Sachverhalt:
Auf die Berichtsvorlage Nr. 0449-BR/2016 (ausgereicht am 25.01.2016)
wird verwiesen.
Das Jahr 2016 war weiterhin von dem seit einigen Jahren herrschenden,
erheblich niedrigen Zinsniveau geprägt. Die Kapitalmarktzinsen waren seit
Jahresbeginn bis ca. Ende September im Wesentlichen rückläufig. So ging bspw.
der 10-Jahres-Swapsatz von 1,001 % zum 01.01.2016 bis auf 0,248 % zum
29.09.2016 zurück. Seither war allerdings – insbesondere auch hervorgerufen
durch den Ausgang der US-Wahl Anfang November und deren Auswirkungen auf den
Kapital- und Geldmarkt – ein deutlicher Anstieg der langfristigen Zinsen zu
verzeichnen. Aktuell beläuft sich der 10-Jahres-Swapsatz auf 0,758 % (Stand
09.12.2016, 10.16 Uhr). Die nachfolgende Grafik zeigt den Verlauf des
10-Jahres-Swapsatzes seit Ende des Jahres 2015.
Grafik: Entwicklung des
10-Jahres-Swapsatz seit Dezember 2015
Quelle: http://finanzen.handelsblatt.com/5786089/swap-eur-10-jahre;
abgerufen am 09.12.2016, 10.16 Uhr
Der Geldmarkt war – vor allem auch bedingt durch die andauernde
Niedrigzinspolitik der EZB – ebenfalls geprägt von einem dauerhaft rückläufigen
Zinsniveau. Seit Anfang Februar 2016 bewegen sich alle Euribor-Geldmarktsätze
im negativen Bereich (Negativzinsen). Die nachfolgende Abbildung zeigt die
Entwicklung seit Dezember 2015 bis heute anhand des 3-Monats-Euribors.
Betrug der 3-Monats-Euribor zum 01.01.2016 noch -0,131 %, beläuft er
sich aktuell auf -0,316 % (Stand: 07.12.2016).
Quelle: http://www.s-kompass.de/funktionen/marktdaten-detail/?scd=965278.GMF&limit=4;
abgerufen am 09.12.2016, 10.20 Uhr
Nach herrschender Meinung ist allerdings weder auf dem Kapital- noch
auch auf dem Geldmarkt kurz- und mittelfristig ein erheblicher und dauerhafter
Zinsanstieg zu erwarten. Es bleibt jedoch abzuwarten, welche Zinspolitik die
Notenbanken – insbesondere die US-Notenbank FED und die EZB – in den kommenden
Monaten verfolgen. Die EZB hat den Leitzins in Ihrer Sitzung Anfang Dezember
unverändert auf dem Tiefststand von 0,0 % belassen.
Es bleibt abzuwarten, wie sich die FED in ihren nächsten Sitzungen
positioniert und welche Auswirkungen die Entscheidungen der FED auf die
Zinspolitik der EZB haben. Nach herrschender Meinung ist jedoch mindestens für
das 1. Halbjahr 2017 nicht mit wesentlich steigenden Kapital- bzw.
Geldmarktzinsen zu rechnen.
Im Jahr 2016 wurden seitens der Stadt Eisenach folgende Maßnahmen im
Bereich des Kreditmanagements umgesetzt:
Zum 31.01.2016 lief die Zinsbindung für ein variables Darlehen mit einer
Restschuld in Höhe von 3.694.279,40 EUR aus. Das Darlehen war zuvor auf Basis
des 6-Monats-Euribors zzgl. Aufschlag von 0,18 % finanziert. Aufgrund des
Zinsniveaus und der Zinserwartung wurde das Darlehen auf variabler
Finanzierungsbasis prolongiert. Der Zinsaufschlag auf den 6-Monats-Euribor
beträgt nunmehr 0,20 % (zu beachten ist hier, dass bei einem Euribor < 0 %
ein Zinssatz von 0,00 % als vereinbart gilt). Entsprechend der Vorgaben des HSK
wurde für das Darlehen eine Aussetzung der Tilgungsleistungen bis zum
31.01.2018 vereinbart, so dass bis zu diesem Zeitpunkt ausschließlich
Zinszahlungen zu leisten sind.
Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung und auf einen Prüfauftrag des
Haupt- und Finanzausschusses hin wurde eine weitere Tilgungsstreckung geprüft
und umgesetzt. Zum 30.06.2016 wurde ein weiteres, variables Darlehen mit einer
jährlichen Tilgung von rd. 318 TEUR dahingehend umgeschuldet, dass für die
kommenden fünf Jahre keine Tilgungszahlungen zu leisten sind. Dadurch
ergab sich in 2016 eine Entlastung im Vermögenshaushalt von 159 TEUR, in den
Folgejahren bis 2020 von jährlich 318 TEUR und in 2021 wiederum von 159 TEUR.
Insgesamt ergibt sich durch diese Maßnahme damit in den Jahren 2016 – 2021
zusätzliches Konsolidierungspotential i. H. v. 1,59 Mio. EUR. Die Maßnahme war
bisher in der Fortschreibung des HSK nicht monetär untersetzt. Der Zinssatz für
das variable Darlehen hat sich dabei ggü. dem bisherigen Zinssatz nicht
verändert. Es wird weiterhin auf Basis 6-Monats-Euribor zzgl. eines Aufschlags
von 0,20 % finanziert (zu beachten ist hier, dass bei einem Euribor < 0 %
ein Zinssatz von 0,00 % als vereinbart gilt).
Durch die seit der Beschlussfassung des ursprünglichen HSK realisierten
Maßnahmen in 2012 haben sich gegenüber der ursprünglichen Finanzplanung
folgende Einsparungen ergeben:
*bis 2014 inkl. Zins und Tilgung für die ehem. SEIKSDU |
2012 |
2013 |
2014 |
2015 |
2016 |
insgesamt |
Zinsen Ist in TEUR* |
1.858 |
1.596 |
1.228 |
655 |
556 |
5.893 |
Zinsen lt. ursprünglicher Finanzplanung in
TEUR* |
1.919 |
1.432 |
1.183 |
1.031 |
948 |
6.513 |
Differenz |
- 61 |
+ 164 |
+ 45 |
- 376 |
- 392 |
- 620 |
|
|
|
|
|
|
|
Tilgung Ist in TEUR* |
2.585 |
2.640 |
2.198 |
2.101 |
1.928 |
11.452 |
Tilgung lt. ursprünglicher Finanzplanung
in TEUR* |
2.661 |
2.613 |
2.219 |
2.057 |
2.085 |
11.635 |
Differenz |
- 76 |
+ 27 |
- 21 |
+ 44 |
- 157 |
- 183 |
|
|
|
|
|
|
|
Differenz gesamt |
- 137 |
+ 191 |
+ 24 |
- 332 |
- 549 |
- 803 |
Insgesamt hat sich damit gegenüber der Finanzplanung aus dem ursprünglichen
HSK 2012 im Zeitraum 2012 bis 2016 eine Verringerung des Schuldendienstes um
rd. 803 TEUR ergeben, wovon allein rd. 77 % aus niedrigeren Zinsausgaben
resultieren. Die höheren Zinsausgaben in 2013 & 2014 resultieren v. a.
daraus, dass die Ablösung der ehem. SEIKSDU ursprünglich Ende 2012 geplant war,
aber erst Ende 2014 realisiert werden konnte.
Die Tilgungsleistungen liegen dagegen im Betrachtungszeitraum weitgehend
im Plan. Im Jahr 2016 hat sich hier jedoch die zum 30.06.2016 vorgenommene
(zusätzliche) Tilgungsaussetzung (s. o.) ausgewirkt.
