I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
1. Die
Haushaltssatzung mit den Anlagen für das Haushaltsjahr 2017 unter
Berücksichtigung der Änderungsvorschläge der Verwaltung und der bestätigten
Änderungsanträge der Fraktionen.
2. Den
Wirtschaftsplan des optimierten Regiebetriebes für das Wirtschaftsjahr 2017.
3. Den
Finanzplan für die Jahre 2016 bis 2020 nach § 62 ThürKO.
II. Begründung:
Die Gemeinde (Stadt) hat gemäß § 55 ThürKO für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. In der Haushaltssatzung der Stadt Eisenach für das Haushaltsjahr 2017 sind die Höhe der Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes, der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen, der Verpflichtungsermächtigungen und der Kassenkredite sowie nachrichtlich die Steuersätze (Hebesätze) festzusetzen.
Nach § 56 ThürKO i.V.m. § 1 und § 2 ThürGemHV sind die Bestandteile und Anlagen des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2017 zu erstellen und beizufügen.
Entsprechend § 57 ThürKO ist die Haushaltssatzung samt Anlagen dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.
In der Sitzung des Stadtrates am 13.12.2016 wurden der Entwurf der Haushaltssatzung 2017 und der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2017 eingebracht und zur weiteren Beratung an die Ausschüsse verwiesen.
Nach den erfolgten Haushaltsberatungen in den Ausschüssen ist mit dieser Vorlage die Beschlussfassung zum Haushalt 2017 vorgesehen. Auf die aus den Anlagen ersichtlichen Änderungen zum vorgelegten Haushaltsentwurf 2017 wird verwiesen.
Im Gesamtergebnis konnte der Haushalt 2017 nur durch die Einplanung einer Bedarfszuweisung vom Land (Haushaltsstelle 90000.051000) ausgeglichen gestaltet werden.
Der Wirtschaftsplan des optimierten Regiebetriebes entspricht dem Stand der Einbringung am 13.12.2016 in den Stadtrat.
Die Änderungen zum Haushaltsentwurf 2017 werden nach dessen Beschlussfassung in den Haushalt 2017 eingepflegt; ein vollständig überarbeitetes Exemplar des Haushaltes 2017 wird den Fraktionen danach im pdf-Format zur Verfügung gestellt.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 – Veränderungen Verwaltungshaushalt (Tischvorlage)
Anlage 2 – Veränderungen Vermögenshaushalt (Tischvorlage)