II. Fragestellung
1. Welche Gründe
liegen für die Kündigungen konkret vor?
2. Müssen die Pächter
ihre Garagen auf eigene Kosten abreißen?
3. Welche
Einnahmeausfälle werden durch wie viele Kündigungen in welcher Haushaltsstelle
dadurch für die Stadt ab 2017 entstehen?
4. Seit wann sind der
Oberbürgermeisterin die o.g. Gründe bekannt gewesen und kann den Betroffenen
bei der Suche nach einer neuen Garage geholfen werden?
ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Zu 1:
·
Gemäß den Nutzungsverträgen können beide Seiten
ohne Angabe von Gründen jährlich kündigen.
·
Die Bausubstanz ist völlig marode.
·
Die Garagenanlage ist fast vollständig mit
Wellasbestzementplatten eingedeckt. Diese sind nach 40 Jahren verschlissen und
dürfen nach heutiger Rechtslage nicht mehr angefasst werden, außer zur
Entsorgung.
·
Drückende Nässe des dahinter liegenden Hanges hat
die Garagen komplett durchfeuchtet.
·
Die Garagen, die bereits im Besitz der Stadt
Eisenach sind, können nur noch mit großen Zugeständnissen bei der Pacht einen
Nutzer finden.
·
Ein Rückbau einzelner Garagen ist aus baufachlichem
und aus finanziellen Gesichtspunkten nicht vertretbar (Garagen stehen alle im
Verbund mit gemeinsamen Innenwänden).
·
Der Standort ist im Wald liegend und bei
entsprechender Witterung eine morastige Angelegenheit.
·
Das Gelände wird „Alter Friedhof“ genannt und liegt
im Schutzbereich der „Blauen Linie“, desweiteren im Schutzbereich der Wartburg.
·
Seitens der Stadtplanung ist der Rückbau seit
vielen Jahren in Betracht gezogen worden.
Zu 2:
·
Nein
Zu 3:
·
Haushaltsstelle 88000 140000
·
21 Garagen und gemäß alter Verträge 75,00 €
jährlich = 1.575,00 €, hinzu kommt noch der Anteil aus der Grundsteuer
Zu 4:
·
Die Oberbürgermeisterin wurde und wird nicht im
Einzelnen über die baulichen Zustände der Liegenschaften der Stadt Eisenach
informiert.
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Die Oberbürgermeisterin ist darüber in Kenntnis
gesetzt, dass seit mehreren Jahren Garagen aus der Rechtslage des ZGB der DDR
in die Konformität des BGB übergeführt werden. Hier sind Kündigung oft nicht zu
vermeiden.
·
Rückbauten werden nicht mit der Oberbürgermeisterin
im Einzelnen abgesprochen.
·
Die Garagen am Alten Friedhof sind aus finanzieller
Sicht nicht in das Eigentum der Stadt zu übertragen, da eine Sanierung
unumgänglich würde und dies aus städtischer Sicht an diesem Standort unmöglich
wäre.
· Die Abteilung Liegenschaften kann den gekündigten Garagennutzern und Eigentümern nur in sehr begrenztem Umfang eine Ersatzgarage zur Verfügung stellen. Diese sind meist in Randlagen der Stadt und meist ebenfalls in schlechtem Zustand. Diese vereinzelten Möglichkeiten bestehen aber auch erst ab Januar. Zur Zeit sind keine Garagen frei