I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
Der
Verkehrsentwicklungsplan (VEP) wird fortgeschrieben.
II. Begründung:
Der Verkehrsentwicklungsplan (VEP) bildet den Gesamtplan für eine
städtische Verkehrsgestaltung als oberstes Leitbild für einen mittel- bis
langfristigen Planungszeitraum ab.
Ziel: 1.
Fortschreibung Verkehrsentwicklungsplan (VEP) 2019
Die Fortschreibung des VEP in Verbindung mit
der heutigen Verkehrssituation (Bestandserfassung ab Auftrag bis ca.
31.05.2017) soll die Grundsätze und Zielstellungen aus dem VEP 1994 überprüfen
und zukunftsweisende Maßnahmen für einen stadtverträglichen Verkehr mit einer
hohen Lebens- und Aufenthaltsqualität für Eisenach sicherstellen. Am Grundsatz
der Priorisierung von Rad- und Fußverkehr sowie des Öffentlichen Nahverkehrs
wird festgehalten.
Zu weiteren inhaltlichen Grundsätzen des VEP
1994 und den Themenschwerpunkten der Fortschreibung sind in Anlage 1
zusammenfassende Ausführungen gemacht.
Die 1. Fortschreibung VEP 2019 soll bis zum
31.12.2018 mit Gültigkeit 01.01.2019 erstellt werden.
Ausgangslage:
Die Stadt Eisenach hat im Jahr 1994 einen
VEP beschlossen (SR-Beschluss Nr.: 0534/94), diesen gilt es nach 22 Jahren
aufgrund geänderter Rahmenbedingungen und seitdem erheblich veränderter Datengrundlagen
für einen Planungshorizont bis 2035 fortzuschreiben.
Vorgehensweise:
Damit konkrete und realisierbare
Zielstellungen für die Fortschreibung definiert werden können, soll zunächst
ein gesamtstädtisches Verkehrsmodell in Auftrag gegeben werden. Zur Erstellung
wurden fünf Büros angefragt, für die freihändige Vergabe ist im Haushalt 2016
eine Ausgabesumme von bis zu 30.000 € unter der Haushaltsstelle 61000.655200
vorgesehen. Durch Fördermittel, die eingeworben werden sollen, ist haushaltsseitig
eine Einnahme von 2/3 der Kosten (Städtebauförderprogramm Stadtumbau Ost)
eingestellt.
Nach Vorlage der Ergebnisse bzw. Szenarien
kann ein Büro beauftragt werden, das die Zielstellungen einschließlich
umzusetzender Maßnahmen erarbeitet und im VEP 2019 festlegt. Nach verbindlichen
Entscheidungen zur Gebietsreform innerhalb des Beauftragungszeitraums erfolgt
eine Prüfung der Zielstellungen des VEP 2019 und die Abschätzung möglicher
Auswirkungen auf die zukünftigen Verkehrsflüsse.
Zwischenziel:
Das Verkehrsmodell wird grundsätzlich die
Möglichkeiten zur Optimierung von Wegeführungen und Straßenkapazitäten
darstellen und verhilft somit durch die beabsichtigte Überprüfung verschiedener
Verkehrsszenarien entscheidend, eine zielgerichtete Fortschreibung des VEP zu
ermöglichen. Die Ergebnisse werden Ende 2. Quartal (30.06.2017) erwartet.
Übersicht des vorläufigen Ablaufes bei der
Fortschreibung des VEP:
à 11/2016
(1) Beauftragung zur
Erstellung eines Verkehrsmodells für die Gesamtstadt Eisenach.
à ab 2017 (vorbehaltlich der Bereitstellung der Haushaltsmittel und
Fördermittelbescheide)
(2) Grundlagenermittlung
zur Erstellung eines gesamtstädtischen Verkehrsmodell, unter anderem sind umfangreiche
Verkehrszählungen ab April 2017 vorgesehen.
(3) Aufbauend auf das
Verkehrsmodell können erste Ergebnisse und Szenarien der optimierten
Verkehrsmodellierung für die Aufgabenstellung des fortzuschreibenden VEP
abgeleitet werden. Terminvorschlag: August 2017
(4) Bestätigung der
Ziele für die Fortschreibung des VEP durch einen Zwischenbericht an den
Stadtrat. Terminvorschlag: Oktober 2017
(5) Vorausgesetzt, der
Haushalt wird für 2017 bestätigt, kann eine Beauftragung eines
Verkehrsplanungsbüros für die Überarbeitung des Verkehrsentwicklungsplanes,
inklusive eines intensiven Bürgerdialoges zur Erzielung einer hohen Akzeptanz,
ausgelöst werden. Dafür wurden Haushaltsmittel in Höhe von 40.000 € mit einer
Komplementäreinnahme von 26.400 € für 2017 angemeldet.
(6) Zusammenfassung
und Priorisierung der Maßnahmen zur Erreichung der angestrebten Ziele.
Terminvorschlag: Juni 2018
(7) Beschlussvorlage
zum fortgeschriebenen VEP unter Berücksichtigung der Ergebnisse der
umfangreichen Öffentlichkeitsbeteiligung. Terminvorschlag: Dezember 2018 mit
Gültigkeit 2019
(8) Evaluierung der
Maßnahmen über einen jährlichen Bericht ab 2019.
Geschätzte Kosten:
- Verkehrsmodell 30.000 € (VWHH 2016/2017)
- 1. Fortschreibung VEP 2019 40.000 € (VWHH 2017/2018)
Gesamtausgabebedarf geschätzt: 70.000 €
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 – Grundsätze und Themenschwerpunkte zum VEP