I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
die Verlängerung des Nahverkehrsplans 2012 — 2016 der Stadt Eisenach bis zum 31.12.2017.
II. Begründung:
Gemäß § 5 des Thüringer Gesetzes über den öffentlichen
Personennahverkehr (Thür ÖPNVG) ist der gemeinsame Nahverkehrsplan des
Wartburgkreises und der Stadt Eisenach 2012-2016 bedarfsgemäß fortzuschreiben.
Der Wartburgkreis und die Stadt Eisenach haben sich darauf
verständigt, den Nahverkehrsplan auch für die Zukunft gemeinsam fortzuschreiben.
Aufgrund der notwendigen umfangreichen noch laufenden Abstimmungen, besteht die Notwendigkeit bis zur Fertigstellung des neuen
Nahverkehrsplanes 2017-2021, den NVP 2012-2016 hinsichtlich seiner bindenden
Wirkungen zu verlängern, damit die Finanzierung des ÖPNV (Auszahlung der
Landesmittel) in der Übergangszeit sicher gestellt werden kann.
Unabhängig von der mit diesem Beschluss
beabsichtigten Verlängerung soll der fortgeschriebene Nahverkehrsplan
unmittelbar nach Fertigstellung und dem Abschluss des dazu notwendigen
Anhörungsverfahrens so zeitnah wie möglich zur Beschlussfassung in den Stadtrat
eingebracht werden.