II. Fragestellung
1. Welche
Verbesserungen und Fortschritte konnten bei den in der Übersicht (s. o.g.
Anfrage) befindlichen Altstandorten seit unserer letzten Anfrage im Konkreten
erzielt werden (Bitte reichen Sie uns abermals eine aktualisierte Übersicht
aus, die auch eventuell neu hinzugekommene Flächen und Immobilien enthält.
Bitte auch SWG-Immobilien und Bewirtschaftungskosten für alle Objekte nebst
Haushaltsstellen aufführen!)?
2. Welche Planungen
bestehen hinsichtlich der Entwicklung, Sicherung oder Veräußerung von
Altstandorten in Eisenach im nächsten Jahr?
3. Wurde bei der
Prüfung, ob beim FER-Gelände „Gefahr in Verzug“ herrsche, auch die Situation
(fehlende Gullideckel, durchbrochene Deckenwände usw.) im Inneren des Geländes
einbezogen, weil sich dort bekanntlich Jugendliche und auch Obdachlose
regelmäßig aufhalten? Wenn Nein, warum nicht? Wenn Ja, mit welchem Ergebnis und
wäre es dann nicht doch vorstellbar, rechtliche Schritte einzuleiten?
4. Welche Maßnahmen
sind seit dem Verkauf des Steinstockes Stedtfeld hinsichtlich einer
denkmalgerechten Sanierung erfolgt und wurde die Verpflichtung hierzu
vertraglich festhalten?
ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Zu 1.
Zu den Fortschritten und Planungen der
Altstandorte siehe „Übersicht zu den erfassten Altstandorten“ (Anlage 1).
Soweit Grundstücke bzw. Immobilien der SWG als Altstandort identifiziert worden
sind, finden sich diese in der Übersicht wieder. Die Weitergabe von
Informationen zu Bewirtschaftungskosten von Immobilien, die sich nicht in
städtischem Eigentum befinden, ist nicht möglich. In der Übersicht befinden
sich keine städtischen Grundstücke.
Zu 2.
siehe Antwort 1.
Zu 3.
Hinsichtlich des FER-Geländes gibt es derzeit keine Hinweise auf „Gefahr
in Verzug“. Das Areal ist eingezäunt, der Zutritt Dritter erfolgt unrechtmäßig.
Sofern Bereiche der Einzäunung defekt bzw. zerstört sind, werden diese nach
Hinweis durch die Stadt Eisenach auf Veranlassen des Eigentümers regelmäßig
instand gesetzt.
Zu 4.
Der private Erwerber des Objekts Steinstock Stedtfeld ist darüber
informiert, dass das Objekt denkmalgeschützt ist, im Kaufvertrag wurde eine
entsprechende Regelung zum Erhalt des Denkmalstatus getroffen. Seit Verkauf wurden bereits erste
Sicherungsmaßnahmen mit denkmalrechtlicher Erlaubnis durchgeführt.