Betreff
Einwohneranfrage - Esplanade und Lutherplatz
Vorlage
EAF-0080/2016
Art
Einwohneranfrage

II. Fragestellung

 

1.      Warum bezieht man sich zur Rechtfertigung der Vergabe an das Büro Planteam A 1 für die Neugestaltung von Esplanade und Lutherplatz noch immer auf diesbezügliche Gestaltungsvorschläge von 1995!!?

2.      Warum werden für die Vergabe der Planungsleistungen für Esplanade und Lutherplatz an das Büro Planteam A 1 folgende Gründe angegeben: ... "der Entwurfsverfasserin soll damit die Weiterführung und Umsetzung des Gestaltungsentwurfs (von 1995!!) ermöglichst werden, um deren Gestaltungshandschrift im Umfeld des Marktplatzes fortzuführen" -, obwohl die Gestaltungsvorschläge des Kasseler Büros (von 1995!) der Planung von 2015 und 2016 (Planteam A 1) beider Plätze nachweisbar in keiner Weise entsprechen?

3.      Warum werden die fachlich fundierte Beurteilung der Entwurfsplanung des Lutherplatzes durch die Denkmalfachbehörde und eine damit verbundene Versagung der Genehmigung für das Vorhaben Lutherplatz durch die Untere Denkmalschutzbehörde nicht akzeptiert und der vorgeschriebene Rechtsweg nicht eingehalten? Ist den Verantwortlichen in der Stadt bekannt, dass die Denkmalfachbehörde (Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie) keine administrativen Befugnisse besitzt, sondern nur die Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt und die Obere Denkmalschutzbehörde des Landesverwaltungsamtes?

4.      Warum wurde der Stadtentwicklungsausschuss als beschließendes Gremium des Eisenacher Stadtrates nicht, wie vorgeschrieben, in die so wichtigen Entscheidungsfindungen zum Lutherplatz einbezogen, sondern erst nach Auftragserteilung an das Büro Planteam A 1 von diesem informiert?

5.      Warum gab es zur Neugestaltung von Esplanade und Lutherplatz keine Bürgerbeteiligung, obwohl diese nicht nur notwendig, sondern auch möglich gewesen wäre?

 


Ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1:

Die Gestaltung eines einheitlichen, örtlich angepassten Erscheinungsbildes aufeinander folgender bzw. in Zusammenhang stehender Plätze oder Stadträume in der Altstadt auf Grundlage des historischen Stadtgrundrisses war und ist von Beginn an ein selbstverständliches Sanierungsziel/ Erhaltungsziel für den öffentlichen Raum. Die abgestimmten Gestaltungsgrundsätze der denkmalgerechten Stadtgestaltung für die Platzfolge Markt-Esplanade-Lutherplatz war mit dem gutachterlichen Verfahren von 1995 zu entscheiden. Gerade in der Frage einer auf historische Bezüge orientierten Gestaltungshandschrift wird die Stadtverwaltung – wie aktuell am Karlsplatz –aus der Bürgerschaft zurecht zu strategischem, kontinuierlichem und verlässlichem Planen angehalten.

 

Zu 2:

Diese Gestaltungsgrundsätze wurden mit Fortführung der Planung und insbesondere vor dem Hintergrund der Entscheidung, auf eine Wiederbebauuung des Lutherplatzes zu verzichten, vom beauftragten Büro präzisiert und an örtliche Gegebenheiten und technische Machbarkeit angepasst. Dabei war es ein besonderes Anliegen der Stadt Eisenach, als Programmgemeinde des städtebaulichen Denkmalschutzes die Ablesbarkeit des historischen Stadtgrundrisses gemäß des Sanierungsrahmenplanes dennoch zu gewährleisten.

 

Zu 3:

Der Stadt Eisenach lag und liegt keine rechtsverbindliche denkmalrechtliche Versagung per Bescheid der Unteren Denkmalschutzbehörde vor. Die Befugnisse des Thüringer Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie sind der Stadt bekannt.

Die zur Abwägung und Entscheidung berufene UDSchB hat die öffentlichen Belange der Denkmalpflege (Stellungnahme des Thüringer Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie) gegen die öffentlichen Belange des Städtebaus (Planungsbegründung) zugunsten der letztgenannten abgewogen. Dies geschah nach entsprechender Rücksprache und Erörterung zwischen der Stadtspitze und der Leitung des TLDA.

 

Die Vorschläge des TLDA zur Planungsänderung des Lutherplatzes hätten eine erhebliche Änderung der Örtlichkeiten (Geländeprofil) mit wesentlichen Eingriffen in Privatgrundstücke bedeutet sowie eine komplette Neuplanung auf Kosten der Stadt, da die Entwurfsplanung bereits über Städtebaufördermittel finanziert war. Im Weiteren hätte sich eine erhebliche zeitliche Verzögerung ergeben, so dass die Neugestaltung, die zu 100% von Bund und Land mit der Bedingung der Umsetzung bis Ende 2016 finanziert wird, nicht in diesem Jahr durchgeführt worden wäre. Da die Planung zur Gestaltung bereits seit 10 Jahren „in der Schublade“ lag, hat die Stadt die Chance zur Umsetzung genutzt.

 

Zu 4:

Wie bereits mehrfach dargestellt, wurde auf Gestaltungsgrundsätze des Wettbewerbs und der Zielstellung denkmalgerechten Stadtgestaltung/-sanierung aufgebaut. Diese haben sich über die Jahre nicht verändert. Die Ausführungsplanung wurde auf Bitte der Stadtverwaltung vom Büro am 04.04.2016 im Stadtentwicklungsausschuss vorgestellt. Eine Beschlussfassung war nicht erforderlich, da die Zielstellungen in den städtischen Satzungen beschlossen wurden.

 

Zu 5:

Ob in den Verwaltungsräumen des Stadtplanungsamtes in den 90er Jahren (Hospitalstraße 6) wie üblich eine informelle Planauslegung stattgefunden hat, lässt sich heute nicht mehr verbindlich nachvollziehen. Da die Vor- und Entwurfsplanung des Lutherplatzes bereits vor ca. 10 Jahren erbracht wurde, die Verwaltung sich zwischenzeitlich anderen öffentlichen Flächen und Planungsmaßnahmen gewidmet hat und nach Bekanntgabe der Finanzierungsmöglichkeit durch Bund und Land eine kurzfristige Umsetzung des Gestaltungsentwurfs des Lutherplatzes gefordert war, wurde auf eine neuerliche Bürgerbeteiligung verzichtet. Eine Aussage, ob und in welcher Form im Prozess der Fortentwicklung der Gestaltungsidee in den letzten 20 Jahren Öffentlichkeitsarbeit stattgefunden hat, kann nicht getroffen werden. Ein aktenkundiger Nachweis hierfür ist nicht vorhanden. Es sei aber angemerkt, dass das gutachterliche Auswahlverfahren durch den Einsatz einer Jury einen hohen Transparenzwert besaß und hieraus nicht geschlussfolgert werden sollte, dass eine Beteiligungskultur heutigen Anspruchs früher willentlich vermieden wurde.