Betreff
Änderungsbeschluss zum Beschluss zur Verteilung der finanziellen Mittel aus dem Kommunalinvestitionsgesetz (KInvFG)
Vorlage
0678-StR/2016
Aktenzeichen
67/43
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Der Änderung des Beschlusses zur Verteilung der finanziellen Mittel entsprechend den Zuweisungen nach § 4a des Thüringer Kommunalhaushalts-sicherungsprogrammgesetzes i. V. m. dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) des Landes Thüringen in Höhe von 1.728.435,19 €, vorbehaltlich der haushalterischen Einordnung in die Haushaltsjahre 2016 – 2020, zuzustimmen.


II. Begründung:

Mit Beschluss vom 04.10.2016 hat der Stadtrat der Stadt Eisenach die Verteilung der Mittel auf Grundlage des Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (Kommunalinvestitionsgesetz (KInvFG), der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern zur Durchführung des Kommunalinvestitionsfördergesetzes vom 20. August 2015 (VV) und dem § 4a des Thüringer Kommunalhaushaltssicherungsprogrammgesetz festgelegt.

Das Thüringer Landesverwaltungsamt als für die Verwendung der Mittel zuständige Behörde hat mitgeteilt, dass die Laufzeit des Programms bis zum 31.12.2020 verlängert wird, da absehbar ist, dass einige Gebietskörperschaften die Investitionsmittel nicht bis zum ursprünglich geplanten Laufzeitende zum 31.12.2018 verbauen und abrechnen können. Weiterhin wurde darauf hingewiesen, dass die Mittelverwendung bei Investitionen mit Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur – hier Schulinfrastruktur – ausschließlich zur energetischen Sanierung dieser Einrichtungen einzusetzen sind.

Vor diesem Hintergrund sollte die dringend erforderliche Sanierung der Mosewaldschule berücksichtigt werden.

HH-Stelle / Einrichtung

Maßnahme

Ausgaben in €

Zuweisung in €

21100.940070

Mosewaldschule

Gesamtsanierung Mosewaldschule und Sporthalle

3.767.713,00 €

1.409.567,00 €

Reserve Mosewaldschule

Energetische Sanierung

   118.868,19 €

26000.940010

Gemeinschaftsschule

Planung und Bau Heizungsanlage für Erweiterungsbau

Dämmung Fußboden Altbau

2.421.000,00 €

   200.000,00 €

Mosewaldschule

Auf Grund der Verlängerung des Programms bis zum Jahr 2020 besteht nunmehr die Möglichkeit die als prioritär eingeschätzte Sanierung der Mosewaldschule inkl. Sporthalle voranzutreiben. Falls im nächsten Jahr die Mosewaldschule aus dem Schulinvestitionsprogramm gefördert werden würde, könnte der Eigenanteil in Höhe von 1.409.567,00 € in voller Höhe aus den Mitteln des KInvFG abgedeckt werden. Auf Grund der begrenzten Mittel in diesem Schulinvestitionsprogramm ist es nicht selbstverständlich, dass im nächsten Jahr die Sanierung der Mosewaldschule gefördert wird. Für diesen Fall ständen aber trotzdem 1.528.435,19 € aus dem KInvFG zur Verfügung, um mit der Sanierung in Teilabschnitten beginnen zu können.

Thüringer Gemeinschaftsschule

Mit Zuwendungsbescheid vom 11. November 2016 wurden aus dem Schulinvestitionsprogramm 1.546.750,00 € bewilligt. Somit ergibt sich noch eine Finanzierungslücke von 874.250,00 €. Für den in der Gesamtinvestition enthaltenden energetischen Sanierungsanteil des Altgebäudes in Höhe von 200.000,00 € werden die Mittel aus dem KInvFG in Ansatz gebracht. Weiterhin stehen noch 300.000,00 € aus Haushaltsausgaberesten der Jahre 2015 und 2016 zur Verfügung.

Somit müssten aus dem Haushalt 2017 noch insgesamt 374.250,00 € bereitgestellt werden.

Die Maßnahmen auf dem Außengelände der Medizinischen Fachschule zur Errichtung einer neuen Außensportanlage und die Maßnahme Goetheschule zum Umbau des bisherigen Lagers Werken unter Einbeziehung eines Nebenraums sollen anderweitig aus dem Haushalt 2016 durchfinanziert werden. Hierzu wird jeweils ein Antrag auf überplanmäßige Ausgaben gestellt, die ebenfalls vom Stadtrat beschlossen werden müssen.


Anlagenverzeichnis:

Anlage 1: Beschlussvorlage 0600-StR/2016 – Verteilung der finanziellen Mittel aus dem Kommunalinvestitionsfördergesetz (KInvFG)