Betreff
Kreditportfoliomanagement - Berichtsvorlage I. und II. Halbjahr 2016
Vorlage
0686-BR/2016
Aktenzeichen
20.1 / 20 50 06
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Auf die Berichtsvorlage Nr. 0449-BR/2016 (ausgereicht am 25.01.2016) wird verwiesen.

 

Das Jahr 2016 war weiterhin von dem seit einigen Jahren herrschenden, erheblich niedrigen Zinsniveau geprägt. Die Kapitalmarktzinsen waren seit Jahresbeginn bis ca. Ende September im Wesentlichen rückläufig. So ging bspw. der 10-Jahres-Swapsatz von 1,001 % zum 01.01.2016 bis auf 0,248 % zum 29.09.2016 zurück. Seither war allerdings – insbesondere auch hervorgerufen durch den Ausgang der US-Wahl Anfang November und deren Auswirkungen auf den Kapital- und Geldmarkt – ein deutlicher Anstieg der langfristigen Zinsen zu verzeichnen. Aktuell beläuft sich der 10-Jahres-Swapsatz auf 0,758 % (Stand 09.12.2016, 10.16 Uhr). Die nachfolgende Grafik zeigt den Verlauf des 10-Jahres-Swapsatzes seit Ende des Jahres 2015.

 

 

Grafik:                  Entwicklung des 10-Jahres-Swapsatz seit Dezember 2015

Quelle:                 http://finanzen.handelsblatt.com/5786089/swap-eur-10-jahre; abgerufen am 09.12.2016, 10.16 Uhr

 

Der Geldmarkt war – vor allem auch bedingt durch die andauernde Niedrigzinspolitik der EZB – ebenfalls geprägt von einem dauerhaft rückläufigen Zinsniveau. Seit Anfang Februar 2016 bewegen sich alle Euribor-Geldmarktsätze im negativen Bereich (Negativzinsen). Die nachfolgende Abbildung zeigt die Entwicklung seit Dezember 2015 bis heute anhand des 3-Monats-Euribors.

 

Betrug der 3-Monats-Euribor zum 01.01.2016 noch -0,131 %, beläuft er sich aktuell auf -0,316 % (Stand: 07.12.2016).

 

Euribor (3M) (letztes Jahr) 09.12.2016

Quelle:                 http://www.s-kompass.de/funktionen/marktdaten-detail/?scd=965278.GMF&limit=4; abgerufen am 09.12.2016, 10.20 Uhr

 

Nach herrschender Meinung ist allerdings weder auf dem Kapital- noch auch auf dem Geldmarkt kurz- und mittelfristig ein erheblicher und dauerhafter Zinsanstieg zu erwarten. Es bleibt jedoch abzuwarten, welche Zinspolitik die Notenbanken – insbesondere die US-Notenbank FED und die EZB – in den kommenden Monaten verfolgen. Die EZB hat den Leitzins in Ihrer Sitzung Anfang Dezember unverändert auf dem Tiefststand von 0,0 % belassen.

 

Es bleibt abzuwarten, wie sich die FED in ihren nächsten Sitzungen positioniert und welche Auswirkungen die Entscheidungen der FED auf die Zinspolitik der EZB haben. Nach herrschender Meinung ist jedoch mindestens für das 1. Halbjahr 2017 nicht mit wesentlich steigenden Kapital- bzw. Geldmarktzinsen zu rechnen.

 

Im Jahr 2016 wurden seitens der Stadt Eisenach folgende Maßnahmen im Bereich des Kreditmanagements umgesetzt:

 

Zum 31.01.2016 lief die Zinsbindung für ein variables Darlehen mit einer Restschuld in Höhe von 3.694.279,40 EUR aus. Das Darlehen war zuvor auf Basis des 6-Monats-Euribors zzgl. Aufschlag von 0,18 % finanziert. Aufgrund des Zinsniveaus und der Zinserwartung wurde das Darlehen auf variabler Finanzierungsbasis prolongiert. Der Zinsaufschlag auf den 6-Monats-Euribor beträgt nunmehr 0,20 % (zu beachten ist hier, dass bei einem Euribor < 0 % ein Zinssatz von 0,00 % als vereinbart gilt). Entsprechend der Vorgaben des HSK wurde für das Darlehen eine Aussetzung der Tilgungsleistungen bis zum 31.01.2018 vereinbart, so dass bis zu diesem Zeitpunkt ausschließlich Zinszahlungen zu leisten sind.

