Betreff
1. Fortschreibung Verkehrsentwicklungsplan 2019
Vorlage
0642-StR/2016
Aktenzeichen
61.1.20_VEP 2016
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Der Verkehrsentwicklungsplan (VEP) wird fortgeschrieben.

 


II. Begründung:

 

Der Verkehrsentwicklungsplan (VEP) bildet den Gesamtplan für eine städtische Verkehrsgestaltung als oberstes Leitbild für einen mittel- bis langfristigen Planungszeitraum ab.

 

Ziel: 1. Fortschreibung Verkehrsentwicklungsplan (VEP) 2019

 

Die Fortschreibung des VEP in Verbindung mit der heutigen Verkehrssituation (Bestandserfassung ab Auftrag bis ca. 31.05.2017) soll die Grundsätze und Zielstellungen aus dem VEP 1994 überprüfen und zukunftsweisende Maßnahmen für einen stadtverträglichen Verkehr mit einer hohen Lebens- und Aufenthaltsqualität für Eisenach sicherstellen. Am Grundsatz der Priorisierung von Rad- und Fußverkehr sowie des Öffentlichen Nahverkehrs wird festgehalten.

 

Zu weiteren inhaltlichen Grundsätzen des VEP 1994 und den Themenschwerpunkten der Fortschreibung sind in Anlage 1 zusammenfassende Ausführungen gemacht.

 

Die 1. Fortschreibung VEP 2019 soll bis zum 31.12.2018 mit Gültigkeit 01.01.2019 erstellt werden.

 

Ausgangslage:

 

Die Stadt Eisenach hat im Jahr 1994 einen VEP beschlossen (SR-Beschluss Nr.: 0534/94), diesen gilt es nach 22 Jahren aufgrund geänderter Rahmenbedingungen und seitdem erheblich veränderter Datengrundlagen für einen Planungshorizont bis 2035 fortzuschreiben.

 

Vorgehensweise:

 

Damit konkrete und realisierbare Zielstellungen für die Fortschreibung definiert werden können, soll zunächst ein gesamtstädtisches Verkehrsmodell in Auftrag gegeben werden. Zur Erstellung wurden fünf Büros angefragt, für die freihändige Vergabe ist im Haushalt 2016 eine Ausgabesumme von bis zu 30.000 € unter der Haushaltsstelle 61000.655200 vorgesehen. Durch Fördermittel, die eingeworben werden sollen, ist haushaltsseitig eine Einnahme von 2/3 der Kosten (Städtebauförderprogramm Stadtumbau Ost) eingestellt.

 

Nach Vorlage der Ergebnisse bzw. Szenarien kann ein Büro beauftragt werden, das die Zielstellungen einschließlich umzusetzender Maßnahmen erarbeitet und im VEP 2019 festlegt. Nach verbindlichen Entscheidungen zur Gebietsreform innerhalb des Beauftragungszeitraums erfolgt eine Prüfung der Zielstellungen des VEP 2019 und die Abschätzung möglicher Auswirkungen auf die zukünftigen Verkehrsflüsse.

 

Zwischenziel:

 

Das Verkehrsmodell wird grundsätzlich die Möglichkeiten zur Optimierung von Wegeführungen und Straßenkapazitäten darstellen und verhilft somit durch die beabsichtigte Überprüfung verschiedener Verkehrsszenarien entscheidend, eine zielgerichtete Fortschreibung des VEP zu ermöglichen. Die Ergebnisse werden Ende 2. Quartal (30.06.2017) erwartet.

 

Übersicht des vorläufigen Ablaufes bei der Fortschreibung des VEP:

 

à 11/2016

(1)  Beauftragung zur Erstellung eines Verkehrsmodells für die Gesamtstadt Eisenach.

à ab 2017 (vorbehaltlich der Bereitstellung der Haushaltsmittel und Fördermittelbescheide)

(2)  Grundlagenermittlung zur Erstellung eines gesamtstädtischen Verkehrsmodell, unter anderem sind umfangreiche Verkehrszählungen ab April 2017 vorgesehen.

(3)  Aufbauend auf das Verkehrsmodell können erste Ergebnisse und Szenarien der optimierten Verkehrsmodellierung für die Aufgabenstellung des fortzuschreibenden VEP abgeleitet werden. Terminvorschlag: August 2017

(4)  Bestätigung der Ziele für die Fortschreibung des VEP durch einen Zwischenbericht an den Stadtrat. Terminvorschlag: Oktober 2017

(5)  Vorausgesetzt, der Haushalt wird für 2017 bestätigt, kann eine Beauftragung eines Verkehrsplanungsbüros für die Überarbeitung des Verkehrsentwicklungsplanes, inklusive eines intensiven Bürgerdialoges zur Erzielung einer hohen Akzeptanz, ausgelöst werden. Dafür wurden Haushaltsmittel in Höhe von 40.000 € mit einer Komplementäreinnahme von 26.400 € für 2017 angemeldet.

(6)  Zusammenfassung und Priorisierung der Maßnahmen zur Erreichung der angestrebten Ziele. Terminvorschlag: Juni 2018

(7)  Beschlussvorlage zum fortgeschriebenen VEP unter Berücksichtigung der Ergebnisse der umfangreichen Öffentlichkeitsbeteiligung. Terminvorschlag: Dezember 2018 mit Gültigkeit 2019

(8)  Evaluierung der Maßnahmen über einen jährlichen Bericht ab 2019.

 

 

Geschätzte Kosten:

 

  • Verkehrsmodell                                  30.000 €               (VWHH 2016/2017)
  • 1. Fortschreibung VEP 2019                            40.000 €               (VWHH 2017/2018)

Gesamtausgabebedarf geschätzt:                  70.000 €


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1 – Grundsätze und Themenschwerpunkte zum VEP