I. Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach
beschließt:
Für den Deckungskreis 033
(Kosten der Schülerbeförderung) wird eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von
28.000.-- € gewährt. Die Deckung
erfolgt durch eine Reduzierung über insgesamt 10.000,00 €
auf den nachfolgend genannten DK bzw. HH-Stellen: DK 006 (Ausgaben
Lehrlingswohnheim) = 1.000,00 €, DK 61 (Ausgaben Förderschule) = 3.000,00 €, DK
64 (Ausgaben Grundschulen) = 6.000,00 €. Die verbleibenden 18.000,00 € werden
durch Mehreinnahmen bei den folgenden Haushaltsstellen gedeckt: 21100.171000
(Landeszuweisung Schullastenausgleich Grundschulen) = 5.000,00 €, 22500.171000
(Landeszuweisung Schullastenausgleich Regelschulen) = 3.000,00 €, 23000.171000
(Landeszuweisung Schullastenausgleich Gymnasien) = 3.000,00 €, 24000.162100
(Gastschulbeiträge Berufsschule) = 4.000,00 €, 24000.171000 (Landeszuweisung
Schullastenausgleich Berufsschule) = 1.000,00 €, 26000.171000 (Landeszuweisung
Schullastenausgleich Gemeinschaftsschule) = 1.000,00 €, 27000.171000
(Landeszuweisung Schullastenausgleich Förderschule) = 1.000,00 €.
II. Begründung
Um zu erwartende Rechnungen der VGW mbH bzw.
KVG Eisenach mbH im Rahmen der Schülerbeförderung bezahlen zu
können,
ist eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 28.000.-- € für das Haushaltsjahr
2016 erforderlich. Da die Stadt Eisenach zur Zahlung der Kosten für die
Schülerbeförderung gemäß § 4 Thüringer Gesetz über die Finanzierung der
Staatlichen Schulen verpflichtet ist, muss die Erfüllung dieser Aufgabe
gewährleistet werden. Die Mehrkosten resultieren aus der allgemeinen
Preissteigerung in diesem Bereich sowie der Erhöhung der
Fahrpreise im öffentlichen Nahverkehr zum 01.01.2016.
Die Deckung erfolgt durch eine Reduzierung
über insgesamt 10.000,00 € auf den nachfolgend genannten DK bzw. HH-Stellen: DK
006 (Ausgaben Lehrlingswohnheim) = 1.000,00 €, DK 61 (Ausgaben Förderschule) =
3.000,00 €, DK 64 (Ausgaben Grundschulen) = 6.000,00 €. Die verbleibenden
18.000,00 € werden durch Mehreinnahmen bei den folgenden Haushaltsstellen
gedeckt: 21100.171000 (Landeszuweisung Schullastenausgleich Grundschulen) =
5.000,00 €, 22500.171000 (Landeszuweisung Schullastenausgleich Regelschulen) =
3.000,00 €, 23000.171000 (Landeszuweisung Schullastenausgleich Gymnasien) = 3.000,00
€, 24000.162100 (Gastschulbeiträge Berufsschule) = 4.000,00 €, 24000.171000
(Landeszuweisung Schullastenausgleich Berufsschule) = 1.000,00 €, 26000.171000
(Landeszuweisung Schullastenausgleich Gemeinschaftsschule) = 1.000,00 €,
27000.171000 (Landeszuweisung Schullastenausgleich Förderschule) = 1.000,00 €.