 

Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung und auf einen Prüfauftrag des Haupt- und Finanzausschusses hin wurde eine weitere Tilgungsstreckung geprüft und umgesetzt. Zum 30.06.2016 wurde ein weiteres, variables Darlehen mit einer jährlichen Tilgung von rd. 318 TEUR dahingehend umgeschuldet, dass für die kommenden fünf Jahre keine Tilgungszahlungen zu leisten sind. Dadurch ergab sich in 2016 eine Entlastung im Vermögenshaushalt von 159 TEUR, in den Folgejahren bis 2020 von jährlich 318 TEUR und in 2021 wiederum von 159 TEUR. Insgesamt ergibt sich durch diese Maßnahme damit in den Jahren 2016 – 2021 zusätzliches Konsolidierungspotential i. H. v. 1,59 Mio. EUR. Die Maßnahme war bisher in der Fortschreibung des HSK nicht monetär untersetzt. Der Zinssatz für das variable Darlehen hat sich dabei ggü. dem bisherigen Zinssatz nicht verändert. Es wird weiterhin auf Basis 6-Monats-Euribor zzgl. eines Aufschlags von 0,20 % finanziert (zu beachten ist hier, dass bei einem Euribor < 0 % ein Zinssatz von 0,00 % als vereinbart gilt).

 

Durch die seit der Beschlussfassung des ursprünglichen HSK realisierten Maßnahmen in 2012 haben sich gegenüber der ursprünglichen Finanzplanung folgende Einsparungen ergeben:

 

*bis 2014 inkl. Zins und Tilgung für die ehem. SEIKSDU

2012

2013

2014

2015

2016

insgesamt

Zinsen Ist in TEUR*

1.858

1.596

1.228

655

556

5.893

Zinsen lt. ursprünglicher Finanzplanung in TEUR*

1.919

1.432

1.183

1.031

948

6.513

Differenz

- 61

+ 164

+ 45

- 376

- 392

- 620

 

 

 

 

 

 

 

Tilgung Ist in TEUR*

2.585

2.640

2.198

2.101

1.928

11.452

Tilgung lt. ursprünglicher Finanzplanung in TEUR*

2.661

2.613

2.219

2.057

2.085

11.635

Differenz

- 76

+ 27

- 21

+ 44

- 157

- 183

 

 

 

 

 

 

 

Differenz gesamt

- 137

+ 191

+ 24

- 332

- 549

- 803

 

Insgesamt hat sich damit gegenüber der Finanzplanung aus dem ursprünglichen HSK 2012 im Zeitraum 2012 bis 2016 eine Verringerung des Schuldendienstes um rd. 803 TEUR ergeben, wovon allein rd. 77 % aus niedrigeren Zinsausgaben resultieren. Die höheren Zinsausgaben in 2013 & 2014 resultieren v. a. daraus, dass die Ablösung der ehem. SEIKSDU ursprünglich Ende 2012 geplant war, aber erst Ende 2014 realisiert werden konnte.

 

Die Tilgungsleistungen liegen dagegen im Betrachtungszeitraum weitgehend im Plan. Im Jahr 2016 hat sich hier jedoch die zum 30.06.2016 vorgenommene (zusätzliche) Tilgungsaussetzung (s. o.) ausgewirkt.

 

Im Zuge der Umsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes ist regelmäßig eine weitere Tilgungsstreckung bzw. –aussetzung zu prüfen. In den vergangenen Jahren wurden bereits umfassende Maßnahmen diesbezüglich umgesetzt. Dies wird auch anhand der oben dargestellten Zahlen deutlich: Der jährliche Tilgungsbetrag konnte innerhalb von 4 Jahren (ab 2013) um rd. 700 TEUR reduziert werden. Die Kreditkongruenz, die ausdrückt, innerhalb welchen Zeitraumes der derzeitige Schuldenstand abgebaut wird, erhöht sich zum 31.12.2016 voraussichtlich auf 14,4 Jahre. Als Warngrenze für eine mangelnde Kreditkongruenz wird ein Wert von 20 Jahren angenommen. Insofern sollen im Rahmen der Haushaltskonsolidierung für 2017 und Folgejahre weitere Maßnahmen zur Tilgungsstreckung/-aussetzung geprüft werden.