Im Zuge der
Umsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes ist regelmäßig eine weitere
Tilgungsstreckung bzw. –aussetzung zu prüfen. In den vergangenen Jahren wurden
bereits umfassende Maßnahmen diesbezüglich umgesetzt. Dies wird auch anhand der
oben dargestellten Zahlen deutlich: Der jährliche Tilgungsbetrag konnte
innerhalb von 4 Jahren (ab 2013) um rd. 700 TEUR reduziert werden. Die
Kreditkongruenz, die ausdrückt, innerhalb welchen Zeitraumes der derzeitige Schuldenstand
abgebaut wird, erhöht sich zum 31.12.2016 voraussichtlich auf 14,4 Jahre. Als
Warngrenze für eine mangelnde Kreditkongruenz wird ein Wert von 20 Jahren
angenommen. Insofern sollen im Rahmen der Haushaltskonsolidierung für 2017 und
Folgejahre weitere Maßnahmen zur Tilgungsstreckung/-aussetzung geprüft werden.
Im Jahr 2017 steht eine reguläre Umschuldung an: Zum 30.04.2017 läuft
die Zinsbindung für ein Darlehen mit einer Restschuld von 750.000 EUR aus. Das
Darlehen war bisher festverzinst mit einem Nominalzinssatz von 4,310 %. Der
jährliche Tilgungsbetrag beläuft sich auf 75.000,00 EUR (jeweils 18.750,00 EUR
zum 30.01., 30.04., 30.07. und 30.10.). Durch das Auslaufen der Zinsbindung
kann das Darlehen neu strukturiert werden.
Um eine weitere Entlastung für den städtischen Haushalt zu erreichen,
wird der jährliche Tilgungsbetrag nach Auslaufen der Zinsbindung (30.04.) von
derzeit 75.000 EUR auf 25.000 EUR reduziert. Dadurch ergibt sich in 2017 eine
Entlastung in Höhe von 25.000 EUR, ab 2018 von jährlich 50.000 EUR. Aufgrund
der dann geringen Tilgungsleistungen werden voraussichtlich auch die
Darlehenskonditionen angepasst – statt bisher vierteljährlichen Zins- und
Tilgungszahlungen wird voraussichtlich auf halbjährliche Zahlweise (jeweils zum
30.04. und 30.10. eines Jahres) umgestellt.
Die Ausschreibung für die Darlehensprolongation erfolgt kurz vor Ablauf
der Zinsbindung. Hier ist dann – in Abhängigkeit von den dann geltenden
Zinssätzen – auch die Entscheidung über die Art und Weise der künftigen Finanzierung
(variabel oder fest) zu treffen.
Weiterhin sind auch im Jahr 2017 die variablen Zinsvereinbarungen
regelmäßig in Abhängigkeit von der jeweiligen Kapital- und Geldmarktlage zu
prüfen und erforderlichenfalls anzupassen. Derzeit bestehen insgesamt drei
variable Zinsvereinbarungen mit einem Gesamtvolumen von 10,14 Mio. EUR (Stand:
31.12.2016). Bei zwei der drei Darlehen wurde gem. Vorgaben aus dem HSK bereits
eine Tilgungsaussetzung umgesetzt. Beide Darlehen sind jeweils auf Basis
6-Monats-Euribor mit einem Aufschlag von 0,20 % finanziert und können zu den
jeweiligen Zinsanpassungsterminen (halbjährlich) gekündigt werden.
Ein weiteres variables Darlehen mit einer Restschuld von rd. 563,5 TEUR
zum 31.12.2016 wird derzeit mit einem jährlichen Betrag in Höhe von rd. 187,8
TEUR jährlich (15,7 TEUR monatlich) getilgt (RO 01). Die Zins- und
Tilgungszahlungen erfolgen monatlich, das Darlehen ist auf Basis des
3-Monats-Euribor zzgl. eines Aufschlags von 0,10 % verzinst. Da bei den aktuell
geltenden Negativzinsen grundsätzlich ein Euribor von 0,00 % angenommen wird,
ergibt sich aktuell ein Zinssatz von 0,1 %.
