Wann werden folgenden Maßnahmen umgesetzt:
Im Rahmen der Erstellung eines
Jugendpolitischen Strategiepapieres (Jugendförderplan) für die Stadt Eisenach
wurde vorgeschlagen, in den Ortsteilen ab 2017 - mit Ausnahme von Stedtfeld -
keine offenen Jugendtreffs mehr zu betreiben. Die Kinder- und Jugendarbeit soll
stärker verbandsbezogen organisiert werden.
Am 01.03.2016
beauftragte der Stadtrat die Verwaltung, den vorgelegten Jugendförderplan u.a.
unter Berücksichtigung der Bedarfe in den Ortsteilen anzupassen und für die
Folgejahre 2017- 2020 fortzuschreiben.
Dazu sind umfangreiche Abstimmungen und
Recherchen notwendig, die bisher noch nicht abschließend realisiert werden
konnten.
Der bis vor einigen Jahren bestehende
Jugendtreff im Ortsteil Stockhausen wurde durch die Diako Kinder- und
Jugendhilfe gGmbH betreut und wegen mangelnden Bedarfes aufgegeben. Aufgrund
von Personalkürzungen im Rahmen der städtischen Haushaltskonsolidierung steht
seit Sommer 2015 das Betreuungspersonal
bei der Kinder- und Jugendhilfe gGmbH nicht mehr zur Verfügung.
Mit Stichtag vom 29.12.2016 sind im Ortsteil
31 Kinder im Alter von 10 bis 14 Jahren gemeldet. Wenn nach Protokollauskunft
ca. 15- 20 Kinder in der Sitzung des Ortschaftsrates nachgefragt haben, könnte
durchaus eine Bedarfslage abgeleitet werden. Allerdings würde das zu kurz
greifen, da dies nichts darüber aussagt, was in dem/ den Jugendräumen passieren
soll. Hier stellt sich einerseits die Frage nach der Absicherung der
Aufsichtspflicht und Übernahme der Haftung des Trägers der Einrichtung und
andererseits die Frage nach der Realisierung des außerschulischen Bildungsauftrages
von Kinder- und Jugendarbeit (Chillen und Abhängen alleine reicht nicht aus!)
sowie die Frage nach der Beteiligung der Kinder/ Jugendlichen (Mitbestimmung
und Mitgestaltung).
Die zentrale Frage ist allerdings die nach
der Aufsicht und Übernahme der Haftung durch einen Träger. Aufsichtsrechtlich
muss bei den avisierten 10- 14 Jährigen eine dauerhafte Aufsicht gewährleistet
werden. Das heißt, dass ein Träger sicherstellen muss, dass während der
gesamten Öffnungszeit mindestens eine fachlich befähigte Aufsichtsperson
anwesend ist. Als Mindeststandard gilt die Ausbildung als Jugendgruppenleiter
(JULEICA Thüringen) und das Alter von 18 Jahren. Dazu kommt die persönliche Eignung der Aufsichtsperson.
Die genannten Standards liegen
allerdings noch unter dem (Thüringer) Fachkräftegebot, so dass eine
Personalkostenfinanzierung aus Mitteln der Richtlinie „Örtliche
Jugendförderung“ nicht möglich ist.
In Anbetracht der noch offenen Fortschreibung
des Jugendförderplanes, der unter den gegebenen Umständen der Aufgabe der
Kreisfreiheit auch einer Abstimmung mit dem Jugendamt des Wartburgkreises
bedarf, sowie der angezeigten Bedarfslagen wird vorgeschlagen, den Sachverhalt
in einer der nächsten Ortschaftratssitzungen
gemeinsam mit der Vertretung des Jugendamtes zu diskutieren.