 

Im Jahr 2017 steht eine reguläre Umschuldung an: Zum 30.04.2017 läuft die Zinsbindung für ein Darlehen mit einer Restschuld von 750.000 EUR aus. Das Darlehen war bisher festverzinst mit einem Nominalzinssatz von 4,310 %. Der jährliche Tilgungsbetrag beläuft sich auf 75.000,00 EUR (jeweils 18.750,00 EUR zum 30.01., 30.04., 30.07. und 30.10.). Durch das Auslaufen der Zinsbindung kann das Darlehen neu strukturiert werden.

 

Um eine weitere Entlastung für den städtischen Haushalt zu erreichen, wird der jährliche Tilgungsbetrag nach Auslaufen der Zinsbindung (30.04.) von derzeit 75.000 EUR auf 25.000 EUR reduziert. Dadurch ergibt sich in 2017 eine Entlastung in Höhe von 25.000 EUR, ab 2018 von jährlich 50.000 EUR. Aufgrund der dann geringen Tilgungsleistungen werden voraussichtlich auch die Darlehenskonditionen angepasst – statt bisher vierteljährlichen Zins- und Tilgungszahlungen wird voraussichtlich auf halbjährliche Zahlweise (jeweils zum 30.04. und 30.10. eines Jahres) umgestellt.

 

Die Ausschreibung für die Darlehensprolongation erfolgt kurz vor Ablauf der Zinsbindung. Hier ist dann – in Abhängigkeit von den dann geltenden Zinssätzen – auch die Entscheidung über die Art und Weise der künftigen Finanzierung (variabel oder fest) zu treffen.

 

Weiterhin sind auch im Jahr 2017 die variablen Zinsvereinbarungen regelmäßig in Abhängigkeit von der jeweiligen Kapital- und Geldmarktlage zu prüfen und erforderlichenfalls anzupassen. Derzeit bestehen insgesamt drei variable Zinsvereinbarungen mit einem Gesamtvolumen von 10,14 Mio. EUR (Stand: 31.12.2016). Bei zwei der drei Darlehen wurde gem. Vorgaben aus dem HSK bereits eine Tilgungsaussetzung umgesetzt. Beide Darlehen sind jeweils auf Basis 6-Monats-Euribor mit einem Aufschlag von 0,20 % finanziert und können zu den jeweiligen Zinsanpassungsterminen (halbjährlich) gekündigt werden.

 

Ein weiteres variables Darlehen mit einer Restschuld von rd. 563,5 TEUR zum 31.12.2016 wird derzeit mit einem jährlichen Betrag in Höhe von rd. 187,8 TEUR jährlich (15,7 TEUR monatlich) getilgt (RO 01). Die Zins- und Tilgungszahlungen erfolgen monatlich, das Darlehen ist auf Basis des 3-Monats-Euribor zzgl. eines Aufschlags von 0,10 % verzinst. Da bei den aktuell geltenden Negativzinsen grundsätzlich ein Euribor von 0,00 % angenommen wird, ergibt sich aktuell ein Zinssatz von 0,1 %.

 

Aufgrund des niedrigen Zinsniveaus wurde in Abstimmung mit dem Darlehensgeber geprüft, ob eine Verringerung des jährlichen Tilgungsbetrages möglich ist. Im Ergebnis wurde vereinbart, dass ab 01.01.2017 die Tilgung von aktuell 187.838,76 EUR auf 56.351,64 EUR jährlich reduziert wird. Dadurch ergibt sich für die Jahre 2017 bis 2019 ein jährlicher Konsolidierungseffekt für den Vermögenshaushalt von rd. 131,5 TEUR.

 

Gleichzeitig hat die Umsetzung Maßnahme aber ebenfalls zur Folge, dass sich die Laufzeit des Darlehens deutlich um 7 Jahre verlängert. Mit der bisherigen Tilgung wäre das Darlehen zum 31.12.2019 vollständig getilgt gewesen, durch die erheblich geringere Tilgung verlängert sich die Laufzeit bis zum 31.12.2026. Das bedeutet gleichermaßen, dass ab dem Jahr 2020 der jährliche Betrag von 56.351,64 EUR zusätzlich zu tilgen ist. Dennoch ergibt sich in der Summe im Finanzplanungszeitraum bis 2022 ein Konsolidierungspotenzial für den Vermögenshaushalt in Höhe von rd. 225,4 TEUR. Dem steht jedoch im Verwaltungshaushalt zwangsläufig ein Anstieg der Zinsausgaben gegenüber, der allerdings aufgrund des derzeit äußerst geringen Zinssatzes überschaubar ist.

