Betreff
Überplanmäßige Ausgabe für die Schülerbeförderung
Vorlage
0689-HFA/2016
Aktenzeichen
40.1/40 06 00
Art
Beschlussvorlagen HFA

I. Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

Für den Deckungskreis 033 (Kosten der Schülerbeförderung) wird eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 28.000.-- € gewährt. Die Deckung erfolgt durch eine Reduzierung über insgesamt 10.000,00 € auf den nachfolgend genannten DK bzw. HH-Stellen: DK 006 (Ausgaben Lehrlingswohnheim) = 1.000,00 €, DK 61 (Ausgaben Förderschule) = 3.000,00 €, DK 64 (Ausgaben Grundschulen) = 6.000,00 €. Die verbleibenden 18.000,00 € werden durch Mehreinnahmen bei den folgenden Haushaltsstellen gedeckt: 21100.171000 (Landeszuweisung Schullastenausgleich Grundschulen) = 5.000,00 €, 22500.171000 (Landeszuweisung Schullastenausgleich Regelschulen) = 3.000,00 €, 23000.171000 (Landeszuweisung Schullastenausgleich Gymnasien) = 3.000,00 €, 24000.162100 (Gastschulbeiträge Berufsschule) = 4.000,00 €, 24000.171000 (Landeszuweisung Schullastenausgleich Berufsschule) = 1.000,00 €, 26000.171000 (Landeszuweisung Schullastenausgleich Gemeinschaftsschule) = 1.000,00 €, 27000.171000 (Landeszuweisung Schullastenausgleich Förderschule) = 1.000,00 €.

 


II. Begründung

 

Um zu erwartende Rechnungen der VGW mbH bzw. KVG Eisenach mbH im Rahmen der Schülerbeförderung bezahlen zu können, ist eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 28.000.-- € für das Haushaltsjahr 2016 erforderlich. Da die Stadt Eisenach zur Zahlung der Kosten für die Schülerbeförderung gemäß § 4 Thüringer Gesetz über die Finanzierung der Staatlichen Schulen verpflichtet ist, muss die Erfüllung dieser Aufgabe gewährleistet werden. Die Mehrkosten resultieren aus der allgemeinen Preissteigerung in diesem Bereich sowie der Erhöhung der Fahrpreise im öffentlichen Nahverkehr zum 01.01.2016.

 

Die Deckung erfolgt durch eine Reduzierung über insgesamt 10.000,00 € auf den nachfolgend genannten DK bzw. HH-Stellen: DK 006 (Ausgaben Lehrlingswohnheim) = 1.000,00 €, DK 61 (Ausgaben Förderschule) = 3.000,00 €, DK 64 (Ausgaben Grundschulen) = 6.000,00 €. Die verbleibenden 18.000,00 € werden durch Mehreinnahmen bei den folgenden Haushaltsstellen gedeckt: 21100.171000 (Landeszuweisung Schullastenausgleich Grundschulen) = 5.000,00 €, 22500.171000 (Landeszuweisung Schullastenausgleich Regelschulen) = 3.000,00 €, 23000.171000 (Landeszuweisung Schullastenausgleich Gymnasien) = 3.000,00 €, 24000.162100 (Gastschulbeiträge Berufsschule) = 4.000,00 €, 24000.171000 (Landeszuweisung Schullastenausgleich Berufsschule) = 1.000,00 €, 26000.171000 (Landeszuweisung Schullastenausgleich Gemeinschaftsschule) = 1.000,00 €, 27000.171000 (Landeszuweisung Schullastenausgleich Förderschule) = 1.000,00 €.