I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
die Mehrausgabe im Deckungskreis 0058 in Höhe von 146.500,00 €.
Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 146.500 € erfolgt
über Minderausgaben im
Deckungskreis 200 Personalausgaben 69.100 €
der Haushaltsstelle 47000.718000
Zuschüsse an Vereine und Verbände 28.000 €
der Haushaltsstelle 02000.530020
Mieten EDV 23.000 €
der haushaltsstelle 41010.730100
Offene Hilfen Hilfe zum Lebensunterhalt 7.000 €
der Haushaltsstelle 30000.718000
Zuschüsse an kulturelle Vereine 8.000 €
135.100 €
und Mehreinnahmen in
der Haushaltsstelle 41108.255100
Hilfe zur Pflege Wohngeld 11.400 €
Gesamt 146.500 €
II. Begründung:
Gemäß § 61 Abs. 1 Sozialgesetzbuch XII ist Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen, Hilfe zur Pflege zu leisten.
Die Hilfe zur Pflege umfasst gemäß § 61 Abs. 2 SGB XII auch die stationäre Pflege.
Die Planung der Ausgaben für die Hilfe zur Pflege in stationären Einrichtungen gestaltet sich schwierig, da die Fallzahlen immer Veränderungen – Neuanträge, Sterbefälle, Wegfall des Leistungsanspruches aufgrund höherer Renten, etc. – unterliegen.
Waren es am 15. Februar 2016 139 Fälle plus 10 Neuanträge, betrug die Fallzahl am 09. März 2016 140 Fälle plus 15 Neuanträge.
Zum 12.10.2016 waren es 148 Fälle, hinzu kommen 11 vorliegende Neuanträge.
Berücksichtigt bei den bisherigen Ausgaben und Fallzahlen müssen auch, die in 2016 insgesamt 30 verstorbenen Leistungsberechtigten der stationären Hilfe zur Pflege bis zum 11.10.2016.
Die steigenden Ausgaben sind auch den im Laufe des Jahres gestiegenen Pflegesätzen geschuldet.
Im Haushaltsplan wurden im Deckungskreis 0058 1.570.300 € eingestellt. Bisher betrugen die Ausgaben – Stand: 04.10.2016 – bei der Hilfe zur Pflege stationär 1.287.539,55 €.
Unter Berücksichtigung der monatlichen Ausgaben für die Hilfe zur Pflege stationär (1.287.539,55 € : 9 Monate = 143.059,55 € pro Monat) ergibt sich hochgerechnet für das Jahr 2016 eine Ausgabe in Höhe von 1.716.719,40 € für den Deckungskreis, d. h. rund 1.716.800 €.
Dies ergibt zum jetzigen Zeitpunkt eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 146.500 €.
Der überplanmäßige Bedarf besteht in den Haushaltsstellen
41018.740100; 41108.740900; 41168.742100; 41168.742110; 41168.742130; 41168.742140.
Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 146.500 € erfolgt über Minderausgaben im
Deckungskreis 200 Personalausgaben 69.100 €
der Haushaltsstelle 47000.718000 Zuschüsse an Vereine und Verbände 28.000 €
der Haushaltsstelle 02000.530020 Mieten EDV 23.000 €
der haushaltsstelle 41010.730100 Offene Hilfen Hilfe zum Lebensunterhalt 7.000 €
der Haushaltsstelle 30000.718000 Zuschüsse an kulturelle Vereine 8.000 €
135.100 €
und Mehreinnahmen in
der Haushaltsstelle 41108.255100 Hilfe zur Pflege Wohngeld 11.400 €
Gesamt 146.500 €
Da es sich um eine unabweisbare Pflichtaufgabe handelt, ist die Finanzierung der Ausgaben sicherzustellen.