 

Für ein Darlehen mit einer Restschuld in Höhe von 3,694 Mio. EUR wurde bisher – entsprechend der Vorgabe aus dem ursprünglichen HSK 2012 – eine Aussetzung der Tilgung über einen Zeitraum von 5 Jahren angenommen. Dieser Zeitraum endet zum 31.01.2018. Im Rahmen der bisherigen Finanzplanung wurde insofern davon ausgegangen, dass das Darlehen ab Februar 2018 über einen Zeitraum von 15 Jahren vollständig getilgt wird (jährlicher Tilgungsbetrag rd. 246,3 TEUR).

 

Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung wurde auch für dieses Darlehen eine weitere Tilgungsstreckung bzw. –aussetzung geprüft. Im Ergebnis wurde in die 4. Fortschreibung zum HSK (Maßnahme Chance6) aufgenommen, dass die Tilgungsaussetzung für das genannte Darlehen um fünf Jahre bis zum 31.01.2023 verlängert wird. Dies hat zur Folge, dass für das Darlehen innerhalb des Finanzplanungszeitraums bis 2022 keine weiteren Tilgungszahlungen anfallen. Das zusätzliche Konsolidierungspotenzial im Vermögenshaushalt beläuft sich in 2017 auf 225,8 TEUR und in den Jahren 2018 bis 2022 auf jährlich 246,3 TEUR, insgesamt also auf 1.457,3 TEUR.

 

Die Umsetzung der Maßnahme hat allerdings zur Folge, dass sich die Tilgungsbelastungen noch stärker in die Zukunft verlagern. Ab 2023 würde – sofern man weiterhin von der gleichen Gesamtlaufzeit des Darlehens ausgeht (dann noch 10 Jahre) – die Tilgung signifikant auf 369,4 TEUR pro Jahr ansteigen. Weiterhin ergibt sich – unabhängig vom Zinssatz – zwangsläufig auch eine Erhöhung der Zinsausgaben, wenn keine Tilgung erfolgt.

 

Nachfolgend werden die geplanten Maßnahmen für 2017 und Folgejahre noch einmal zusammengefasst und deren monetäre Auswirkungen auf den Haushalt dargestellt:

 

1.       Vorschläge für Maßnahmen in 2017

 

-       Maßnahme 1 – Zinsbindung für ein städtisches Darlehen läuft zum 30.04.2017 aus; Reduzierung der jährlichen Tilgung von derzeit 75.000 EUR auf 25.000 EUR jährlich à finanzielle Auswirkungen sind im Entwurf des Haushaltsplanes 2017 und in der Finanzplanung ab 2018ff. enthalten

-       Maßnahme 2 – Reduzierung der jährlichen Tilgung für ein städtisches Darlehen von derzeit 187,8 TEUR auf 56,35 TEUR ab 01.01.2017 à Maßnahme ist mit dem Darlehensgeber abgestimmt; die finanziellen Auswirkungen sind im Entwurf des Haushaltsplanes 2017 und in der Finanzplanung ab 2018ff. enthalten

 

2.       Maßnahmen in 2018ff.

 

-       Maßnahme 3 – Erweiterung der vollständigen Tilgungsaussetzung für ein städtisches Darlehen um weitere 5 Jahre bis 31.01.2023 à die Maßnahme ist in der 4. Fortschreibung HSK enthalten; die finanziellen Auswirkungen sind dort dargestellt

 

3.       Finanzielle / Haushalterische Auswirkungen

 

Bei Umsetzung aller oben genannten Maßnahmen ergibt sich im Vermögenshaushalt folgendes, zusätzliches Konsolidierungspotenzial durch Tilgungsstreckung bzw. –aussetzung:

 

Maßnahme

2017

2018

2019

2020

2021

2022

Ges.

Maßnahme 1

25,0

50,0

50,0

50,0

50,0

50,0

275,0

Maßnahme 2*

131,5

131,5

131,5

- 56,4

- 56,4

- 56,4

225,3

Maßnahme 3

0

225,8

246,3

246,3

246,3

246,3

1.211,0

GESAMT

156,5

407,3

427,8

239,9

239,9

239,9

1.711,3

* Das Darlehen wäre mit der bisherigen Struktur zum 31.12.2019 vollständig getilgt. Durch die deutliche Reduzierung der jährlichen Tilgung ergibt sich eine Zusatzbelastung in den Folgejahren ab 2020, die sich hier als „negativer Effekt“ darstellt.

