Betreff
Anfrage der NPD-Stadtratsfraktion - Kündigung der Garagenpachtverträge in der Neustadt
Vorlage
AF-0273/2016
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Welche Gründe liegen für die Kündigungen konkret vor?

2.      Müssen die Pächter ihre Garagen auf eigene Kosten abreißen?

3.      Welche Einnahmeausfälle werden durch wie viele Kündigungen in welcher Haushaltsstelle dadurch für die Stadt ab 2017 entstehen?

4.      Seit wann sind der Oberbürgermeisterin die o.g. Gründe bekannt gewesen und kann den Betroffenen bei der Suche nach einer neuen Garage geholfen werden?

 


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1:

·         Gemäß den Nutzungsverträgen können beide Seiten ohne Angabe von Gründen jährlich kündigen.

·         Die Bausubstanz ist völlig marode.

·         Die Garagenanlage ist fast vollständig mit Wellasbestzementplatten eingedeckt. Diese sind nach 40 Jahren verschlissen und dürfen nach heutiger Rechtslage nicht mehr angefasst werden, außer zur Entsorgung.

·         Drückende Nässe des dahinter liegenden Hanges hat die Garagen komplett durchfeuchtet.

·         Die Garagen, die bereits im Besitz der Stadt Eisenach sind, können nur noch mit großen Zugeständnissen bei der Pacht einen Nutzer finden.

·         Ein Rückbau einzelner Garagen ist aus baufachlichem und aus finanziellen Gesichtspunkten nicht vertretbar (Garagen stehen alle im Verbund mit gemeinsamen Innenwänden).

·         Der Standort ist im Wald liegend und bei entsprechender Witterung eine morastige Angelegenheit.

·         Das Gelände wird „Alter Friedhof“ genannt und liegt im Schutzbereich der „Blauen Linie“, desweiteren im Schutzbereich der Wartburg.

·         Seitens der Stadtplanung ist der Rückbau seit vielen Jahren in Betracht gezogen worden.

 

Zu 2:

·         Nein

 

Zu 3:

·         Haushaltsstelle 88000 140000

·         21 Garagen und gemäß alter Verträge 75,00 € jährlich = 1.575,00 €, hinzu kommt noch der Anteil aus der Grundsteuer

 

Zu 4:

·         Die Oberbürgermeisterin wurde und wird nicht im Einzelnen über die baulichen Zustände der Liegenschaften der Stadt Eisenach informiert.

·         Die Oberbürgermeisterin ist darüber in Kenntnis gesetzt, dass seit mehreren Jahren Garagen aus der Rechtslage des ZGB der DDR in die Konformität des BGB übergeführt werden. Hier sind Kündigung oft nicht zu vermeiden.

·         Rückbauten werden nicht mit der Oberbürgermeisterin im Einzelnen abgesprochen.

·         Die Garagen am Alten Friedhof sind aus finanzieller Sicht nicht in das Eigentum der Stadt zu übertragen, da eine Sanierung unumgänglich würde und dies aus städtischer Sicht an diesem Standort unmöglich wäre.

·         Die Abteilung Liegenschaften kann den gekündigten Garagennutzern und Eigentümern nur in sehr begrenztem Umfang eine Ersatzgarage zur Verfügung stellen. Diese sind meist in Randlagen der Stadt und meist ebenfalls in schlechtem Zustand. Diese vereinzelten Möglichkeiten bestehen aber auch erst ab Januar. Zur Zeit sind keine Garagen frei