Betreff
Anfrage der NPD-Stadtratsfraktion - Situation der Altstandorte und ungenutzter städtischer Immobilien in 2016
Vorlage
AF-0271/2016
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Welche Verbesserungen und Fortschritte konnten bei den in der Übersicht (s. o.g. Anfrage) befindlichen Altstandorten seit unserer letzten Anfrage im Konkreten erzielt werden (Bitte reichen Sie uns abermals eine aktualisierte Übersicht aus, die auch eventuell neu hinzugekommene Flächen und Immobilien enthält. Bitte auch SWG-Immobilien und Bewirtschaftungskosten für alle Objekte nebst Haushaltsstellen aufführen!)?

2.      Welche Planungen bestehen hinsichtlich der Entwicklung, Sicherung oder Veräußerung von Altstandorten in Eisenach im nächsten Jahr?

3.      Wurde bei der Prüfung, ob beim FER-Gelände „Gefahr in Verzug“ herrsche, auch die Situation (fehlende Gullideckel, durchbrochene Deckenwände usw.) im Inneren des Geländes einbezogen, weil sich dort bekanntlich Jugendliche und auch Obdachlose regelmäßig aufhalten? Wenn Nein, warum nicht? Wenn Ja, mit welchem Ergebnis und wäre es dann nicht doch vorstellbar, rechtliche Schritte einzuleiten?

4.      Welche Maßnahmen sind seit dem Verkauf des Steinstockes Stedtfeld hinsichtlich einer denkmalgerechten Sanierung erfolgt und wurde die Verpflichtung hierzu vertraglich festhalten?

 


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.

Zu den Fortschritten und Planungen der Altstandorte siehe „Übersicht zu den erfassten Altstandorten“ (Anlage 1). Soweit Grundstücke bzw. Immobilien der SWG als Altstandort identifiziert worden sind, finden sich diese in der Übersicht wieder. Die Weitergabe von Informationen zu Bewirtschaftungskosten von Immobilien, die sich nicht in städtischem Eigentum befinden, ist nicht möglich. In der Übersicht befinden sich keine städtischen Grundstücke.

 

Zu 2.

siehe Antwort 1.

 

Zu 3.

Hinsichtlich des FER-Geländes gibt es derzeit keine Hinweise auf „Gefahr in Verzug“. Das Areal ist eingezäunt, der Zutritt Dritter erfolgt unrechtmäßig. Sofern Bereiche der Einzäunung defekt bzw. zerstört sind, werden diese nach Hinweis durch die Stadt Eisenach auf Veranlassen des Eigentümers regelmäßig instand gesetzt.

 

Zu 4.

Der private Erwerber des Objekts Steinstock Stedtfeld ist darüber informiert, dass das Objekt denkmalgeschützt ist, im Kaufvertrag wurde eine entsprechende Regelung zum Erhalt des Denkmalstatus getroffen. Seit Verkauf wurden bereits erste Sicherungsmaßnahmen mit denkmalrechtlicher Erlaubnis durchgeführt.