 

Das zusätzliche Konsolidierungspotenzial im Vermögenshaushalt im Zeitraum 2017 bis 2022 könnte somit – bei Realisierung aller hier aufgeführten Maßnahmen – insgesamt 1.711,3 TEUR betragen.

 

Gleichzeitig ergeben sich durch die zusätzlichen Maßnahmen zur Tilgungsstreckung bzw. -aussetzung Auswirkungen auf die Zinsausgaben, die nachfolgend dargestellt werden:

 

 

2017

2018

2019

2020

2021

2022

Ges.

Ansatz Zinsen bisher

486,5

510,9

494,2

476,6

464,0

434,3

2.866,5

Ansatz Zinsen neu bei Umsetzung o.g. Maßnahmen

486,5

514,3

504,5

493,6

486,6

461,7

2.947,2

Differenz

0

+ 3,4

+ 10,3

+ 17,0

+ 22,6

+ 27,4

+ 80,7

 

Durch die Umsetzung der hier vorgeschlagenen Maßnahmen zur Tilgungsstreckung bzw. –aussetzung steigen die Zinsausgaben ggü. der bisherigen Planung im Finanzplanungszeitraum 2017 bis 2022 insgesamt um rd. 80,7 TEUR.

 

Diese Erhöhung resultiert allein aus der Aussetzung bzw. Streckung von Tilgungsleistungen, mögliche Zinserhöhungen sind in der Berechnung nicht enthalten und würden demzufolge zu einem weiteren Anstieg der Zinsausgaben führen.

 

Der „bereinigte“ Konsolidierungseffekt aus Zins und Tilgung beläuft sich insofern auf insgesamt rd. 1,63 Mio. EUR im Zeitraum 2017 bis 2022. Dabei ist jedoch zwingend zu berücksichtigen, dass sich durch die Tilgungsstreckung bzw. –aussetzung höhere Belastungen im Zeitraum ab 2023ff. ergeben – sowohl für den Verwaltungs- (höhere Zinsen) als auch für den Vermögenshaushalt, da dann sowohl die laufende als auch die ausgesetzte bzw. gestreckte Tilgung zu leisten ist.

 

Jede weitere Tilgungsstreckung birgt zudem das Risiko, dass mit künftigen Zinsvereinbarungen wieder steigende Zinsen einher gehen und demzufolge in der Zukunft noch höhere Zinsausgaben zu leisten sein werden.

 

Darüber hinaus ist anzumerken, dass die variablen Zinsvereinbarungen derzeit ohne jegliche Absicherung (z. B. über Swaps oder Caps) gegen einen möglichen Zinsanstieg gefahren werden, um die derzeit herrschenden Negativzinsen effektiv zur Zinsentlastung zu nutzen. Aus diesem Grund wird die Markt- und Zinsentwicklung seitens der Finanzverwaltung laufend beobachtet, um bei Anzeichen für ein ggf. stark ansteigendes Zinsniveau kurzfristig reagieren und die variablen Zinsvereinbarungen wieder in Festzinsvereinbarungen umwandeln zu können.

 

Der Schuldendienst aus Zins und Tilgung beläuft sich im Jahr 2016 voraussichtlich auf insgesamt 2.483.956,98 EUR (Vj.: 2.755.809,99 EUR). Hiervon entfällt ein Anteil von 1.928.005,28 EUR (Vj.: 2.100.966,20 EUR) auf die Tilgung und ein Anteil von 555.951,70 EUR (Vj.: 654.845,48 EUR) auf die Zinsen. Der Schuldenstand der Stadt Eisenach wird sich zum 31.12.2016 in Höhe der planmäßigen Tilgung um 1.928.005,28 EUR auf 25.857.747,28 EUR reduzieren. Dies entspricht einem Schuldenstand je Einwohner in Höhe von 617,37 EUR (Vj.: 668,46 EUR).

 

In der nachfolgenden Abbildung wird die Entwicklung des Schuldendienstes und des Schuldenstandes seit 2012 bis 2016 (Ist) und die voraussichtliche Entwicklung bis 2025 (Plan) dargestellt. In der Übersicht sind die oben genannten Maßnahmen 1 bis 3 mit ihren finanziellen Auswirkungen ab 2017ff. bereits enthalten:

 

 

Demzufolge wird sich der Schuldenstand bis 2025 (ohne Sondertilgungen) auf rd. 12,44 Mio. EUR reduzieren, was auf der Grundlage der Einwohnerzahl zum 31.12.2015 (42.417) einem Schuldenstand je Einwohner von 293,26 EUR entsprechen würde.

