I. Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss
der Stadt Eisenach beschließt:
Für die Erstellung einer
Wohnungsmarktprognose inklusive Leerstandsermittlung und Entwicklung eines
Monitoringtools wird eine überplanmäßige Ausgabe in der Höhe von 44.500,00 € in
der HH-Stelle 61000.655300 gewährt.
Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen in Höhe von 44.500,00 € in der Haushaltsstelle 90000.010000 (Gemeindeanteil an der Einkommensteuer).
II. Begründung
Die überplanmäßige
Ausgabe ist erforderlich, da sich vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen
die Notwendigkeit einer umfassenden Analyse des Eisenacher Wohnungsmarktes
inklusive Wohnungsleerstand sowie die Vorausschau auf die zukünftigen
Entwicklungen ergeben hat.
Das Thema Wohnen
hat in Eisenach wie in jeder Stadt einen weitreichenden Wirkungskreis. Vor
diesem Hintergrund besteht zum einen die Forderung von politischer Seite,
drängende Fachfragen insbesondere zur Wohnflächenentwicklung, zum
Wohnraumbedarf und zur Wohnraumversorgung zu klären.
Zum anderen sind
eine Wohnungsmarktanalyse und -prognose sowie die Ermittlung des Leerstands
inklusive des Aufbaus eines kontinuierlichen Leerstandsmonitorings für die
anstehende 2. Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (ISEK)
unabdingbar. Mit der überplanmäßigen Ausgabe wird es möglich, qualifizierte,
belastbare Daten und Prognosen zu nutzen, um tragfähige, bedarfsorientierte
Maßnahmen der Stadtentwicklung im Bereich Wohnraumversorgung und -entwicklung
benennen zu können, um auch zukünftig weiterhin Stadtumbaufördermittel
beantragen zu können.
Zur Erarbeitung
der Wohnungsmarktprognose und der Leerstandsermittlung ist der Abschluss eines Vertrages mit einem
Fachbüro notwendig. Entsprechende vorliegende Angebote wurden bereits
ausgewertet, so dass die Kosten beziffert werden können.
Die Ausgabe erfolgt in der Haushaltsstelle 61000.655300 (Stadtentwicklungskonzept), die Mittel im Haushaltsansatz sind vorgemerkt für die Beauftragung der 2. ISEK-Fortschreibung. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer in entsprechender Höhe.