Betreff
Überplanmäßige Ausgabe im Deckungskreis 0058 - Hilfe zur Pflege
Vorlage
0627-StR/2016
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

die Mehrausgabe im Deckungskreis 0058 in Höhe von 146.500,00 €.

 

Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 146.500 € erfolgt über Minderausgaben im

Deckungskreis 200                               Personalausgaben                                              69.100 €

der Haushaltsstelle           47000.718000    Zuschüsse an Vereine und Verbände                 28.000 €

der Haushaltsstelle           02000.530020    Mieten EDV                                                              23.000 €

der haushaltsstelle            41010.730100         Offene Hilfen Hilfe zum Lebensunterhalt     7.000 €

der Haushaltsstelle           30000.718000    Zuschüsse an kulturelle Vereine            8.000 €

                                                                                                                                                                                135.100 €

und Mehreinnahmen in

der Haushaltsstelle           41108.255100        Hilfe zur Pflege Wohngeld                               11.400 €

Gesamt                                                                                                                                                  146.500 €

 


II. Begründung:

 

Gemäß § 61 Abs. 1 Sozialgesetzbuch XII  ist Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen, Hilfe zur Pflege zu leisten.

 

Die Hilfe zur Pflege umfasst gemäß § 61 Abs. 2 SGB XII auch die stationäre Pflege.

 

Die Planung der Ausgaben für die Hilfe zur Pflege in stationären Einrichtungen gestaltet sich schwierig, da die Fallzahlen immer Veränderungen – Neuanträge, Sterbefälle, Wegfall des Leistungsanspruches aufgrund höherer Renten, etc. – unterliegen.

 

Waren es am 15. Februar 2016   139 Fälle plus 10 Neuanträge, betrug die Fallzahl am 09. März 2016 140 Fälle plus 15 Neuanträge.

Zum 12.10.2016 waren es  148 Fälle, hinzu kommen 11 vorliegende Neuanträge.

Berücksichtigt bei den bisherigen Ausgaben und Fallzahlen müssen auch, die in 2016 insgesamt 30 verstorbenen Leistungsberechtigten der stationären Hilfe zur Pflege bis zum 11.10.2016.

 

Die steigenden Ausgaben sind auch den im Laufe des Jahres gestiegenen Pflegesätzen geschuldet.

 

Im Haushaltsplan wurden im Deckungskreis 0058    1.570.300 € eingestellt. Bisher betrugen die Ausgaben – Stand: 04.10.2016 – bei der Hilfe zur Pflege stationär 1.287.539,55 €.

Unter Berücksichtigung der monatlichen Ausgaben für die Hilfe zur Pflege stationär (1.287.539,55 € : 9 Monate = 143.059,55 € pro Monat) ergibt sich hochgerechnet für das Jahr 2016 eine Ausgabe in Höhe von 1.716.719,40 € für den Deckungskreis, d. h. rund 1.716.800 €.

 

Dies ergibt zum jetzigen Zeitpunkt eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 146.500 €.

 

Der überplanmäßige Bedarf besteht in den Haushaltsstellen

41018.740100; 41108.740900; 41168.742100; 41168.742110; 41168.742130; 41168.742140.

 

Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 146.500 € erfolgt über Minderausgaben im

 

Deckungskreis 200                                 Personalausgaben                                                               69.100 €

der Haushaltsstelle             47000.718000    Zuschüsse an Vereine und Verbände                   28.000 €

der Haushaltsstelle             02000.530020    Mieten EDV                                                               23.000 €

der haushaltsstelle              41010.730100         Offene Hilfen Hilfe zum Lebensunterhalt          7.000 €

der Haushaltsstelle             30000.718000    Zuschüsse an kulturelle Vereine                           8.000 €

                                                                                                                                                                                135.100 €

und Mehreinnahmen in

der Haushaltsstelle             41108.255100        Hilfe zur Pflege Wohngeld                                              11.400 €

Gesamt                                                                                                                                                   146.500 €

 

Da es sich um eine unabweisbare Pflichtaufgabe handelt, ist die Finanzierung der Ausgaben sicherzustellen.