II. Fragestellung
1. Welche Hilfen sind
gemäß der Fördervereinbarung in den Jahren 2013 bis 2016 durch die Stadt
Eisenach welchem Verein gewährt und welche Hilfeanfragen sind aus welchen
Gründen abgelehnt worden?
2. In welcher Form
hat die Oberbürgermeisterin die von der Haushaltssituation unabhängige
Unterstützung der Kleingärtner seit ihrer Wahl realisiert?
3. Ist es für die
Oberbürgermeisterin denkbar, im Fall einer Pachterhöhung im Haushalt 2017
wieder Fördermittel für den Verband einzuplanen und so einen Teil der
Mehreinnahmen wieder zweckgemäß zu reinvestieren? Wenn Ja, in welcher Höhe?
Wenn Nein, warum?
4. Wann, zu welchem
Anlass und mit welchem Zweck hat die Oberbürgermeisterin seit dem 1.1.2015
direkte Gespräche mit dem Kleingartenverband geführt? Wenn keine, warum?
ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Zu 1.
Die Stadtverwaltung unterstützt die Kleingartenvereine bei entsprechendem Bedarf, eine exakte Aufstellung zu den gewährten Hilfen kann jedoch nicht geliefert werden. Unterstützung erfolgte regelmäßig durch Materiallieferungen für Wegereparaturen und die Beteiligung an der Entsorgung von Grünschnitt. In der Anlage „Ernst Thälmann e.V.“ findet beispielweise in diesem Jahr eine gemeinsame Gehölzschnittaktion statt, in der Anlage „Dahlie e.V.“ unterstützt die Stadt bei den Mäharbeiten.
Weiterhin unterstützt die Stadtverwaltung den Verband der Kleingärtner beim zweijährigen Wettbewerb bei den Begehungen zur Prämierung der schönsten Gartenanlage bzw. Einzelgärten.
Zu 2.
Der Fragesteller hat selbst erwähnt, dass die Oberbürgermeisterin beispielsweise durch die Teilnahme am Gesamtvorstand im November 2014 die Arbeit des Verbandes unterstützt.
Zu 3.
Mit dem Kleingärtnerverband werden derzeit Gespräche darüber geführt, in welchem Umfang der Pachtzins angepasst werden kann. Ein (teilweiser) Rückfluss diese Mittel in den Verband wurde weder besprochen noch wäre diese Vorgehensweise verwaltungsorganisatorisch, rechtlich oder finanziell möglich.
Zu 4.
Der Terminkalender der Oberbürgermeisterin unterliegt nicht dem Auskunftsrecht des Stadtrates.