Betreff
Anfrage des Stadtratsmitgliedes Herrn Lieske - Grundhafte Instandsetzung der Wydenbruckstraße
Vorlage
AF-0287/2016
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Aus welchem Grunde wurde die Entscheidung getroffen, eine für Eisenach nahezu bedeutungslose Nebenstraße, die kaum befahren wird, unter einem solch erheblichen Aufwand instand zu setzen, obwohl es unbestritten andere Straßen gibt, wo ein grundhafter Ausbau zweifellos sinnvoller gewesen wäre?

2.      Wer entscheidet, welcher Straße grundhaft instandgesetzt wird und nach welchen Kriterien?

3.      Gibt es eine Prioritätenliste grundhaft auszubauender Straßen und wenn ja, kann diese dem Stadtrat vorgelegt werden?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.

Die untere Wydenbrugkstraße wird im Zuge der Maßnahmen „Mobilitätskonzept Lutherjahr  und 117. Deutscher Wandertag 2017“ ausgebaut. Der städtische Eigenanteil wird durch den Freistaat Thüringen getragen.

 

Die untere Wydenbrugkstraße ist die direkte Verbindung vom Parkhaus „Am Markt“ zur Innenstadt und damit ein wichtiger Eingangsbereich zum Stadtzentrum.

Parallel wurden der Abwasserkanal, die Trinkwasserleitung, ein Großteil der Gasleitungen und der Telekomleitungen erneuert - mit der Gemeinschaftsmaßnahme konnten für alle Beteiligten Kosten gespart werden.

 

Zu 2.

Durch die Fachämter werden die Mittel im Haushaltsplan angemeldet, in den Ausschüssen diskutiert und mit Haushalt beschlossen.

Die Planungen werden in den Fachämtern abgestimmt und dem Ausschuss SUS vorgestellt.

In der Regel wird eine Anliegerversammlung/-information durchgeführt.

In Abstimmung mit den Versorgungsunternehmen (TAVEE und EVB) wird versucht, Maßnahmen zu bündeln und gemeinschaftlich auszuführen - Synergieeffekte sind sehr erheblich. Außerdem werden Fördermöglichkeiten geprüft.

 

Zu 3.

Eine bestätigte Prioritätenliste existiert derzeit nicht. Jedoch sind prioritäre Maßnahmen zwischen den Abteilungen Tiefbau und Stadtplanung abgestimmt, welche die Grundlage für die jährlichen Gespräche zu Baumaßnahmen mit den Versorgungsunternehmen bilden und in der Folge Niederschlag in den Haushaltsanmeldungen finden.