Betreff
Grundsatzbeschluss Hochwasserschutz entlang der Hörsel
Vorlage
0605-StR/2016
Aktenzeichen
66 32 00
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Der Stadtrat befürwortet grundsätzlich die Umsetzung der durch die TLUG geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen (HWS) entlang der Hörsel und beschließt, diese entsprechend der städtischen Möglichkeiten zu unterstützen.

 


II. Begründung:

 

In der 17. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Sport am 26. 09. 2016 wurde durch die Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (TLUG) der aktuelle Planungsstand der vorgesehenen Hochwasserschutzmaßnahmen entlang der Hörsel detailliert vorgestellt. Hydrologische Untersuchungen und hydraulische Berechnungen weisen nach, das Eisenach die Stadt mit dem größten Schadenspotential bzw. der höchsten Gefährdung in Thüringen ist.

Der Hochwasserschutz für die Stadt Eisenach ist das derzeit größte HWS Projekt in Thüringen und wird durch den Freistaat finanziert. Das Gesamtinvestitionsvolumen beträgt ca. 55 Mio €. Derzeit ist ein Volumen von 3,9 Mio € verbaut.

Für die Stadt Eisenach ist dies die Chance einen funktionierenden Hochwasserschutz zu bekommen und gleichzeitig auch die Infrastruktur im Hörselbereich aufzuwerten.

Die gesamte Maßnahme Hochwasserschutz Hörsel von Stedtfeld bis zur östlichen Gemarkungsgrenze ist in 5 Maßnahmenkomplexe (MK I bis MK V) aufgeteilt.

MK I:   Werramündung unterhalb der Ortslage Stedtfeld bis zur L1021

MK II:  von der L1021 beim Ortseingang Stedtfeld bis zur Kassler Straße

MK III  von dort weiter bis zur Nessebrücke Langensalzaer Straße

MK IV  Hörsel bis Rothenhof

MK V   Nesse bis Stockhausen

Der MK I befindet sich bereits in der Ausführungsphase bzw. wird noch in 2016 so gut wie fertig gestellt.

Für MKII und MK III wird derzeit die Entwurfsplanung erstellt und danach soll die Planfeststellung noch in 2016 beantragt werden.

Die Planungen werden regelmäßig mit der Stadt abgestimmt und den Betroffenen vorgestellt. Informationsveranstaltungen haben bereits mehrfach stattgefunden. Den Bürgern und direkt Betroffenen wurden durch die Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie die Vorhaben anschaulich auf Abendveranstaltungen vorgestellt. Einzelgespräche wurden mit Vereinen und Privatpersonen geführt. Hinweise und Anregungen werden geprüft und wenn möglich in der Planung berücksichtigt. Durch die Untere Wasserbehörde, das Amt für Stadtentwicklung, einschließlich Liegenschaften, und das Amt für Tiefbau und Grünflächen werden die Planungen seitens der Stadt entsprechend der zu bearbeitenden Problematiken begleitet.

Die HWS-Maßnahmen werden so in das Stadt- und Landschaftsbild integriert, dass negative Effekte durch die HWS Anlagen so weit wie möglich vermieden werden und insgesamt eine Aufwertung erfolgt. Die Zugänglichkeit zur Hörsel wird verbessert, die Uferlinie wird aufgelockert, der Fluss soll erlebbar gemacht werden. Die Umsetzung des Maßnahmenkomplex III von Hörselbrücke Kasseler Straße bis Langensalzaer Straße ist für den Hochwasserschutz von großer Bedeutung, aber auch für die städtische Infrastruktur. Es werden insgesamt 4 Brücken, die einen zu kleinen Querschnitt haben und damit ein Abflusshindernis darstellen, erneuert.

· Brücke ü. d. Hörsel i. Z. d. Fr.-Naumann-Straße

· Brücke ü. d. Hörsel i. Z. d. Karolinenstraße

· Brücke ü. d. Hörsel i. Z. d. Wilhelm-Rinkens-Straße

· Brücke ü. d. Nesse i. Z. d. Schlachthofstraße

 

Die Zeitrahmen zur Umsetzung können erst im Laufe des Verfahrens präzisiert und abgestimmt werden.

Auch das Geh-/Radwegenetz wird noch ergänzt, z. B. im Bereich Tiefenbacher Allee/Grabental und der Radweg Richtung Stedtfeld. Die gesamte Stadt gewinnt an Sicherheit und Aufenthaltsqualität.

Diese Baumaßnahmen, welche 2018 beginnen sollen, sind in unmittelbarem Zusammenhang zum Hochwasserschutz zu sehen, die Ingenieur- und Bauleistungen, einschließlich der o. g. Brückenbauwerke, werden vom Freistaat getragen.

In diesem Zuge wird auch die Stadt gestalterische Maßnahmen unter Ausnutzung des Synergieeffektes umsetzen können. Dazu ist geplant, für 2017 30.000 € und für 2018 220.000 € im HH einzustellen. Es handelt sich um Planungs- und Ausführungsleistungen für städtische Bereiche, welche unmittelbar angrenzen, aber nicht der Verpflichtung des Landes zur Umsetzung im Rahmen des HWS-Projektes gehören.  

Erforderliche Verwaltungstätigkeiten sollen in einer gesonderten Verwaltungsvereinbarung zwischen TLUG und Stadt Eisenach geregelt werden. Es entstehen Personalkosten, aber keine Sachkosten. Einzelne Mitarbeitern werden unterstützend für die TLUG im Rahmen ihrer normalen Arbeitstätigkeit die Betreuung z. Bsp. der Brückenbauprojekte übernehmen.

Die Umsetzung der Baumaßnahmen soll bis zum Jahr 2023 aufgrund der eingesetzten Fördermittel abgeschlossen werden. Die Zeitschiene wird im Laufe der Planverfahren unter Einhaltung dieses Zeitrahmens konkretisiert.

Die Realisierung dieser umfangreichen Baumaßnahmen in diesem sehr engen Zeitfenster bedarf der konstruktiven Mitwirkung aller Beteiligten und Betroffenen. Die städtische Unterstützung wird der TLUG versichert.