zum Fertigstellungstermin 30.09.2016. Wegen der fehlenden
Eigenwirtschaftlichkeit kann das Projektvorhaben der evb mit dem
Vertragspartner der Thüringer Netkom derzeitig nicht auf die Eisenacher
Ortsteile Stockhausen, Neukirchen, Hörschel, Neuenhof, Wartha, und Göringen
ausgeweitet werden.
Zu 2.
Die Oberbürgermeisterin strebt an, die Grundversorgung mit „schnellem Internet“ in den unter Ziffer 1 genannten Ortsteilen, die wegen der fehlenden Eigenwirtschaftlichkeit nicht in das bestehende Projekt eingebunden werden konnten, über die Breitbandförderung des Bundes und des Freistaates Thüringen zu gewährleisten. Ein konkreter Maßnahmeplan kann zum derzeitigen Zeitpunkt nicht vorgelegt werden.
Zu 3.
Nach Beratungen
der Wirtschaftsförderung mit der evb und der Thüringer Netkom wurde vereinbart,
zunächst Fördermittel für Beratungsleistungen beim Breitbandbüro des Bundes zu
beantragen. Eine Datenverifizierung einschließlich der Abgabe einer
Datenschutzerklärung ist erfolgt. Nach Freischaltung der Stadt Eisenach kann
über die Ausschreibungsplattform ein Antrag auf Beratungsleistungen gestellt
werden. Sofern sich die Stadt Eisenach im Ergebnis der Beratungsleistungen dazu
entschließen sollte, einen Förderantrag für die Erschließung der genannten
Ortsteile mit Breitband zu stellen, bedarf es der Bereitstellung der
entsprechenden personellen Ressourcen zur Umsetzung einer Maßnahme.
Zu 4.
Die Beantwortung entfällt im Hinblick auf die Beantwortung zu Ziffer 3.