Betreff
Anfrage der SPD-Stadtratsfraktion - Schnelles Internet in den Eisenacher Ortsteilen
Vorlage
AF-0267/2016
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Seit wann und in welchem Umfang sind die Eisenacher Ortsteile bereits mit „schnellem Internet“ versorgt (bitte nach einzelnen Ortsteilen und Versorgungsgrad aufschlüsseln; Differenzierung nach Übertragungsleistungen unter 30 Mbit/s, zwischen 30 und 50 Mbit/s sowie über 50 Mbit/s)?

2.      Sofern noch keine Grundversorgung mit dem oben genannten „schnellem Internet“ in einzelnen Eisenacher Ortsteilen gewährleistet ist, bis wann und auf Grundlage welcher konkreten Maßnahmenplanungen (Zeitplan/Investitionsplan) wird der Ausbau der entsprechenden Grundversorgung angestrebt (bitte nach einzelnen Ortsteilen aufschlüsseln)?

3.      Wurden bereits Fördermöglichkeiten hierfür vonseiten des Bundes und des Landes ins Auge gefasst und wenn ja, welche konkreten Förderanträge befinden sich in Vorbereitungen, wurden bereits gestellt bzw. bereits abgerufen?

4.      Mit welcher Begründung verzichtet die Stadtverwaltung auf konkrete Initiativen bzw. Maßnahmeplanungen zum Ausbau der Grundversorgung in den Eisenacher Ortsteilen, soweit sie diese als entbehrlich betrachtet?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.

zum Breitbandausbau in Eisenach möchte ich Ihnen zum besseren Verständnis zunächst die nachfolgenden grundsätzlichen Informationen zum Projekt geben.

 

Erschließungsgebiet:                         Kernstadt Eisenach

                                                           Stregda

                                                           Berteroda

                                                           Hötzelsroda

Erschließungslänge:                          ca. 25 km

Anschlusspunkte:                              ca. 115 Kabelverzweigerkästen (KvZ)

Dauer:                                                von März-September 2016

DSL-Bandbreite:                                bis zu 100 Mbit/s

Eigentümer                                        evb Kabelinfrastruktur

Thüringer Netkom GmbH:                Kabelverzweigerkästen mit integrierter aktiver Technik

Vertragspartner Endkunden:             Thüringer Netkom GmbH

Endkundenprodukt:                           Thüringen DSL.

Kategorien: privat (Preis noch nicht veröffentlicht)

Kategorien: business (Preis noch nicht veröffentlicht)

 

Die Standortabstimmungen zwischen der Stadtverwaltung Eisenach und der evb zu den Kabelverzweigerkästen (KvZ) sind weitestgehend abgeschlossen. Die Erschließungsleistungen sind in drei Abschnitte aufgeteilt. In allen drei Bauabschnitten verlaufen die Tiefbau- und Montageleistungen planmäßig und kommen zügig voran. Die Genehmigung der Telekom zur Anbindung der Kaberverzweigerkästen an die Hauptverzweiger liegt vor. Die evb hat von der Bundesnetzagentur den Genehmigungsbescheid als Telekommunikationsnetzbetreiber erhalten. Derzeit verlaufen alle Arbeiten planmäßig zum Fertigstellungstermin 30.09.2016. Wegen der fehlenden Eigenwirtschaftlichkeit kann das Projektvorhaben der evb mit dem Vertragspartner der Thüringer Netkom derzeitig nicht auf die Eisenacher Ortsteile Stockhausen, Neukirchen, Hörschel, Neuenhof, Wartha, und Göringen ausgeweitet werden.

 

Zu 2.

Die Oberbürgermeisterin strebt an, die Grundversorgung mit „schnellem Internet“ in den unter  Ziffer 1 genannten Ortsteilen, die wegen der fehlenden Eigenwirtschaftlichkeit nicht in das bestehende Projekt eingebunden werden konnten, über die Breitbandförderung des Bundes und des Freistaates Thüringen zu gewährleisten. Ein konkreter Maßnahmeplan kann zum derzeitigen Zeitpunkt nicht vorgelegt werden.

 

Zu 3.

Nach Beratungen der Wirtschaftsförderung mit der evb und der Thüringer Netkom wurde vereinbart, zunächst Fördermittel für Beratungsleistungen beim Breitbandbüro des Bundes zu beantragen. Eine Datenverifizierung einschließlich der Abgabe einer Datenschutzerklärung ist erfolgt. Nach Freischaltung der Stadt Eisenach kann über die Ausschreibungsplattform ein Antrag auf Beratungsleistungen gestellt werden. Sofern sich die Stadt Eisenach im Ergebnis der Beratungsleistungen dazu entschließen sollte, einen Förderantrag für die Erschließung der genannten Ortsteile mit Breitband zu stellen, bedarf es der Bereitstellung der entsprechenden personellen Ressourcen zur Umsetzung einer Maßnahme.

 

Zu 4.

Die Beantwortung entfällt im Hinblick auf die Beantwortung zu Ziffer 3.