 

Der Schuldendienst aus Zins und Tilgung ist ggü. dem Vorjahr insgesamt um rd. 272 TEUR zurückgegangen, was sowohl auf eine geringere Tilgung (- 173 TEUR) als auch auf geringere Zinsausgaben (- 99 TEUR) zurückzuführen ist.

 

Neben den Einsparungen aus den Darlehenszinsen, die im Wesentlichen auf das dauerhaft niedrige Zinsniveau und die planmäßig rückläufigen Zinsausgaben zurückzuführen sind, haben sich auch die Kassenkreditzinsen weiter positiv entwickelt. Dies liegt insbesondere in einer erheblich geringeren Inanspruchnahme im Jahr 2016 gegenüber dem Vorjahr begründet.

 

Musste der Kassenkredit in 2015 bis Anfang November dauerhaft in Anspruch genommen werden, beschränkte sich die Inanspruchnahme in 2016 lediglich auf einzelne Spitzen (vor allem Anfang April bzw. Ende Juni / Anfang Juli).

 

Die Ursachen sind – neben einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung, die sich streng an den Vorgaben des Konsolidierungskonzeptes orientiert – vor allem die in den Jahren 2015 und 2016 durch das Land Thüringen gewährten Bedarfszuweisungen in Höhe von jeweils rd. 7,3 Mio. EUR, die am 10.11.2015 bzw. am 15.09.2016 kassenwirksam geworden sind.

 

Weiterhin sind im Kassenbestand nach wie vor die eingegangenen Landesmittel für die Einrichtung von Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge (rd. 5,56 Mio. EUR; Zahlungseingang am 14.12.2015) enthalten, von denen bisher nur ein äußerst geringer Teil auch ausgabewirksam geworden ist. Eine künftige Inanspruchnahme dieser Mittel würde insofern zu einer entsprechenden Verringerung der Liquidität führen.

 

Durch die erheblich geringere Inanspruchnahme des Kassenkredites in 2016 sind im gesamten Jahresverlauf lediglich Kassenkreditzinsen in Höhe von rd. 1,3 TEUR (Stand: 12.12.2016) angefallen. Weitere Zinsausgaben sind aufgrund des aktuellen Kassenbestandes bis zum Jahresende nicht zu erwarten. Dies entspricht somit einer Reduzierung der Kassenkreditzinsen ggü. 2015 um rd. 28,8 TEUR und bedeutet gleichermaßen die niedrigsten Zinsausgaben seit 2005 (siehe auch nachstehende Abbildung).

 

 

Die Entwicklung der Kassenkreditzinsen ist grundsätzlich schlecht planbar und hängt im Wesentlichen von der Höhe der Inanspruchnahme und der Zinsentwicklung ab. Für das Jahr 2017 ist grundsätzlich eine Verschlechterung der Liquiditätslage und damit ggü. 2016 eine höhere Inanspruchnahme zu erwarten. Zum Einen muss davon ausgegangen werden, dass die oben genannten Landesmittel für Gemeinschaftsunterkünfte in 2017 verstärkt in Anspruch genommen werden. Zum Anderen bleibt abzuwarten, wie sich die Landesregierung in Bezug auf die im Haushaltsentwurf 2017 eingeplanten Bedarfszuweisungen (rd. 9,5 Mio. EUR) positioniert. Sollten diese nicht in der geplanten Höhe gewährt werden, ergeben sich ebenfalls unmittelbare Auswirkungen auf die Kassenlage und damit auf eine erforderliche Inanspruchnahme des Kassenkredites.

 

Wie oben bereits dargestellt, ist nach herrschender Meinung in 2017 zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht von einem erheblichen und dauerhaften Zinsanstieg auszugehen. Da jedoch von einer größeren Kassenkreditinanspruchnahme auszugehen ist, werden für 2017 und Folgejahre Kassenkreditzinsen in Höhe von 35.000 EUR eingeplant.

 

Entscheidungen im Rahmen des Kreditmanagements werden anhand des aktuellen Zinsniveaus sowie im Rahmen der voraussichtlichen Zinsentwicklung getroffen. Die Zuständigkeit der Oberbürgermeisterin ergibt sich aus § 7 Abs. 2 Buchst. c) der Hauptsatzung der Stadt Eisenach. Der Stadtrat wird über etwaige Maßnahmen weiterhin im Rahmen der regelmäßigen Berichterstattung informiert.