Betreff
Beteiligungsbericht 2015 der Stadt Eisenach,
hier: aktueller Sachstand
Vorlage
0619-BR/2016
Aktenzeichen
20.1 / 81 00 11
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 75a Abs. 1; 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) ist die Stadt Eisenach verpflichtet, jährlich einen Beteiligungsbericht bis zum 30. September zu erstellen und diesen dem Stadtrat und der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.

 

Wie auch in den vergangenen Jahren gibt es bei einigen Beteiligungsunternehmen aus unterschiedlichen Gründen Verzögerungen in der Erstellung bzw. Prüfung der Jahresabschlüsse. Durch einige Beteiligungsunternehmen konnten bisher noch keine Prüfberichte vorgelegt werden.

 

Da die Bekanntgabe von vorläufigen bzw. ungeprüften Daten im Beteiligungsbericht nicht zweckmäßig ist, wird sich damit die abschließende Erstellung des Beteiligungsberichtes 2015 der Stadt Eisenach verzögern.

 

Aus den genannten Gründen wurde beim Thüringer Landesverwaltungsamt eine Verlängerung der Vorlagefrist bis zum 31. Dezember 2016 beantragt. Dem Antrag wurde mit Schreiben (per Email) vom 29. September 2016 entsprochen.