Aufgrund des niedrigen Zinsniveaus wurde in Abstimmung mit dem
Darlehensgeber geprüft, ob eine Verringerung des jährlichen Tilgungsbetrages möglich
ist. Im Ergebnis wurde vereinbart, dass ab 01.01.2017 die Tilgung von aktuell
187.838,76 EUR auf 56.351,64 EUR jährlich reduziert wird. Dadurch ergibt sich
für die Jahre 2017 bis 2019 ein jährlicher Konsolidierungseffekt für den
Vermögenshaushalt von rd. 131,5 TEUR.
Gleichzeitig hat die Umsetzung Maßnahme aber ebenfalls zur Folge, dass
sich die Laufzeit des Darlehens deutlich um 7 Jahre verlängert. Mit der
bisherigen Tilgung wäre das Darlehen zum 31.12.2019 vollständig getilgt
gewesen, durch die erheblich geringere Tilgung verlängert sich die Laufzeit bis
zum 31.12.2026. Das bedeutet gleichermaßen, dass ab dem Jahr 2020 der jährliche
Betrag von 56.351,64 EUR zusätzlich zu tilgen ist. Dennoch ergibt sich in der
Summe im Finanzplanungszeitraum bis 2022 ein Konsolidierungspotenzial für den
Vermögenshaushalt in Höhe von rd. 225,4 TEUR. Dem steht jedoch im
Verwaltungshaushalt zwangsläufig ein Anstieg der Zinsausgaben gegenüber, der
allerdings aufgrund des derzeit äußerst geringen Zinssatzes überschaubar ist.
Für ein Darlehen mit einer Restschuld in Höhe von 3,694 Mio. EUR wurde
bisher – entsprechend der Vorgabe aus dem ursprünglichen HSK 2012 – eine
Aussetzung der Tilgung über einen Zeitraum von 5 Jahren angenommen. Dieser
Zeitraum endet zum 31.01.2018. Im Rahmen der bisherigen Finanzplanung wurde
insofern davon ausgegangen, dass das Darlehen ab Februar 2018 über einen
Zeitraum von 15 Jahren vollständig getilgt wird (jährlicher Tilgungsbetrag rd.
246,3 TEUR).
Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung wurde auch für dieses Darlehen
eine weitere Tilgungsstreckung bzw. –aussetzung geprüft. Im Ergebnis wurde in
die 4. Fortschreibung zum HSK (Maßnahme Chance6) aufgenommen, dass die
Tilgungsaussetzung für das genannte Darlehen um fünf Jahre bis zum 31.01.2023
verlängert wird. Dies hat zur Folge, dass für das Darlehen innerhalb des
Finanzplanungszeitraums bis 2022 keine weiteren Tilgungszahlungen anfallen. Das
zusätzliche Konsolidierungspotenzial im Vermögenshaushalt beläuft sich in 2017
auf 225,8 TEUR und in den Jahren 2018 bis 2022 auf jährlich 246,3 TEUR,
insgesamt also auf 1.457,3 TEUR.
Die Umsetzung der Maßnahme hat allerdings zur Folge, dass sich die
Tilgungsbelastungen noch stärker in die Zukunft verlagern. Ab 2023 würde –
sofern man weiterhin von der gleichen Gesamtlaufzeit des Darlehens ausgeht
(dann noch 10 Jahre) – die Tilgung signifikant auf 369,4 TEUR pro Jahr
ansteigen. Weiterhin ergibt sich – unabhängig vom Zinssatz – zwangsläufig auch
eine Erhöhung der Zinsausgaben, wenn keine Tilgung erfolgt.
Nachfolgend werden die geplanten Maßnahmen für 2017 und Folgejahre noch
einmal zusammengefasst und deren monetäre Auswirkungen auf den Haushalt
dargestellt:
1.
