Betreff
Anfragen aus dem Ortsteil Stockhausen zur Umsetzung von Maßnahmen
Vorlage
AF OT-0017/2016
Art
Anfrage OT

Wann werden folgenden Maßnahmen umgesetzt:


Im Rahmen der Erstellung eines Jugendpolitischen Strategiepapieres (Jugendförderplan) für die Stadt Eisenach wurde vorgeschlagen, in den Ortsteilen ab 2017 - mit Ausnahme von Stedtfeld - keine offenen Jugendtreffs mehr zu betreiben. Die Kinder- und Jugendarbeit soll stärker verbandsbezogen organisiert werden. 

Am 01.03.2016 beauftragte der Stadtrat die Verwaltung, den vorgelegten Jugendförderplan u.a. unter Berücksichtigung der Bedarfe in den Ortsteilen anzupassen und für die Folgejahre 2017- 2020 fortzuschreiben.

 

Dazu sind umfangreiche Abstimmungen und Recherchen notwendig, die bisher noch nicht abschließend realisiert werden konnten.

 

Der bis vor einigen Jahren bestehende Jugendtreff im Ortsteil Stockhausen wurde durch die Diako Kinder- und Jugendhilfe gGmbH betreut und wegen mangelnden Bedarfes aufgegeben. Aufgrund von Personalkürzungen im Rahmen der städtischen Haushaltskonsolidierung steht seit  Sommer 2015 das Betreuungspersonal bei der Kinder- und Jugendhilfe gGmbH nicht mehr zur Verfügung.

 

Mit Stichtag vom 29.12.2016 sind im Ortsteil 31 Kinder im Alter von 10 bis 14 Jahren gemeldet. Wenn nach Protokollauskunft ca. 15- 20 Kinder in der Sitzung des Ortschaftsrates nachgefragt haben, könnte durchaus eine Bedarfslage abgeleitet werden. Allerdings würde das zu kurz greifen, da dies nichts darüber aussagt, was in dem/ den Jugendräumen passieren soll. Hier stellt sich einerseits die Frage nach der Absicherung der Aufsichtspflicht und Übernahme der Haftung des Trägers der Einrichtung und andererseits die Frage nach der Realisierung des außerschulischen Bildungsauftrages von Kinder- und Jugendarbeit (Chillen und Abhängen alleine reicht nicht aus!) sowie die Frage nach der Beteiligung der Kinder/ Jugendlichen (Mitbestimmung und Mitgestaltung).

 

Die zentrale Frage ist allerdings die nach der Aufsicht und Übernahme der Haftung durch einen Träger. Aufsichtsrechtlich muss bei den avisierten 10- 14 Jährigen eine dauerhafte Aufsicht gewährleistet werden. Das heißt, dass ein Träger sicherstellen muss, dass während der gesamten Öffnungszeit mindestens eine fachlich befähigte Aufsichtsperson anwesend ist. Als Mindeststandard gilt die Ausbildung als Jugendgruppenleiter (JULEICA Thüringen) und das Alter von 18 Jahren. Dazu kommt  die persönliche Eignung der Aufsichtsperson. Die genannten  Standards liegen allerdings noch unter dem (Thüringer) Fachkräftegebot, so dass eine Personalkostenfinanzierung aus Mitteln der Richtlinie „Örtliche Jugendförderung“ nicht möglich ist.

 

In Anbetracht der noch offenen Fortschreibung des Jugendförderplanes, der unter den gegebenen Umständen der Aufgabe der Kreisfreiheit auch einer Abstimmung mit dem Jugendamt des Wartburgkreises bedarf, sowie der angezeigten Bedarfslagen wird vorgeschlagen, den Sachverhalt in einer der nächsten Ortschaftratssitzungen  gemeinsam mit der Vertretung des Jugendamtes zu diskutieren.