Betreff
Wohnungsmarktprognose und Leerstandsermittlung - überplanmäßige Ausgabe
Vorlage
0694-HFA/2016
Art
Beschlussvorlagen HFA

I. Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

Für die Erstellung einer Wohnungsmarktprognose inklusive Leerstandsermittlung und Entwicklung eines Monitoringtools wird eine überplanmäßige Ausgabe in der Höhe von 44.500,00 € in der HH-Stelle 61000.655300 gewährt.

Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen in Höhe von 44.500,00 € in der Haushaltsstelle 90000.010000 (Gemeindeanteil an der Einkommensteuer).


II. Begründung

 

Die überplanmäßige Ausgabe ist erforderlich, da sich vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen die Notwendigkeit einer umfassenden Analyse des Eisenacher Wohnungsmarktes inklusive Wohnungsleerstand sowie die Vorausschau auf die zukünftigen Entwicklungen ergeben hat.

Das Thema Wohnen hat in Eisenach wie in jeder Stadt einen weitreichenden Wirkungskreis. Vor diesem Hintergrund besteht zum einen die Forderung von politischer Seite, drängende Fachfragen insbesondere zur Wohnflächenentwicklung, zum Wohnraumbedarf und zur Wohnraumversorgung zu klären.

Zum anderen sind eine Wohnungsmarktanalyse und -prognose sowie die Ermittlung des Leerstands inklusive des Aufbaus eines kontinuierlichen Leerstandsmonitorings für die anstehende 2. Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (ISEK) unabdingbar. Mit der überplanmäßigen Ausgabe wird es möglich, qualifizierte, belastbare Daten und Prognosen zu nutzen, um tragfähige, bedarfsorientierte Maßnahmen der Stadtentwicklung im Bereich Wohnraumversorgung und -entwicklung benennen zu können, um auch zukünftig weiterhin Stadtumbaufördermittel beantragen zu können.

Zur Erarbeitung der Wohnungsmarktprognose und der Leerstandsermittlung ist  der Abschluss eines Vertrages mit einem Fachbüro notwendig. Entsprechende vorliegende Angebote wurden bereits ausgewertet, so dass die Kosten beziffert werden können.

Die Ausgabe erfolgt in der Haushaltsstelle 61000.655300 (Stadtentwicklungskonzept), die Mittel im Haushaltsansatz sind vorgemerkt für die Beauftragung der 2. ISEK-Fortschreibung. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer in entsprechender Höhe.