II. Fragestellung
1.
In wie
weit beteiligt sich die Stadt Eisenach an einem der Wohnungspolitischen
Förderprogramme, wenn nicht, warum nicht?
2.
Gibt es
Gespräche mit den Eisenacher Wohnungsgesellschaften über den Auf- bzw. Ausbau
des sozialen Wohnungsbaus in den kommenden Jahren?
ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Zu 1.
Die Stadt Eisenach selbst beteiligt sich derzeit nicht an einem wohnungspolitischen Förderprogramm.
Zur Erfüllung dieser Aufgaben (Wohnraumversorgung) hat die Stadt ihre Städtische Wohnungsgesellschaft. Inwieweit die SWG GmbH zur Erfüllung ihrer Aufgabe Fördermittel in Anspruch nimmt oder nehmen will, sollte bei der Gesellschaft hinterfragt werden.
Alle Wohnungsunternehmen werden bei Bedarf bei der Beantragung von Fördermitteln durch die Stadtverwaltung unterstützt.
Zu 2.
Die Stadtverwaltung führt regelmäßig Gespräche mit den örtlichen Wohnungsunternehmen. Mindestens einmal im Jahr findet der „Runde Tisch der Wohnungsunternehmen“ in der Stadtverwaltung statt organisiert und begleitet vom Amt für Stadtentwicklung. Die Themenschwerpunkte werden gemeinsam abgestimmt und beschäftigen sich u.a. mit strategischen Entwicklungen der einzelnen Wohngebiete innerhalb des Stadtgebietes, Leerstandsquoten und deren Ursachen, sozialen Schwerpunkten, Bürgertreffpunkten, energetischen Fragen etc.. Hinzugeladen werden je nach Themenschwerpunkt andere Fachämter und Unternehmen.
Vorgestellt und diskutiert werden ebenfalls Bebauungspläne, Konzepte einzelner Quartiere und auch der FNP war Bestandteil dieser Arbeitstreffen.
Nicht zuletzt dient dieser Termin den Wohnungsunternehmen unterschiedlichster Größe auch dem Erfahrungsaustausch.
In diesem Jahr fand der „Runde Tisch“ am 26.05.2016 statt.
In der Aufgabenstellung zur Fortschreibung des Stadtentwicklungskonzeptes ist ein Teilprojekt die Erarbeitung eines Wohnraumentwicklungskonzeptes und daraus abgeleitete wohnungspolitische Zielstellung.
Aufbauend auf den vorliegenden Daten ist eine differenzierte Prognose über die Entwicklung des zukünftigen Wohnungsbedarfs nach Umfang, Struktur und Ausstattung zu ermitteln. Abhängig vom Bedarf sind Potenzialflächen für den Wohnungsbau zu ermitteln, z.B. geeignete Brachflächen, gewerbliche Altstandorte und Kleingartenflächen. Handlungsempfehlungen und Szenarien für die perspektivische Wohnflächenentwicklung sind aufzuzeigen.
In einem vertiefenden Schritt ist ein dynamisches, d.h. an sich verändernde Bevölkerungsentwicklungsprognosen anpassbares Wohnflächenbedarfskonzept zu erstellen und eine Empfehlung für eine wohnungspolitische Zielstellung zu formulieren.
Dies ist selbstverständlich unter Mitwirkung der Wohnungsunternehmen zu erarbeiten.