Vorschläge
für Maßnahmen in 2017
-
Maßnahme
1 – Zinsbindung für ein städtisches Darlehen läuft zum 30.04.2017 aus;
Reduzierung der jährlichen Tilgung von derzeit 75.000 EUR auf 25.000 EUR
jährlich à finanzielle
Auswirkungen sind im Entwurf des Haushaltsplanes 2017 und in der Finanzplanung
ab 2018ff. enthalten
-
Maßnahme
2 – Reduzierung der jährlichen Tilgung für ein städtisches Darlehen von derzeit
187,8 TEUR auf 56,35 TEUR ab 01.01.2017 à Maßnahme ist mit dem Darlehensgeber
abgestimmt; die finanziellen Auswirkungen sind im Entwurf des Haushaltsplanes
2017 und in der Finanzplanung ab 2018ff. enthalten
2.
Maßnahmen
in 2018ff.
-
Maßnahme
3 – Erweiterung der vollständigen Tilgungsaussetzung für ein städtisches
Darlehen um weitere 5 Jahre bis 31.01.2023 à die Maßnahme ist in der 4. Fortschreibung HSK enthalten; die
finanziellen Auswirkungen sind dort dargestellt
3.
Finanzielle
/ Haushalterische Auswirkungen
Bei Umsetzung aller oben genannten Maßnahmen ergibt sich im
Vermögenshaushalt folgendes, zusätzliches Konsolidierungspotenzial durch
Tilgungsstreckung bzw. –aussetzung:
Maßnahme |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
Ges. |
Maßnahme 1 |
25,0 |
50,0 |
50,0 |
50,0 |
50,0 |
50,0 |
275,0 |
Maßnahme 2* |
131,5 |
131,5 |
131,5 |
- 56,4 |
- 56,4 |
- 56,4 |
225,3 |
Maßnahme 3 |
0 |
225,8 |
246,3 |
246,3 |
246,3 |
246,3 |
1.211,0 |
GESAMT |
156,5 |
407,3 |
427,8 |
239,9 |
239,9 |
239,9 |
1.711,3 |
* Das Darlehen wäre mit der
bisherigen Struktur zum 31.12.2019 vollständig getilgt. Durch die deutliche
Reduzierung der jährlichen Tilgung ergibt sich eine Zusatzbelastung in den
Folgejahren ab 2020, die sich hier als „negativer Effekt“ darstellt.
Das zusätzliche Konsolidierungspotenzial im Vermögenshaushalt im
Zeitraum 2017 bis 2022 könnte somit – bei Realisierung aller hier aufgeführten
Maßnahmen – insgesamt 1.711,3 TEUR betragen.
Gleichzeitig ergeben sich durch die zusätzlichen Maßnahmen zur
Tilgungsstreckung bzw. -aussetzung Auswirkungen auf die Zinsausgaben, die
nachfolgend dargestellt werden:
|
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
Ges. |
Ansatz Zinsen bisher |
486,5 |
510,9 |
494,2 |
476,6 |
464,0 |
434,3 |
2.866,5 |
Ansatz Zinsen neu bei Umsetzung o.g.
Maßnahmen |
486,5 |
514,3 |
504,5 |
493,6 |
486,6 |
461,7 |
2.947,2 |
Differenz |
0 |
+ 3,4 |
+ 10,3 |
+ 17,0 |
+ 22,6 |
+ 27,4 |
+ 80,7 |
Durch die Umsetzung der hier vorgeschlagenen Maßnahmen zur
Tilgungsstreckung bzw. –aussetzung steigen die Zinsausgaben ggü. der bisherigen
Planung im Finanzplanungszeitraum 2017 bis 2022 insgesamt um rd. 80,7 TEUR.
