Betreff
Überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 27.000 € im DK 0080 - Blindengeld
Vorlage
0622-HFA/2016
Art
Beschlussvorlagen HFA

I. Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

die überplanmäßige Ausgabe im Deckungskreis 0080 in Höhe von 27.000,00 €.

Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 27.000 € erfolgt mit Minderausgaben in Höhe von  27.000 € in der Haushaltsstelle 41010.730100.


II. Begründung

 

Das Thüringer Kabinett hat am 20.09.2016 die Novelle des Landesblindengeldes gebilligt. Der vorgelegte Gesetzentwurf sieht die Erhöhung des Landesblindengeldes und die Einführung einer zusätzlichen Leistung für taubblinde Menschen vor.

Das Landesblindengeld liegt in Thüringen derzeit bei 270 Euro im Monat. Im Bundesdurchschnitt zahlen die Länder hingegen rund 400 Euro.

Das Thüringer Landesblindengeld soll deshalb in drei Stufen von derzeit 270 EUR auf 400 Euro monatlich erhöht werden. In der ersten Stufe wird das Blindengeld rückwirkend zum 1. Juli 2016 auf 320 Euro angehoben. Die weiteren Erhöhungen erfolgen am 1. Juli 2017, auf 360 Euro, und am 1. Juli 2018 auf 400 Euro.

 

Um sicherzustellen, dass blinde Menschen nach Verabschiedung des Gesetzes die ihnen zustehenden erhöhten Leistungen umgehend erhalten können, macht sich der Beschluss über die überplanmäßige Ausgabe notwendig.

 

In Eisenach erhalten derzeit 80 blinde Menschen das Thüringer Landesblindengeld.

 

Die Zahlung des Thüringer Landesblindengeldes erfolgt für den Monat Januar im Dezember des Vorjahres.

 

 

Blindengeld außerhalb von Einrichtungen    HH-Stelle 49530.788000

 

HH-Ansatz:                                                                        186.000,00 €

 

01.02.2016 – 01.06.2016                                                  78.321,00 €

01.07.2016 – 01.01.2017                                 129.977,40 €

                                                                                              208.298,40 €

 

Mehrbedarf                                                                          22.500,00 €       

 

HH-Ansatz NEU                                                208.500,00 €

 

 

 

Blindengeld in Einrichtungen                                          HH-Stelle 49530.788100

 

HH-Ansatz:                                                                            7.000,00 €

 

01.02.2016 – 01.06.2016                                                    3.997,50 €

01.07.2016 – 01.01.2017                                     7.471,10 €

                                                                                                11.468,60 €

 

Mehrbedarf                                                                            4.500,00 €

 

HH-Ansatz NEU                                                  11.500,00 €

 

 

Durch die Erhöhung des Thüringer Landesblindengeldes fallen Mehrausgaben im Deckungskreis 0080 in Höhe von 27.000,00 € an.

 

Gemäß § 8 Abs. 3 des Thüringer Landesblindengesetzes (ThürBliGG) erstattet das Land den für den Vollzug zuständigen Landkreisen und kreisfreien Städten die Leistungen aufgrund dieses Gesetzes bei Vorlage geeigneter Nachweise jeweils nach Ablauf eines Kalenderhalbjahres.

 

Die ab 01.07.2016 erfolgenden Mehrausgaben werden daher erst nach Ablauf des Kalenderhalbjahres Juli – Dezember 2016 in 2017 erstattet.

 

 

Die Deckung der Mehrausgabe in Höhe von 27.000,00 €  erfolgt mit Minderausgaben in Höhe von  27.000 € in der Haushaltsstelle 41010.730100.