Diese Erhöhung resultiert allein aus der Aussetzung bzw. Streckung von
Tilgungsleistungen, mögliche Zinserhöhungen sind in der Berechnung nicht
enthalten und würden demzufolge zu einem weiteren Anstieg der Zinsausgaben
führen.
Der „bereinigte“ Konsolidierungseffekt aus Zins und Tilgung beläuft sich
insofern auf insgesamt rd. 1,63 Mio. EUR im Zeitraum 2017 bis 2022. Dabei ist
jedoch zwingend zu berücksichtigen, dass sich durch die Tilgungsstreckung bzw.
–aussetzung höhere Belastungen im Zeitraum ab 2023ff. ergeben – sowohl für den
Verwaltungs- (höhere Zinsen) als auch für den Vermögenshaushalt, da dann sowohl
die laufende als auch die ausgesetzte bzw. gestreckte Tilgung zu leisten ist.
Jede weitere Tilgungsstreckung birgt zudem das Risiko, dass mit
künftigen Zinsvereinbarungen wieder steigende Zinsen einher gehen und
demzufolge in der Zukunft noch höhere Zinsausgaben zu leisten sein werden.
Darüber hinaus ist anzumerken, dass die variablen Zinsvereinbarungen
derzeit ohne jegliche Absicherung (z. B. über Swaps oder Caps) gegen einen
möglichen Zinsanstieg gefahren werden, um die derzeit herrschenden
Negativzinsen effektiv zur Zinsentlastung zu nutzen. Aus diesem Grund wird die
Markt- und Zinsentwicklung seitens der Finanzverwaltung laufend beobachtet, um
bei Anzeichen für ein ggf. stark ansteigendes Zinsniveau kurzfristig reagieren
und die variablen Zinsvereinbarungen wieder in Festzinsvereinbarungen umwandeln
zu können.
Der Schuldendienst aus Zins und Tilgung beläuft sich im Jahr 2016
voraussichtlich auf insgesamt 2.483.956,98 EUR (Vj.: 2.755.809,99 EUR). Hiervon
entfällt ein Anteil von 1.928.005,28 EUR (Vj.: 2.100.966,20 EUR) auf die
Tilgung und ein Anteil von 555.951,70 EUR (Vj.: 654.845,48 EUR) auf die Zinsen.
Der Schuldenstand der Stadt Eisenach wird sich zum 31.12.2016 in Höhe der
planmäßigen Tilgung um 1.928.005,28 EUR auf 25.857.747,28 EUR reduzieren. Dies
entspricht einem Schuldenstand je Einwohner in Höhe von 617,37 EUR (Vj.: 668,46
EUR).
In der nachfolgenden Abbildung wird die Entwicklung des Schuldendienstes
und des Schuldenstandes seit 2012 bis 2016 (Ist) und die voraussichtliche
Entwicklung bis 2025 (Plan) dargestellt. In der Übersicht sind die oben
genannten Maßnahmen 1 bis 3 mit ihren finanziellen Auswirkungen ab 2017ff.
bereits enthalten:
Demzufolge wird sich der Schuldenstand bis 2025 (ohne Sondertilgungen)
auf rd. 12,44 Mio. EUR reduzieren, was auf der Grundlage der Einwohnerzahl zum
31.12.2015 (42.417) einem Schuldenstand je Einwohner von 293,26 EUR entsprechen
würde.
Der Schuldendienst aus Zins und Tilgung ist ggü. dem Vorjahr insgesamt
um rd. 272 TEUR zurückgegangen, was sowohl auf eine geringere Tilgung (- 173
TEUR) als auch auf geringere Zinsausgaben (- 99 TEUR) zurückzuführen ist.
Neben den Einsparungen aus den Darlehenszinsen, die im Wesentlichen auf
das dauerhaft niedrige Zinsniveau und die planmäßig rückläufigen Zinsausgaben
zurückzuführen sind, haben sich auch die Kassenkreditzinsen weiter positiv
entwickelt. Dies liegt insbesondere in einer erheblich geringeren
Inanspruchnahme im Jahr 2016 gegenüber dem Vorjahr begründet.
Musste der Kassenkredit in 2015 bis Anfang November dauerhaft in
Anspruch genommen werden, beschränkte sich die Inanspruchnahme in 2016
lediglich auf einzelne Spitzen (vor allem Anfang April bzw. Ende Juni / Anfang
Juli).
Die Ursachen sind – neben einer sparsamen und wirtschaftlichen
Haushaltsführung, die sich streng an den Vorgaben des Konsolidierungskonzeptes
orientiert – vor allem die in den Jahren 2015 und 2016 durch das Land Thüringen
gewährten Bedarfszuweisungen in Höhe von jeweils rd. 7,3 Mio. EUR, die am
10.11.2015 bzw. am 15.09.2016 kassenwirksam geworden sind.
Weiterhin sind im Kassenbestand nach wie vor die eingegangenen
Landesmittel für die Einrichtung von Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge
(rd. 5,56 Mio. EUR; Zahlungseingang am 14.12.2015) enthalten, von denen bisher
nur ein äußerst geringer Teil auch ausgabewirksam geworden ist. Eine künftige
Inanspruchnahme dieser Mittel würde insofern zu einer entsprechenden
Verringerung der Liquidität führen.
Durch die erheblich geringere Inanspruchnahme des Kassenkredites in 2016
sind im gesamten Jahresverlauf lediglich Kassenkreditzinsen in Höhe von rd. 1,3
TEUR (Stand: 12.12.2016) angefallen. Weitere Zinsausgaben sind aufgrund des
aktuellen Kassenbestandes bis zum Jahresende nicht zu erwarten. Dies entspricht
somit einer Reduzierung der Kassenkreditzinsen ggü. 2015 um rd. 28,8 TEUR und
bedeutet gleichermaßen die niedrigsten Zinsausgaben seit 2005 (siehe auch
nachstehende Abbildung).
Die Entwicklung der Kassenkreditzinsen ist grundsätzlich schlecht
planbar und hängt im Wesentlichen von der Höhe der Inanspruchnahme und der Zinsentwicklung
ab. Für das Jahr 2017 ist grundsätzlich eine Verschlechterung der
Liquiditätslage und damit ggü. 2016 eine höhere Inanspruchnahme zu erwarten.
Zum Einen muss davon ausgegangen werden, dass die oben genannten Landesmittel
für Gemeinschaftsunterkünfte in 2017 verstärkt in Anspruch genommen werden. Zum
Anderen bleibt abzuwarten, wie sich die Landesregierung in Bezug auf die im
Haushaltsentwurf 2017 eingeplanten Bedarfszuweisungen (rd. 9,5 Mio. EUR)
positioniert. Sollten diese nicht in der geplanten Höhe gewährt werden, ergeben
sich ebenfalls unmittelbare Auswirkungen auf die Kassenlage und damit auf eine
erforderliche Inanspruchnahme des Kassenkredites.
Wie oben bereits dargestellt, ist nach herrschender Meinung in 2017 zum
gegenwärtigen Zeitpunkt nicht von einem erheblichen und dauerhaften Zinsanstieg
auszugehen. Da jedoch von einer größeren Kassenkreditinanspruchnahme auszugehen
ist, werden für 2017 und Folgejahre Kassenkreditzinsen in Höhe von 35.000 EUR
eingeplant.
Entscheidungen im Rahmen des Kreditmanagements werden anhand des aktuellen Zinsniveaus sowie im Rahmen der voraussichtlichen Zinsentwicklung getroffen. Die Zuständigkeit der Oberbürgermeisterin ergibt sich aus § 7 Abs. 2 Buchst. c) der Hauptsatzung der Stadt Eisenach. Der Stadtrat wird über etwaige Maßnahmen weiterhin im Rahmen der regelmäßigen Berichterstattung informiert.